Glaubensbekenntnis und Treueid

*Der zu Ende gegangene Synodale Weg hat mit großer Selbstverständlichkeit deutlich gemacht, dass man Lehre und Glaube der Kirche für verhandelbar hält. Man kann nur hoffen, dass es die deutsche katholische Kirche nicht zerreißt, wenn diese Überzeugung an Rom zerschellt

Quelle
*Der Synodale Weg missbraucht den katholischen Glauben | Corrigenda
Kardinal Parolin reagiert auf Beschluss des Synodalen Wegs zu homosexuellen Verbindungen (catholicnewsagency.com)
US-Priester bittet Kardinal Marx, für Lehre der Kirche über Homosexualität einzustehen (catholicnewsagency.com)
Kardinal Marx fordert, “lebensdienliche Moral und Lehre weiterzuentwickeln” (catholicnewsagency.com)

A. Glaubensbekenntnis

C. 833 CIC verlangt, dass bestimmte Personen zu besonderen Anlässen das Glaubensbekenntnis ablegen, und zwar “nach der vom Apostolischen Stuhl gebilligten Formel”. Die geltende Fassung dieser Formel wurde im Jahre 1989 von der Glaubenskongregation veröffentlicht. Sie ist abgedruckt in: AAS 81 (1989) 104-106. Der zu verwendende Text enthält zunächst das Nizäno-Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis, an das sich dann drei Zusätze anschließen.

Als im Jahre 1998 das Motu proprio “Ad tuendam fidem” veröffentlicht wurde, hat der Apostolische Stuhl zugleich Übersetzungen des Glaubensbekenntnisses in verschiedene moderne Sprachen vorgelegt. Die dabei vorgelegte deutsche Übersetzung ist z.B. abgedruckt in: Notitiae 35 (1999) 80-82. Diese Übersetzung wurde von der Deutschen Bischofskonferenz als verbindlich erklärt und daraufhin auch in den Amtsblättern der deutschen Diözesen veröffentlicht.   …..Vollständiges Dokument

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