§ 218 StGB: Streit um Neuregelung – “Es hat die Struktur eines Neugeborenen”

Berufsverband der Frauenärzte lehnt eine Legalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen bis zum Ende der 22. Schwangerschaftswoche ab

Quelle
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Lebensschutz und Lebensrecht für alle | Die Tagespost

25.10.2024

Meldung

Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) lehnt “die Öffnung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs bis zur unmittelbaren Grenze der Lebensfähigkeit” (Anm.d.R.: abgeschlossene 22. Schwangerschaftswoche post conceptionem/24. Schwangerschaftswoche post menstruationem) “entschieden” ab. Das teilte der Verband jetzt in München mit.

Zur Begründung heißt es: “Die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs jenseits der 13. + 6. Schwangerschaftswoche stellt für die durchführenden Ärztinnen und Ärzte zum einen medizinisch zunehmend eine anspruchsvollere, zum anderen eine psychisch stark belastende Situation dar”. Die 22. Schwangerschaftswoche p.c. bedeute, “dass die Schwangere im 6. Monat schwanger ist und fast alles am Foetus entwickelt ist. Es hat die Struktur eines Neugeborenen, es ist nur kleiner und fragiler und muss in diesem Stadium lediglich bis zur Geburt an Gewicht zulegen.”

Verband sieht Streichung von Beratungspflicht und Wartezeit kritisch

Bereits zur Vollendung der 22. Schwangerschaftswoche p.c. sei “die Lebensfähigkeit nicht mehr sicher auszuschließen”. “Unter diesen Umständen einen Abbruch durchzuführen, wird die Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten deutlich einschränken. Die Versorgungssituation, die, durch die Verfasserinnen des Gesetzentwurfs, als nicht ausreichend dargelegt wird, wird sich damit keinesfalls verbessern lassen”, so der BVF.

Auch “die Streichung der Beratungspflicht und der Wartezeit” sehe der BVF “kritisch”. “Dass die aktuelle Beratungspflicht eine Zugangshürde darstellt, ist für den BVF nicht ausreichend mit Daten belegt. Die bestehende Pflicht gewährleistet zudem, dass besonders vulnerable Gruppen Zugang zu notwendiger Unterstützung erhalten und das Recht diese Beratung auch in Drucksituationen tatsächlich in Anspruch zu nehmen.”

Ärzte genauso belastet wie Schwangere

Frauenärzte hätten die “Expertise, Abbrüche medizinisch sicher durchzuführen und die Patientinnen dahingehend beratend zu unterstützen ihren individuellen Weg zu finden. Dafür ist aber sowohl ein gesetzlicher Rahmen als auch die gesellschaftliche Akzeptanz erforderlich, diesen vorurteilsfrei und rechtssicher durchführen zu können. Im Falle eines Schwangerschaftsabbruches sind Ärztinnen und Ärzte ebenso aktiv beteiligt und damit der gleichen (Belastungs-)Situation ausgesetzt wie die Schwangere selbst. Dies gelte es für alle Beteiligten bestmöglich zu verhindern”, so der BVF.

Der BVF und seine 17 Landesverbände (NRW = Nordrhein und Westfalen-Lippe) verstehen sich als “Interessenvertretung, Sprachrohr und Plenum aller Gynäkologinnen und Gynäkologen in Kliniken und Praxen.” Zu ihren “zentralen Aufgabenfeldern” gehöre die “Wahrnehmung der Interessen der Frauenärztinnen und Frauenärzte in der Öffentlichkeit, die Beratung der Mitglieder in allen beruflichen Fragen sowie das Bemühen um einen kollegialen Umgang der Mitglieder untereinander”. Vergangene Woche hatte ein von “Pro Familia” angeführtes Bündnis von 25 Organisationen einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der die Legalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen bis zum Ende der 22. Schwangerschaftswoche p.c. vorsieht.

DT/reh

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