“Recht auf Abtreibung”: Angriff auf die Menschenwürde

Votum des EU-Parlaments für Aufnahme eines ‘Rechts auf Abtreibung’ in die Gundrechtecharta der Europäischen Union erntet massive Kritik

Quelle
Abschaffung von § 218: “lebensfremd”, “schwarzer Tag für die Menschenrechte” | Die Tagespost (die-tagespost.de)

12.04.2024

Meldung

Das Votum des Europäischen Parlaments für die Aufnahme eines “Rechts auf Abtreibung” in die Grundrechtecharta der Europäischen Union stößt bei Ärzten und Lebensrechtlern auf Kritik. Am gestrigen Donnerstag stimmten in Brüssel 336 Abgeordnete für eine entsprechende Resolution. 163 stimmen dagegen. 39 enthielten sich.

“Mit einer Einführung eines ‘Rechtes auf Abtreibung’ und in weiterer Folge der Streichung des Tatbestandes der Abtreibung aus den Strafgesetzbüchern der EU-Mitgliedsstaaten” wolle eine Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments “den Schwangerschaftskonflikt” mittels “einer gesetzlichen Regelung” für “nicht mehr existent erklären und abschaffen”, kritisierte das “Salzburger Ärzteforum” die Abstimmung. Zu dieser Doktrin werde “offenbar kein Widerspruch mehr geduldet”, so die Ärzteorganisation weiter.

So würden in dem Text zugleich “die Beendigung der EU-Finanzierung für sog. Anti-Choice-Gruppen, eine entsprechend angepasste Sexual- und Beziehungserziehung für alle, die Abschaffung der Gewissensklausel sowohl für Ärzte, Pflegende als auch Institutionen im Gesundheitswesen sowie die Aufnahme von Abtreibungsmethoden und -verfahren als verpflichtende Lehrinhalte im Medizinstudium gefordert” worden. Ärztinnen und Ärzte könnten dies “nicht ohne massiven Widerstand hinnehmen”, heißt es in der Erklärung weiter.

Kaminski: Schande für Europa

Kritik kam postwendend auch von der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), einer der größten Lebensrechtsorganisationen in Europa. Deren Bundesvorsitzende, Cornelia Kaminski, erklärte gestern, “die heutige Annahme der Resolution, die die Aufnahme eines ‘Rechts auf Abtreibungen’ in die EU-Grundrechtecharta fordert, ist eine menschliche Bankrotterklärung eines Parlaments, dessen Gründer sich einst verpflichtet hatten, eine europäische Wertegemeinschaft zu erschaffen.” Sie sei “eine Schande für Europa” und “Wasser auf die Mühlen” derjenigen, “die im geeinten Europa nicht mehr das Versprechen von Freiheit und Frieden sehen, sondern vielmehr eine Gefahr für die Grundrechte eines Teils ihrer Bürger. Nicht nur, weil Fragen, die die Gesundheitspolitik und Abtreibungsgesetzgebung betreffen, überhaupt nicht in den Kompetenzbereich der EU, sondern in jene der 27-Mitgliedstaaten fallen, sondern vor allem, weil die Tötung eines unschuldigen und wehrlosen Menschen niemals ein Recht und schon gar kein Grundrecht sein kann.”

“Wer ein ‘Recht’ auf Tötung ungeborener Kinder in den Rang eines europäischen Grundrechts erhebt, verhält sich barbarisch und begräbt damit eine Vielzahl anderer Grundrechte: Ärzte werden sich nicht länger unter Berufung auf ihre Gewissensfreiheit weigern können, an vorgeburtlichen Kindstötungen mitzuwirken. Kirchliche Krankenhäuser werden sich nicht mehr unter Berufung auf ihre Religionsfreiheit darauf berufen können, keine Abtreibungen anzubieten. Lebensrechtler werden sich nicht mehr unter Berufung auf ihre Meinungs- und Demonstrationsfreiheit öffentlich für die ungeborenen Kinder einsetzen dürfen”, so Kaminski weiter.

“Ein starkes Europa kann nur ein Europa der Menschenrechte für alle sein”

Der große Protest in den Mitgliedsstaaten zeige deutlich, dass nicht nur Lebensrechtler die Resolution für skandalös erachten. Auch die Bischofskonferenzen und Laienorganisationen zahlreicher EU-Mitgliedsstaaten hätten die Resolution mit scharfen Worten kritisiert. Kaminski: Dennoch habe “das alles hat die Parlamentarier unberührt gelassen – wohl aus wahltaktischem Kalkül.” Die Abtreibungslobby zähle “seit jeher zum Wählerklientel der Grünen und Linken. Es ist jetzt die Aufgabe der EVP-Fraktion, sich klar zu den Menschenrechten aller Menschen zu bekennen. Ein starkes Europa kann nur ein Europa der Menschenrechte für alle sein: Wer diese nicht bereit ist, konsequent zu vertreten, muss sich nicht wundern, wenn bei den Wahlen die Stimme an Parteien gegeben wird, denen die europäische Union selbst ein Dorn im Auge ist.”

Für eine Änderung der Grundrechtecharte der Europäischen Union reicht der Beschluss des EU-Parlaments nicht aus. Ihm müssten auch die Regierungen der 27 Mitgliedstaaten einstimmig folgen. Beobachtern zufolge gilt das bislang jedoch als wenig wahrscheinlich.

DT/reh

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