‘Zweite Sitzung ohne Rechtsgrundlage’
Zweite Sitzung des Synodalen Ausschusses startet ohne Rechtsgrundlage – Kirchenrechtler Heribert Hallermann bezweifelt, dass “das Unternehmen noch in rechtlich geordnete Bahnen gelenkt werden kann”
Quelle
Das neue Faustrecht der Bischöfe | Die Tagespost (die-tagespost.de)
Der Synodale Ausschuss spaltet die deutschen Bischöfe | Die Tagespost (die-tagespost.de)
Beginn am Donnerstag
10.06.2024
Dorothea Schmidt
Der Synodale Ausschuss tagt Ende dieser Woche zum zweiten Mal: Am 14. und 15. Juni soll es in Mainz unter anderem darum gehen, die Kommissionsmitglieder zu wählen und über die inhaltliche Ausrichtung des Ausschusses zu sprechen. Auch die Evaluation und das Monitoring der Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Weges und die Weiterentwicklung von dessen Initiativen stehen auf dem Programm.
Der Synodale Ausschuss versteht sich als ein “Auf-Dauer-Stellen” des Synodalen Weges. Er soll die auf dem Synodalen Weg begonnenen Pläne weiterführen und in einen sogenannten Synodalen Rat münden. Erklärtes Ziel ist es, eine besondere Teilhabe und Mitbestimmung von Laien zu ermöglichen.
Weder kirchenrechtlich noch theologisch legitim
Die Crux: Rom verzichtet unter der Bedingung, dass die Bischöfe sich im Rahmen des Kirchenrechts und des Zweiten Vatikanums bewegen zwar auf weiteres Einschreiten, der Beschluss des Ständiges Rates der deutschen Bischöfe über die Satzung vom April jedoch ist nichtig. Daher sind der geplante Synodale Rat sowie der Synodale Ausschuss, der den Rat vorbereiten soll, nach Ansicht von Kirchenrechtlern weder kirchenrechtlich noch theologisch legitim — und damit längst nicht in trockenen Tüchern.
Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und der Ständige Rat hätten, so erklärte es der Kirchenrechtlicher Heribert Hallermann in einem Interview mit der katholischen Online-Zeitschrift “Communio”, keine Autorität, die Satzung des Synodalen Ausschusses zu approbieren. Weder im Kirchenrecht noch im Statut der Bischofskonferenz “findet sich für einen solchen zustimmenden Beschluss irgendeine rechtliche Handhabe”. Hinzukommt, dass es keinen einstimmigen Haushaltsbeschluss des Verbands Deutscher Diözesen (VDD) gibt, was aber Voraussetzung gewesen wäre, damit die Bischöfe die Satzung über den Ständigen Rat hätten annehmen können.
Wie Hallermann auf Anfrage dieser Zeitung sagte, sei “realistischerweise keine Änderung dieses Vorgehens und Verhaltens zu erwarten”. Die überwiegende Zahl der deutschen Bischöfe hätte sich dafür entschieden, ohne Rechtsgrundlage zu handeln, und es sei zu bezweifeln, ob “das Unternehmen ‘Synodaler Weg’ und ‘Synodaler Ausschuss’ mit dem angestrebten Ergebnis ‘Synodaler Rat’ noch in rechtlich geordnete Bahnen gelenkt werden kann”. Alle Hinweise und Warnungen Roms seien “vonseiten der maßgeblichen Akteure vollständig ignoriert” worden.
Hallermann: Rom will Kirchenspaltung verhindern
Drei Kurienkardinäle haben den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, den Limburger Bischof Georg Bätzing, am 16. Februar in einem Brief aufgefordert, die Satzung für den Synodalen Ausschuss von der Tagesordnung zu nehmen. Ein Jahr davor, am 16. Januar 2023, erhielt Bätzing einen Brief aus dem Vatikan, den Papst Franziskus “in forma specifica” approbiert hatte. Darin heißt es, dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ oder eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, neuen Leitungsstrukturen in der Kirche einzuführen und einen Synodalen Rat auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten.
Auch die Vereinbarung zwischen der deutschen Delegation und dem Vatikan vom März bedeutet nicht, dass Rom den Ausschuss nun doch gebilligt hätte. Vielmehr hat Rom den Deutschen als Hausaufgabe mitgegeben, “konkrete Formen der Synodalität in der Kirche in Deutschland zu entwickeln, die in Übereinstimmung mit der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Vorgaben des Kirchenrechts und den Ergebnissen der Weltsynode stehen”.
Laut Hallermann wollen die Römer vornehm bleiben, den Dialog aufrechterhalten und eine Kirchenspaltung verhindern. Wenn es in der gemeinsame Presseerklärung vom Heiligen Stuhl und der deutschen Delegation heiße, “dass mögliche Beschlüsse über Formen der Synodalität in der Kirche in Deutschland Rom zur Approbation vorgelegt werden sollen”, dann verstehe sich das von selbst, denn laut Kanon 392 sei “jeder einzelne Bischof dazu verpflichtet, die Rechtsordnung der Kirche aktiv zu fördern, alle kirchlichen Gesetze zu befolgen und darauf zu achten, dass sich kein Missbrauch in die kirchliche Ordnung einschleicht” — wie Rom mit der Erklärung “in forma specifica” es hervorgehoben habe. Zwar habe Bätzing immer wieder beteuert, in Übereinstimmung mit dem geltenden Kirchenrecht vorzugehen. Dieses “Mantra” sei jedoch nie spezifiziert worden, kritisiert Hallermann gegenüber der “Tagespost”.
Finanzierung des Ausschusses steht auf wackeliger rechtlicher Basis
Auch die Finanzierung des Ausschusses steht auf einer wackeligen rechtlichen Basis: Vier Bischöfe habe ihre Zustimmung verweigert und werden auch nicht an der kommenden Sitzung teilnehmen: Bischof Stefan Oster (Passau), Bischof Gregor Maria Hanke (Eichstätt), Bischof Rudolf Voderholzer (Regensburg) und der Kölner Erzbischof und Kardinal, Rainer Maria Woelki.
Zwar hat das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) im Auftrag des DBK-Vorsitzenden Georg Bätzing und der ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp die Diözesanräte der fehlenden Bistümer ins neue Gremium eingeladen. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Synodale Ausschuss nicht durch den VDD finanziert werden kann und dass die DBK neben dem ZdK, das der Satzung bereits im November 2023 zugestimmt hatte, nicht als Träger des Synodalen Ausschusses ausgewiesen werden kann.
Faktisch kümmert sich aber die Pressestelle der DBK um Einladungen, Pressemitteilungen und Akkreditierungen zum Synodalen Ausschuss — die entstehenden Kosten zahlt der VDD. Es bleibt also die Frage, ob der für den Synodalen Ausschuss gegründete Verein die Kosten zurückerstatten wird. Wobei selbst das — also Vorfinanzierung und spätere Erstattung — durch den Verein in der Satzung des VDD nicht vorgesehen ist. Auf Nachfrage der “Tagespost” erklärt Hallermann: “Nach § 17 Abs. 1. der Satzung des VDD müssen alle Einnahmen und Ausgaben des VDD für jedes Jahr im Voraus veranschlagt und in den Haushaltsplan eingestellt werden.” Und ein Haushaltsvorschlag, der die Finanzierung des “Synodalen Ausschusses” beinhaltet habe, sei von vier Mitgliedern des VDD ausdrücklich abgelehnt worden.
Diese Bischöfe bezogen sich in einer gemeinsamen Erklärung auf die Vorbehalte des Vatikans und dessen Hinweise auf die Nicht-Vereinbarung mit dem Kirchenrecht und der kirchlichen Hierarchie, in der die Bischöfe und der Papst die letzte Verantwortung hätten. Das bedeutet, dass es kein gemeinsames Beraten und Entscheiden geben kann, wie von Bischöfen und Laienfunktionären immer wieder propagiert wird, sondern Beraten und Entscheiden gehören getrennt. Das betont auch Papst Franziskus im Kontext von Synodalität immer wieder, worauf auch Hallermann hinweist. Entscheidungen durch Gremien seien überall da möglich, wo das Vereinigungsrecht der Kirche greife, nicht aber im “Bereich des Verfassungsrechts und der Verfassungsstrukturen der Kirche, denn dort geht es um die Hirtensorge, und die ist in der katholischen Kirche letztlich immer personal verankert”, so der Kirchenrechtler. Der Bischof trage eine “persönliche Verantwortung, die er nicht an irgendwelche Gremien abtreten kann”, erläutert er mit Blick auf das Direktorium für den Hirtendienst der Bischöfe von 2004.
Ringen um Machtfragen im Zentrum der Reformdebatte
Nun ist genau dies der Knackpunkt. Wie der “Fall Viola Kohlberger” jüngst deutlich machte, steht das Ringen um Machtfragen neben der Sexualmoral im Zentrum der Reformdebatte. Nachdem die Bischöfe Kohlberger im April als einzige Kandidatin für das Amt der geistlichen Begleiterin der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG) abgelehnt hatten, warf das ZdK auf seiner Vollversammlung vor dem Katholikentag in Erfurt den Bischöfen vor, das Vertrauensverhältnis empfindlich gestört zu haben, welches für eine konstruktive Zusammenarbeit nötig gewesen wäre. Dabei haben die Bischöfe in der Sache richtig gehandelt. In der Angelegenheit ist das ZdK nicht zuständig, es ist ein Fall zwischen DBK und den Pfadfindern. Durch den Einwand hat das ZdK— unberechtigterweise – Druck auf die Bischöfe aufgebaut. Das Laienkomitee will dieses Thema zu Beginn der Sitzung des Synodalen Ausschusses diskutieren.
Mit Druck operierte auch Thomas Söding, Vizepräsident des Synodalen Weges, beim Katholikentag in Erfurt. Er warnte: Wo sich Bischöfe dem Synodalen Weg verweigerte, sehe es düster aus. Hallermann dazu gegenüber der “Tagespost”: “Das klingt nicht nach Nachdenklichkeit und der Bereitschaft, die eigene Position und das eigene Vorgehen selbstkritisch zu reflektieren, sondern nach Drohung und öffentlicher Meinungsmache gegen einige Bischöfe.”
Bevor der Ausschuss zu seiner Sitzung zusammenkommt, brodelt es also bereits mächtig. Berlins Erzbischof Heiner Koch, geistlicher Assistent des ZdK, hatte versucht, die Wogen zu glätten, indem er beteuerte, dass die klare Mehrheit der Bischöfe für den Synodalen Ausschuss sei. Er wolle mit seinen Mitbrüdern sprechen. Wörtlich sagte er: “Das Ganze zeigt doch: Der Synodale Ausschuss ist notwendiger denn je. Ich bitte Sie, an der Zusammenarbeit festzuhalten.”
Angesichts immer leerer werdender Bistumskassen werden Bischöfe wohl auf Laien kaum verzichten können. Auf eine rechtlich solide Grundlage allerdings auch nicht. Für Hallermann wäre “es doch von Interesse zu erfahren, in welchen konkreten Punkten die ständige Beteuerung, in Übereinstimmung mit dem geltenden Kirchenrecht zu handeln, gesehen wird”. Ansonsten sei alles, was der Synodale Ausschuss beschließt, nichtig. Der Kirchenrechtler Norbert Lüdecke hat es so auf den Punkt gebracht: “Der Synodale Ausschuss existiert nicht, kann sich daher auch nicht konstituieren und erst recht nicht den an ihn verwiesenen Handlungstext ‘Gemeinsam beraten und entscheiden’ und damit die Errichtung eines Synodalen Rates beschließen.”
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