70 Jahre Charta der Vertriebenen
Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen wurde am 5. August 1950 in Stuttgart-Bad Cannstatt von 30 Vertretern der deutschen Heimatvertriebenen unterzeichnet und am folgenden Tag vor dem Stuttgarter Schloss und im ganzen Bundesgebiet verkündet
Quelle ‘Charta der Vertriebenen’
Wiesbadener Abkommen
„Pater Werenfried war überragender Europäer und Motor der Versöhnung“
Radio Horeb
Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen wurde am 5. August 1950 in Stuttgart-Bad Cannstatt von 30 Vertretern der deutschen Heimatvertriebenen unterzeichnet und am folgenden Tag vor dem Stuttgarter Schloss und im ganzen Bundesgebiet verkündet. Sie gilt als das Grundgesetz der deutschen Heimatvertriebenen. In ihrem Kern enthält sie einen Aufruf zum Verzicht auf Rache und Gewalt trotz des eigenen gerade erlittenen Unrechts und ein klares Bekenntnis zur Schaffung eines einigen Europas, zur Verständigung zwischen den Staaten, den Völkern und Volksgruppen. Sie war zum Zeitpunkt ihrer Verabschiedung am 5. August 1950 ihrer Zeit weit voraus und eine grosse moralische Leistung der Vertriebenen, die damals noch nicht wussten, was überhaupt mit ihnen geschehen sollte und wie es weitergehen würde. Tausende befanden sich zudem noch in sowjetischer Kriegsgefangenschaft.
Aber die Charta spricht auch vom Recht auf die Heimat, als einem von Gott geschenkten Grundrecht der Menschheit, das in Bezug auf die Heimatvertriebenen bis heute nicht verwirklicht ist. Dazu heisst es: “Die Völker müssen erkennen, dass das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen wie aller Flüchtlinge, ein Weltproblem ist, dessen Lösung höchste sittliche Verantwortung und Verpflichtung zu gewaltiger Leistung fordert.”
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