Das Volk Gottes ist kein Parlament
Die Konzilskonstitution “Lumen gentium” wird 60: ein Impfprogramm gegen synodale Irrungen
Das Volk Gottes ist kein Parlament | Die Tagespost
Lumen gentium
21.11.2024
Die Erinnerung an runde Geburtstage von Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils mag auf den ersten Blick müßig erscheinen, denn nicht wenige darin dokumentierte Beschlüsse sind in der kirchlichen Praxis nie angekommen. Auch die Inhalte der Konzilskonstitution “Lumen gentium”, die am 21. November 1964 fast einstimmig – 2 151 Konzilsväter votierten mit “Ja”, 5 lehnten ab – beschlossen wurde, wurden bei den Synodalversammlungen oft eher karikiert als beachtet.
Gleichwohl hat die Konstitution dogmatischen Charakter. Der Text ist quasi das Grundgesetz der katholischen Kirche und war dem Papst seinerzeit so wichtig, dass er sie um eine eigene “Note” ergänzte. Darin legte Paul VI. dar, wie der Text zu verstehen ist. Vor allem grenzt er das Amt des Nachfolgers Petri und der Bischöfe gegen Missverständnisse und Fehlinterpretationen ab.
Paul VI. schrieb Primatsgewalt ins Stammbuch
Auch wenn den Konzilsvätern die Vorstellung einer demokratisch organisierten Kirche, in der Laien und Bischöfe gemeinsam wie in einem Parlament abstimmen, fremd gewesen sein dürfte, liebäugelten während des Konzils progressive Theologen mit der Strategie, durch ambivalente Formulierungen in den Konzilstexten kirchenpolitische Spielwiesen für übermorgen zu eröffnen.
Paul VI. hat der Kirche darum seine Primatsgewalt ins Stammbuch geschrieben, auch wenn sich die Gewichte durch das Zweite Vatikanische Konzil verschoben haben. Die Rolle der Bischöfe wird durch “Lumen gentium” eindeutig aufgewertet. Die Gefahr von Machtkämpfen zwischen Papst und Bischöfen lag damit auf der Hand. Für Unternehmungen des Volkes Gottes und der Bischöfe sollte allerdings auch fortan gelten: Mit Petrus und unter Petrus. Im Klartext: Am Ende entscheidet der Papst.
Katholische Synoden sind weder Parlamente noch Wunschkonzerte”
Die “Nota praevia“ Pauls VI. zur Kirchenkonstitution ist das Kleingedruckte, das man zuerst lesen muss, um sich keine Illusionen über einen so konzilsbegeisterten Papst wie Franziskus zu machen. Katholische Synoden sind weder Parlamente noch Wunschkonzerte. Dass der Papst bei den Synoden alle munter reden lässt, ist eine Sache. Dass er am Ende entscheidet, ist die andere – und damit handelt Franziskus durchaus in der Logik von “Lumen gentium” und dem darin verankerten Vorbehaltsrecht des Papstes über die Bischöfe.
Zu den vorrangigen Aufgaben des Volkes Gottes gehört es demzufolge, ein glaubwürdiges Leben aus den Sakramenten zu führen und sich um Heiligkeit zu bemühen. Der Anspruch an die Laien ist heroisch: Alle Getauften sollen zum Martyrium bereit sein.
Vor diesem Hintergrund mutet es fast wie ein verbissenes Selbstgespräch an, wenn die ZdK–Präsidentin dieser Tage ein Mehrheitsvotum des Synodalen Wegs als Leitmotiv der Erneuerung der Kirche verkaufen will und im Redaktionsnetzwerk Deutschland fragt, wie denn die Minderheitenbischöfe den Impuls zu mehr Synodalität, der vom Papst und der Weltsynode gefordert und beschlossen wurde, umsetzen wollten.
Dazu braucht es weder den Synodalen Ausschuss noch das Zentralkomitee. Hier entscheiden die Bischöfe in ihren Bistümern. Der Papst kann damit leben. Und darauf kommt es an.
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