Polnische Bischofskonferenz
Bischöfe: Niemand hat das Recht, im Namen der persönlichen Freiheit über das Leben eines anderen Menschen zu entscheiden
Quelle
Evangelium Vitae (25. März 1995) | Johannes Paul II. (vatican.va)
Bravo Giorgia!
Niemand habe das Recht, im Namen der persönlichen Freiheit über das Leben eines anderen Menschen zu entscheiden – schrieben die Bischöfe im Brief der Polnischen Bischofskonferenz zum Schutz des Lebens. Sie riefen dazu auf, sich am rechtlichen Schutz des menschlichen Lebens zu beteiligen und in diesem Anliegen zu beten.
“Das Leben einer neuen, einzigartigen menschlichen Person beginnt mit der Empfängnis, d.h. der Verschmelzung der Zellen von Mutter und Vater. Von diesem Moment an sollte jedem Menschen das volle Recht auf Schutz des Lebens garantiert werden”, heißt es in dem Brief der Polnischen Bischofskonferenz zum Schutz des Lebens, dessen Text während der laufenden 398 verabschiedet wurde. Vollversammlung der Polnischen Bischofskonferenz. Die Bischöfe erinnerten an die Worte des heiligen Johannes Paul II. aus der Enzyklika Evangelium vitae (Nr. 101):
“Es kann keine wirkliche Demokratie geben, wenn man die Würde eines jeden Menschen nicht anerkennt und seine Rechte nicht achtet”. Und auch die Worte von Papst Franziskus, der am 20. März dieses Jahres zu den Polen sagte: “Lasst Polen ein Land sein, das das Leben in jedem Moment schützt”.
Sie betonten, dass das Recht eines jeden Menschen auf Leben durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die Verfassung der Republik Polen und gesetzliche Bestimmungen geschützt ist. “Dies ist ein elementares Prinzip, das in die menschliche Natur eingeschrieben ist und nicht verletzt werden darf”, heißt es in dem Brief. Die Bischöfe stellten fest, dass wir derzeit Zeugen eines “wachsenden Drucks durch die gesetzliche Änderung des Schutzes des menschlichen Lebens in Richtung Legalisierung der Tötung eines Kindes im Mutterleib” sind. “Das ist sehr besorgniserregend und extrem gefährlich für die öffentliche Sicherheit. Jeder Mensch guten Willens sollte sich dagegen wehren”, schrieben die Bischöfe. Sie betonten, dass das Leben “als Hauptwert eines jeden Menschen und als grundlegendes Element des Gemeinwohls ein grundlegendes Gut ist, das über der individuellen Freiheit der anderen steht”. “Daher hat niemand im Namen der persönlichen Freiheit das Recht, über das Leben einer anderen Person zu entscheiden”, fügten sie hinzu.
“Als Hirten der katholischen Kirche in Polen und gleichzeitig als Bürger unseres Landes haben wir das Recht und die Pflicht, sowohl die Gläubigen der katholischen Kirche als auch alle Menschen guten Willens daran zu erinnern, dass wir verpflichtet sind, den Menschen zu respektieren, insbesondere die Schwächsten und Wehrlosen”, schrieben die Bischöfe. Sie betonten, dass eine besondere Verantwortung für das Leben auf denen ruht, “die kraft eines sozialen Auftrags mit der Sorge für das Gemeinwohl betraut sind”.
Die Bischöfe wiesen darauf hin, dass eine liebevolle Familie, die auf einer dauerhaften Ehe der Eltern aufbaut, für den Schutz des empfangenen Lebens von großer Bedeutung ist und dass “die Ermordung eines gezeugten Kindes schweres psychophysisches und spirituelles Leid verursacht, das oft zum Zusammenbruch der Familie führt”. Sie drückten ihre Wertschätzung für Mütter aus, die ihre Kinder auch in den schwierigsten Situationen schützen. Sie wandten sich auch an Väter, deren Aufgabe es ist, die Familie zu schützen. “Sie dürfen sich nicht von Ihrem Engagement für den rechtlichen Schutz des menschlichen Lebens distanzieren”, appellierten sie.
Sie betonten, dass in Situationen, in denen sich eine Mutter in einer schwierigen Situation befindet und fachliche Hilfe benötigt, die Kirche, Nichtregierungsorganisationen und lokale Institutionen diese einbringen, indem sie für m.in Alleinerziehende Mütterheime oder Fenster des Lebens betreiben und verschiedene Arten der Unterstützung anbieten. “Diese Hilfe darf vom Staat nie fehlen. Wir sind alle dazu verpflichtet”, schrieben sie. Sie widersetzten sich auch Handlungen, die gegen das Recht auf Einhaltung der Gewissensklausel verstoßen.
Am Ende des Briefes dankten die Bischöfe allen, die dem Leben dienen, und baten alle zur “beharrlichen und aufopfernden Verteidigung des Evangeliums des Lebens” und zum Gebet für den Schutz des Lebens.
Der Brief soll am Sonntag, den 16. Juni, in Kirchen verlesen werden.
BP KEP
Wir veröffentlichen den vollständigen Text des Briefes:
Brief der Polnischen Bischofskonferenz zum Schutz des Lebens
Geliebte Schwestern und Brüder!
Das Fragment des Markusevangeliums für den heutigen elften Sonntag im Jahreskreis hinterlässt uns eine Botschaft über das Reich Gottes, das Gott in den Boden des menschlichen Herzens »sät«. Die liturgischen Texte erklären, dass es “das Reich der Wahrheit und des Lebens, das Reich der Heiligkeit und der Gnade, das Reich der Gerechtigkeit, der Liebe und des Friedens” ist. Im Gleichnis vom Senfkorn sehen wir die Sorge Gottes um das menschliche Leben, um die würdigen und angemessenen Bedingungen seiner Entwicklung und seines Wachstums und schließlich um sein Heil. Der allmächtige Gott ist der Spender des Lebens, weshalb er in der Empfängnis und im Leben eines jeden Menschen gegenwärtig ist. Das Leben einer neuen, einzigartigen menschlichen Person beginnt mit der Empfängnis, d.h. der Verschmelzung der Zellen von Mutter und Vater. Von diesem Moment an sollte jedem Menschen das volle Recht auf Schutz des Lebens garantiert werden.
“Es kann keine wahre Demokratie geben, wenn die Würde jedes Menschen nicht anerkannt und seine Rechte nicht geachtet werden”, erinnerte der heilige Johannes Paul II. in der Enzyklika Evangelium vitae (Nr. 101). Das Recht eines jeden Menschen auf Leben wird durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die Verfassung der Republik Polen und gesetzliche Bestimmungen geschützt. Es ist ein elementares Prinzip, das in die menschliche Natur eingeschrieben ist und nicht verletzt werden darf. “Es muss daher auch in unserer Zeit mit aller Kraft und Klarheit gesagt werden, dass die Verteidigung des entstehenden Lebens eng mit der Verteidigung jedes Menschenrechts verbunden ist. Sie setzt die Überzeugung voraus, dass jeder Mensch in jeder Situation und in jeder Phase seiner Entwicklung immer heilig und unantastbar ist« (Erklärung des Dikasteriums für die Glaubenslehre Dignitas infinita, 91).
Gegenwärtig sind wir Zeugen eines wachsenden Drucks auf eine gesetzliche Änderung des Schutzes des menschlichen Lebens hin zur Legalisierung der Tötung eines Kindes im Mutterleib. Dies ist sehr besorgniserregend und äußerst gefährlich für die öffentliche Sicherheit. Jeder Mensch guten Willens sollte sich ihr widersetzen. Das Leben als höchster Wert eines jeden Menschen und als grundlegendes Element des Gemeinwohls ist in der Tat ein grundlegendes Gut, das über der individuellen Freiheit der anderen steht. Daher hat niemand im Namen der persönlichen Freiheit das Recht, über das Leben eines anderen Menschen zu entscheiden.
»Die Kirche hört nicht auf, daran zu erinnern, daß die Würde jedes Menschen von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod wesentlich und gültig ist« (Dignitas infinita, 47). “Du sollst nicht töten” und “Menschenleben schützen” – das sind die Grundprinzipien, die jeder Mensch mit gutem Gewissen befolgen sollte. Entgegen der weit verbreiteten Erzählung sind sie kein Ausdruck von Überzeugungen, die nur aus dem christlichen Glauben resultieren, sondern fließen aus dem Verständnis der menschlichen Natur selbst.
Es lohnt sich zu betonen, wie wichtig eine liebevolle Familie für den Schutz des empfangenen Lebens ist, die auf der dauerhaften Ehe der Eltern aufbaut und ein “Heiligtum des Lebens” und die grundlegende soziale Einheit darstellt. »So werden Mann und Frau, die in der Ehe vereint sind, in das Werk Gottes einbezogen: Durch den Akt der Zeugung wird das Geschenk Gottes empfangen und ein neues Leben für die Zukunft geöffnet« (Evangelium vitae, 43). Der Mord an einem gezeugten Kind hingegen verursacht schweres psychophysisches und spirituelles Leid, das oft zum Auseinanderbrechen der Familie führt.
Wir drücken großen Respekt und Wertschätzung für Mütter aus, die dem Leben liebevoll dienen und ihre Kinder auch in den schwierigsten Situationen beschützen. Sie bezeugen, dass die Freude, Schönheit und Größe der mütterlichen Liebe in einer immerwährenden Sorge um das Wohlergehen der Kinder ausdrückt, unabhängig von den Umständen.
Wir wenden uns auch an die Väter, deren Aufgabe es ist, die Familie zu schützen, insbesondere die Frauen im gesegneten Staat und ihre Kinder. Ihr liebevoller Einsatz für die Verteidigung der Schwächsten, die besondere Unterstützung benötigen, ist unersetzlich. Umso mehr dürfen Sie sich heute nicht von Ihrem Einsatz für den rechtlichen Schutz des menschlichen Lebens distanzieren.
Es kommt jedoch vor, dass sich eine schwangere Mutter in einer sehr schwierigen Situation befindet und fachkundige Hilfe benötigt. Die Kirche, die Nichtregierungsorganisationen und die örtlichen Institutionen führen sie durch, indem sie zum m.in die Heime für alleinerziehende Mütter oder Fenster des Lebens betreiben und materielle, rechtliche und psychologische Unterstützung leisten. Diese Hilfe darf vom Staat nie fehlen. Wir sind alle dazu verpflichtet.
Die Sorge um das Leben drückt sich auch in der Tatsache aus, dass Ärzte, medizinisches Personal und Apotheker nicht gezwungen werden dürfen, sich an der Tötung von Kindern in der pränatalen Periode oder von alten und kranken Menschen zu beteiligen. Solche Handlungen verletzen das Grundrecht auf Aufrechterhaltung der Gewissensklausel.
Als Hirten der katholischen Kirche in Polen und gleichzeitig als Bürger unseres Landes haben wir das Recht und die Pflicht, sowohl die Gläubigen der katholischen Kirche als auch alle Menschen guten Willens daran zu erinnern, dass wir verpflichtet sind, den Menschen zu achten, insbesondere die Schwächsten und Wehrlosen. Eine besondere Verantwortung für ihr Leben liegt bei denen, die kraft eines sozialen Auftrags mit der Sorge für das Gemeinwohl betraut sind.
Papst Franziskus hat sich kürzlich an uns Polen gewandt: “Möge Polen ein Land sein, das das Leben in jedem Augenblick schützt, von dem Moment an, in dem es im Mutterleib erscheint, bis zu seinem natürlichen Ende. Vergesst nicht, dass niemand Herr des Lebens ist, sei es sein eigenes oder das der anderen. Ich segne dich von Herzen!” (Franziskus, Worte an die Polen während der Generalaudienz, 20. März 2024).
Wir danken allen, die in den verschiedenen Dimensionen des persönlichen und öffentlichen Lebens dem Leben und der Wahrheit dienen, und bitten euch, im Namen Christi das Evangelium des Lebens mit Beharrlichkeit und Großherzigkeit zu verteidigen. Schließen wir uns alle dem großen Gebet für dieses Anliegen an, heute durch die Fürsprache der heiligen Gottesmutter Maria, mit den Worten des heiligen Johannes Paul II. (Evangelium vitae, 105)
O Maria, Morgenröte der neuen Welt, Mutter der Lebenden, Dir vertrauen wir die Sache des Lebens an:
Schau, o Mutter, auf die unzähligen Scharen von Kindern, die nicht auf die Welt kommen dürfen, auf die Armen,
die mit den Schwierigkeiten des Lebens kämpfen, auf Männer und Frauen,
die Opfer unmenschlicher Gewalt sind,
auf die Alten und Kranken, die aus Gleichgültigkeit oder falschem Mitleid getötet werden.
Gib, dass alle, die an deinen Sohn glauben, den Männern und Frauen unserer Zeit das Evangelium des Lebens offen und liebevoll
verkünden können .
Erwirke für sie die Gnade, es als ein immer neues Geschenk anzunehmen, die Freude, es ihr ganzes Leben lang mit Dankbarkeit zu feiern,
und den Mut, es aktiv und beharrlich zu bezeugen,
damit sie zusammen mit allen Menschen guten Willens eine Zivilisation der Wahrheit und der Liebe zur Ehre und Herrlichkeit Gottes, des Schöpfers,
der das Leben liebt, aufbauen können.
Unterzeichnet von den Pastoren der katholischen Kirche in Polen, die bei der 398. Vollversammlung der Polnischen Bischofskonferenz am 10. Juni 2024 in Warschau.
Der Brief sollte am Sonntag, den 16. Juni 2024, verlesen werden.
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