Vatikan erteilt Einladungen zu Mahlgemeinschaft Absage

Glaubenskongregation kritisiert Dokument des Ökumenischen Arbeitskreises

Quelle
Vatikan: Kongregation für die Glaubenslehre

Glaubenskongregation kritisiert Dokument des Ökumenischen Arbeitskreises

Vatikan erteilt Einladungen zu Mahlgemeinschaft Absage

Vergangenes Jahr hatte der Ökumenische Arbeitskreis für eine wechselseitige Teilnahme an Eucharistie- und Abendmahlsfeiern plädiert. Die Glaubenskongregation kritisiert dieses Votum nun in einem Brief an den DBK-Vorsitzenden – und schliesst eine Mahlgemeinschaft vorerst aus.

Vatikanstadt/Bonn – 20.09.2020

Der Vatikan hat gegenseitigen Abendmahls-Einladungen von Katholiken und Protestanten eine theologisch begründete Absage erteilt. Die Unterschiede im Eucharistie- und Amtsverständnis seien “noch so gewichtig”, dass sie eine Teilnahme katholischer und evangelischer Christen an der Feier der jeweils anderen Konfession derzeit ausschlössen. Auch für eine “individuelle Gewissensentscheidung” gebe es keine Grundlage, heisst es in einem Schreiben der Glaubenskongregation an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, das der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Dem Schreiben beigefügt ist ein theologischer Anhang.

Die oberste katholische Glaubensbehörde äussert damit Einwände gegen ein gemeinsames Votum des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) zur wechselseitigen Teilnahme an Abendmahl und Eucharistie. Deren Text vom vergangenen September, den auch Bätzing mitverantwortete, sollte zur Überwindung einer langjährigen Blockade beitragen. Bätzing hatte unlängst angekündigt, dieses Modell werde auch beim Ökumenischen Kirchentag (ÖKT) in Frankfurt im kommenden Jahr Anwendung finden.

Einige Fragen in ÖAK-Dokument “nicht ausreichend geklärt”

Nach Auffassung der Glaubenskongregation, deren Schreiben auf den 18. September datiert und von Kardinal Luis Ladaria Ferrer als Präfekt sowie Kurienerzbischof Giacomo Morandi als Sekretär unterzeichnet ist, sind einige Fragen des “katholischen Grundverständnisses von Kirche, Eucharistie und Weiheamt” in dem Dokument “nicht ausreichend geklärt”. Eine Öffnung für eine eucharistische Mahlgemeinschaft mit der Evangelischen Kirche in Deutschland würde zum derzeitigen Stand “notwendigerweise neue Gräben im ökumenischen Dialog mit den Orthodoxen Kirchen” über Deutschlands Grenzen hinaus aufwerfen.

Konkret sieht der Vatikan die “Beziehungseinheit von Eucharistie und Kirche” unterbewertet. Auch würden “wesentliche theologische und unverzichtbare Einsichten” des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) und der gemeinsamen Tradition mit der Orthodoxie nicht ausreichend gewürdigt. Annäherungen im Eucharistie- und Amtsverständnis in internationalen katholisch-lutherischen Dialogforen fänden in dem Ökumene-Text keinen Widerhall.

Die Kongregation verwies darauf, auch die Bischofskonferenz selbst sehe die “Notwendigkeit einer weiteren theologischen Vertiefung bestimmter Kernthemen wie der Frage der Realpräsenz und des Opferbegriffs der Eucharistie”. Damit verbunden seien auch die Frage des Weiheamts und des Zusammenhangs zwischen Taufe, Eucharistie und Kirchengemeinschaft.

Tätig wurde die Glaubenskongregation nach eigenen Angaben, nachdem die Bischofskongregation in Rom ihr am 20. Mai den Text “Gemeinsam am Tisch des Herrn” zur Beurteilung zugesandt hatte. Zuvor hatten die deutschen katholischen Bischöfe auf ihrer Frühjahrsvollversammlung und die Ökumenekommission der Bischofskonferenz das Votum des Ökumenischen Arbeitskreises diskutiert.

Thema bei DBK-Herbstvollversamlung

Unterdessen bestätigte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, den Eingang des Schreibens aus Rom und kündigte an, es werde kommende Woche bei der Herbstvollversammlung der katholischen Bischöfe in Fulda diskutiert werden.

In seinem Dokument mit dem Titel “Gemeinsam am Tisch des Herrn – Ökumenische Perspektiven bei der Feier von Abendmahl und Eucharistie” plädiert der ÖAK ausdrücklich für die Abendmahlsgemeinschaft von Katholiken und Protestanten. Demnach ist die “wechselseitige Teilnahme an den Feiern von Abendmahl/Eucharistie in Achtung der je anderen liturgischen Traditionen (…) theologisch begründet”. Exegetische Studien und historische Forschungen lassen nach Auffassung der Autoren die in der Bibel grundgelegte und in der Traditionsgeschichte bezeugte Vielgestalt der eucharistischen Feierformen erkennen. Das erreichte Mass an Verständigung gerade auch zum Thema Abendmahl/Eucharistie selbst erlaubt es ihrer Ansicht nach nicht mehr, “die verbliebenen Differenzen als kirchentrennend zu betrachten. (mal/KNA)

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