Parlament stimmt für Kostenübernahme von Abtreibungen

In der Schweiz gab es zuletzt über 12.000 Abtreibungen. Nun sollen Krankenkassen dafür zahlen. Die neue Regelung tritt 2027 in Kraft

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01.09.2025

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Das Parlament der Schweiz hat die Krankenkassen verpflichtet, ab 2027 sämtliche Kosten für die Durchführung vorgeburtlicher Kindstötungen zu übernehmen. Das geht ironischerweise aus dem sogenannten “Kostendämpfungspaket 2” für das Gesundheitswesen hervor, das die eidgenössischen Räte Ende März verabschiedet hatten.

Dass die Gesetzesänderung erst jetzt thematisiert wird, hängt laut einem Bericht des Schweizer “Tages-Anzeigers” damit zusammen, dass sie weder im National- noch im Ständerat debattiert worden sei. Die Kostenbefreiung bei Abtreibungen habe sich “von Anfang an in der Gesetzesvorlage” befunden, die der Bundesrat dem Parlament unterbreitet hatte.

Da in der vorberatenden Kommission niemand den Punkt bestritten habe, sei er auch im Rat “nicht explizit diskutiert” worden. Zudem schreibe das Gleichbehandlungsgebot der Verfassung vor, dass Schwangere, die abtreiben wollten, nicht anders behandelt werden dürften als Schwangere, die eine medizinische Behandlung in Anspruch nähmen.

Eine Abtreibung in der Schweiz kostet derzeit zwischen 1000 und 2500 Franken. 2024 wurden laut Angaben des Schweizerischen Bundesamtes für Statistik in der Alpenrepublik 12.205 Abtreibungen durchgeführt. Damit kommen 7,3 vorgeburtliche Kindstötungen auf 1000 Frauen im gebärfähigen Alter (15–45 Jahre). Das ist der höchste Stand seit Einführung der Fristenregelung im Jahr 2002.

DT/reh

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