Wie lange darf die gegebene kath. Lehre noch konterkariert werden?

Wie lange schweigt die katholische Mehrheit? Dazu, dass mit dem ewigen Seelenheil unzähliger Gläubiger – durch einzelne, oder Gruppierungen auch aus persönlichen Motiven – in der Öffentlichkeit hemmungslos ‘gepokert’ wird? (Red.)

Quelle
Pro Ecclesia fordert personellen, inhaltlichen Neuanfang für katholisches Nachrichtenportal kath.ch
Rundbrief ‘Pro Ecclesia’

Offener Brief

Forderung einer ausgewogenen Berichterstattung durch kath.ch

Sehr geehrter Herr Bischof Dr. Felix Gmür
Sehr geehrte Bischöfe und Äbte
Sehr geehrte Mitglieder der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz

Die Berichterstattung von kath.ch erfolgt in einem Boulevard-Stil und ist geprägt von Polemik, Aggressivität, Einseitigkeit und Spekulationen. Mit Vorliebe werden Exponenten der römischkatholischen Kirche infam beschimpft (“Horrorclown”, “Narrenkäfig”, “Giftzwerg”, “Hooligans”).

Es ist offensichtlich, dass die journalistische Arbeit, namentlich von Raphael Rauch, die Sorgfaltspflichten gemäss Journalistenkodex des Schweizerischen Presserats verletzt. Die Einheit der römischkatholischen Kirche in der Schweiz wird mit einer solchen Berichterstattung untergraben.

1. Auftrag und Finanzierung

Die katholischen Medienzentren arbeiten im Auftrag der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz, d.h. im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz sowie der Mitfinanzierungsorgane römischkatholische Zentralkonferenz (RKZ) und dem Hilfswerk Fastenopfer. Die Finanzierung erfolgt schwerpunktmässig durch Kirchensteuern: Der jährliche Beitrag der RKZ an die drei katholischen Medienzentren beläuft sich insgesamt auf über 2 Millionen Franken. Am katholischen Mediensonntag im Mai wird jeweils ein Opfer für die katholischen Medien eingezogen (ca. 200’000 Franken).

Die Schweizerische Bischofskonferenz hat im Einvernehmen mit der RKZ und mit dem Hilfswerk Fastenopfer ein Rahmenstatut für die sprachregionale Medienarbeit und ein Nationales Redaktionsstatut erlassen. Im Rahmenstatut sind u.a. die theologischen und pastoralen Vorgaben, die kirchenrechtlichen Grundlagen und der Grundauftrag festgehalten. Vgl. Links 1a und 1b am Ende
des Schreibens.

2. Interventionen der katholischen Volksbewegung Pro Ecclesia Schweiz

Die katholische Volksbewegung Pro Ecclesia Schweiz hat mit Schreiben vom 23. September 2020 die Schweizerische Bischofskonferenz gebeten, bei kath.ch zu intervenieren. Die Schweizerische Bischofskonferenz führt in ihrem Antwortschreiben vom 12. Oktober 2020 aus, dass sie die Angelegenheit mit grosser Aufmerksamkeit verfolgen würde, obschon sie keine Führungskompetenz gegenüber kath.ch hätte, da dieser ein eigenständiger Verein sei.

Mit Schreiben vom 4. Dezember 2020 an den Vorstand des katholischen Medienzentrums drückt die katholische Volksbewegung Pro Ecclesia die Erwartung aus, dass der Vorstand seine Verantwortung wahrnimmt und entsprechende Massnahmen einleitet. Nach einem Erinnerungsschreiben vom 10. Januar 2021 antwortet der Präsident des Vereins KMZ, Odilo Noti, mit E-Mail vom 18. Januar 2021.
Vgl. Beilagen 2a und 2b.

Der Präsident des Vereins KMZ geht mit keinem Wort auf die Qualität der Berichterstattung von kath.ch und die Anliegen der Pro Ecclesia ein. Der Vorstand sieht keinen Handlungsbedarf bei kath.ch. Hingegen wird das Verständnis des Medienzentrums bezüglich “Katholisch Sein” ausführlich dargelegt:

Wegleitend sind offenbar das Entgrenzungskriterium und das Prinzip des Synkretistischen. Damit zeigt sich, dass sich die Verantwortungsträger der katholischen Medienzentren von der Lehre der römisch-katholischen Kirche distanzieren.

Es ist offensichtlich, dass diese Haltung im Widerspruch zu den Vorgaben der Schweizerischen Bischofskonferenz steht. Gemäss Rahmenstatut müssen sich die Medienzentren an den einschlägigen Dokumenten des kirchlichen Lehramts orientieren.

3. Forderungen der Katholischen Volksbewegung Pro Ecclesia Schweiz

Die Katholische Volksbewegung Pro Ecclesia Schweiz bittet die Schweizerische Bischofskonferenz und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz nachdrücklich, bei kath.ch zu intervenieren und darauf hinzuwirken, dass die journalistische Qualität gewährleistet ist und die Vorgaben des Rahmenstatuts eingehalten werden.

Bitte wirken Sie darauf hin, dass

– der offizielle Medienkanal der römisch-katholischen Kirche für eine unparteiische, faire und anständige Berichterstattung steht, so dass Andersdenkende, auch Lehramtstreue, nicht diffamiert, ausgegrenzt und in ihrer Menschenwürde verletzt werden,
– die eingesetzten Kirchensteuern für alle Katholikinnen und Katholiken einen Mehrwert bringen,
– kath.ch einen Beitrag zur Stärkung der Einheit mit der römisch-katholischen Weltkirche leistet.

Bei einer Weiterführung der diffamierenden Berichterstattung wird kath.ch endgültig ihren Status als Stimme aller Katholiken verlieren. Es wäre auch nicht mehr gerechtfertigt, dass die Medienzentren mit allgemeinen Kirchensteuermitteln finanziert werden. Diese werden schliesslich von Katholiken mit unterschiedlichen Auffassungen geleistet. In dieser Hinsicht tragen die Schweizerische Bischofskonferenz und die Römisch-Katholische Zentralkonferenz als Auftraggeber von kath.ch eine besondere Verantwortung. Bitte nehmen Sie diese wahr!
Mit freundlichen Grüssen

lic. iur. Herbert Meier Markus Carloni Pirmin Müller
Präsident Pro Ecclesia Präsident Sektion Zürich Präsident Sektion Zentralschweiz

Guido Schildknecht Yvonne Reichlin Pfr. Rudolf Nussbaumer
Präsident Sektion Ostschweiz Delegierte Nordwestschweiz Co-Präsident Sektion Schwyz / Uri

Links und Beilagen:

1a: https://www.bischoefe.ch/rahmenstatut-fuer-die-sprachregionale-medienarbeit-der-roemischkatholischen-kirche-in-der-schweiz-vom-4-august-2014/
1b: https://www.bischoefe.ch/nationales-redaktionsstatut-fuer-die-sprachregionalenmedienzentren-vom-4-august-2014/
2a: Schreiben Pro Ecclesia an Vorstand Katholisches Medienzentrum vom 4. Dezember 2020
2b: E-Mail des Vereinspräsidenten vom 18. Januar 2021

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