Drei Schweizer Bischöfe beharren in Hirtenbrief auf “Formen und Regeln” für Gottesdienste **UPDATE

In einem am 5. Januar von kath.ch veröffentlichen Hirtenbrief beharren drei Schweizer Bischöfe auf “Formen und Regeln” für Gottesdienste und richten sich damit auch gegen versuchte Konzelebrationen der Heiligen Messe durch Laien, wie es in der Schweiz wiederholt vorgekommen ist

Quelle
‘Redemptionis Sacramentum’

Schafft die Konzelebration ab! | Die Tagespost (die-tagespost.de)
*Die Bischöfe ernten, was gesät wurde: Swiss Cath News (swiss-cath.ch)
**Der Neujahrsbrief der Bischöfe auf dem Prüfstand: Swiss Cath News (swiss-cath.ch)

Von CNA Deutsch Nachrichtenredaktion

Zürich, 9. Januar 2023 (CNA Deutsch)

In einem am 5. Januar von kath.ch veröffentlichen Hirtenbrief beharren drei Schweizer Bischöfe auf “Formen und Regeln” für Gottesdienste und richten sich damit auch gegen versuchte Konzelebrationen der Heiligen Messe durch Laien, wie es in der Schweiz wiederholt vorgekommen ist.

Der Brief wurde von den Bischöfen Joseph Maria Bonnemain von Chur, Markus Büchel von St. Gallen und Felix Gmür von Basel unterzeichnet und laut kath.ch am 5. Januar verschickt. Die Internetseiten der Diözesen haben ihn noch nicht veröffentlicht.

“Gemeinsames Zeugnis braucht gemeinsame Formen und Regeln”, so die Bischöfe. “Beim Respekt hierfür liegen wir mancherorts weit hinter unseren Möglichkeiten zurück. Wir Bischöfe bekommen deshalb immer wieder besorgte Anfragen und Rückmeldungen, besonders zu gottesdienstlichen Feiern.”

“Die Gläubigen haben ein Recht auf Gottesdienste, die den Regeln und Formen der Kirche folgen”, betonten die Bischöfe erneut. “Die inkulturierte, aber in ihren Grundformen einheitliche Liturgie ist ein Schatz unserer Kirche, der den Gläubigen, besonders auch den Migrantinnen und Migranten, weltweit Heimat gibt. Wir rufen deshalb nachdrücklich in Erinnerung, dass die liturgischen Formen und Regeln auch in unserem Land gemäss den Bestimmungen der Bischöfe gelten.”

Bonnemain, Büchel und Gmür erinnerten daran, “dass nur der Priester gültig der Eucharistie vorsteht, sakramentale Versöhnung zuspricht und die Krankensalbung spendet. Gerade auch dazu wird er geweiht. Diese römisch-katholische Glaubensregel gilt es auch in unseren Bistümern uneingeschränkt zu respektieren.”

Man fordere damit weder “blinden Gehorsam” noch gehe es “um die Förderung eines patriarchalen Klerikalismus”. Stattdessen habe die Kirche “die Überzeugung, dass Priester im Dienst und im Vollzug der Sakramente sichtbar machen, dass Jesus Christus selbst in und durch die Sakramente wirkt. Sie halten gleichsam die Leerstelle für Gottes Wirken in der Liturgie offen.”

Entsprechend halte die Kirche von Anfang an “daran fest – und dies im ökumenischen Konsens mit fast allen anderen christlichen Kirchen, dass es zum Vorsitz bei der Eucharistiefeier und zum Mitsprechen des Hochgebets als konzelebrierender Priester einer sakramentalen Beauftragung, sprich: einer Ordination bedarf”.

“Auch die liturgischen Texte sind nicht beliebig, denn es sind nicht unsere Texte, sondern jene der ganzen Glaubensgemeinschaft”, schrieben die drei Schweizer Bischöfe. “Die Kirche kennt eine Vielfalt von Texten, auch in der Ökumene, aber sie alle folgen einer Grundstruktur, die zu respektieren ist.”

Die Liturgie dürfe “nicht zum Experimentierfeld persönlicher Vorhaben” gemacht werden, warnten Bonnemain, Büchel und Gmür. Dennoch gebe es eine “Vielfalt liturgischer Feierformen”, die man nutzen könne, sowie “Orte in der Liturgie wie Besinnung, Predigt, Meditation, Fürbitten, Liedgut, Musik, Stille”. Dort könne man sich auch “persönlich eingeben”.

Reaktionen

Auf den Hirtenbrief der drei Schweizer Bischöfe gab es bereits zahlreiche Reaktionen sowohl von Kritikern als auch von Befürwortern. Die im Bistum St. Gallen tätige Seelsorgerin Charlotte Küng-Bless erklärte etwa gegenüber kath.ch, sie habe schon “mehrmals” konzelebriert: “Allerdings war das nicht meine Idee. Priester aus dem Bistum Basel haben mich aufgefordert, zu konzelebrieren. Damals war ich noch Studentin in Luzern. Ein Priester sagte zu mir: ‘In unserer Pfarrei ist das so üblich.'”

Der Brief habe sie zwar nicht “verletzt”, aber er mache “natürlich schon was mit mir, auch wenn ich mich der Situation freiwillig ausgesetzt habe und bereit bin, die Konsequenzen zu tragen. Auch wenn ich mir sicher bin, stets im Sinne Jesu und der Kirche gehandelt zu haben.” Die Kirche brauche “ein Update, damit das Kirchenrecht auch dem Sinne Jesu entspricht”, forderte Küng-Bless.

Anders als Küng-Bless begrüßte Kardinal Kurt Koch, der ehemalige Bischof von Basel, der seit 2010 als Präfekt des Dikasteriums zur Förderung der Einheit der Christen an der römischen Kurie wirkt, den Brief gegenüber kath.ch.

“Die Deutschschweizer Bischöfe haben Essentials des katholischen Glaubens in Erinnerung gerufen”, so Koch. Das sei “ihr Recht und ihre Pflicht; und sie haben dies in einer sensiblen Weise getan. Ich finde auch gut, dass die Bischöfe Felix, Joseph Maria und Markus dies gemeinsam getan haben. Von einem ‘Rüffel-Brief’, wie kath.ch verurteilt hat, kann nicht die Rede sein.

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