EU-Bischöfe bestürzt über Matic-Votum

“Wie kann ein Europa, das christliche Wurzeln hat und die Menschenwürde an die erste Stelle setzt, nur Abtreibung als ein Grundrecht ansehen?” So fassungslos reagiert die EU-Bischofskommission Comece auf die Annahme des Matic-Berichts durch das EU-Parlament in Strassburg

Quelle
Jahrhundertpolitiker Robert Schuman: Vorbild für EU-Politik heute
Robert Schuman
Wehe denen, die Gottes Zorn herausfordern

Man stelle sich diesen Irrsinn bildlich vor: Die Eltern sollen ihren Kindern – rechtlich geschützt – nach dem Leben trachten dürfen und diese haben – persönlich – keinerlei Chance zu entkommen! Dass der ‘Gewissenvorbehalt’ (Grundrecht auf Religions- und Meinungsfreiheit) gleich mit entsorgt werden soll ist furchterregend (Redaktion)

Die Abgeordneten hätten aus kirchlicher Sicht einen “grossen Irrtum” begangen, so Comece-Generalsekretär Manuel Barrios Prieto im Gespräch mit Radio Vatikan. Natürlich trete auch die Kirche für die Rechte der Frauen ein. “Aber das Problem besteht darin, in diesem Zusammenhang von einem Recht auf Abtreibung zu sprechen. Es ist besorgniserregend, dass die Parlamentarier diesem Text zugestimmt haben.”

Im Matic-Bericht (so genannt nach dem Abgeordneten, der ihn vorgelegt hat) geht es um Frauen-Gesundheit und ihre Rechte im Bereich Fortpflanzung und Sexualität. Er tritt unter anderem für einen allgemeinen, sicheren und legalen Zugang zu Abtreibung in allen EU-Mitgliedsstaaten ein. Im Strassburger EU-Parlament erhielt der (für die Mitgliedsstaaten nicht bindende) Text 378 Ja- und 255 Nein-Stimmen, bei 42 Enthaltungen.

“Es gibt nicht ein einziges internationales Abkommen, das von einem Recht auf Abtreibung spricht”

“Wir haben im Vorfeld versucht, die EU-Abgeordneten auf ihre Verantwortung bei diesem Votum hinzuweisen, und dass es wichtig ist, dieses Thema zu verstehen”, so der Comece-Generalsekretär. Es gebe “nicht ein einziges internationales Abkommen, das von einem Recht auf Abtreibung spricht”.

Es sei auch “nicht akzeptabel”, dass der Matic-Bericht nichts von einem Gewissensvorbehalt halte, wenn Ärzte oder Mitarbeiter im Gesundheitswesen nicht an Abtreibungen mitwirken wollten. “Der Gewissensvorbehalt gilt aus unserer Sicht nicht nur für den Einzelnen, sondern ist auch das Recht einer Einrichtung, die eine eigene Berufung hat und nicht etwas anbieten kann, das gegen ihre grundlegenden Prinzipien verstösst.” Damit meint Barros katholische Krankenhäuser.

Sorge über Mentalitätswechsel in EU

Das Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen ergebe sich aus den Grundrechten auf Religions- und Meinungsfreiheit: „Das muss immer respektiert werden!“

Der Kirchenmann ist besorgt über den Mentalitätswechsel in der EU, den das Votum für den Matic-Bericht aus seiner Sicht anzeigt. „Dahinter steckt im Tiefsten eine anthropologische Krise – die Frage, was wir unter Menschsein verstehen.“ Von ungeborenen Kindern und ihren Rechten sei im Bericht überhaupt nicht die Rede, auch das gebe zu denken.

vatican news – sk, 26. Juni 2021

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