2. Mose 12.1-20

 Hierauf sollen sie etwas von dem Blut nehmen und es an die beiden Türpfosten und an die Oberschwelle an den Häusern streichen, in denen sie die Mahlzeit halten

Quelle

Anordnungen über die Zubereitung und das Essen des Passahlammes

1 Darauf gebot der HERR dem Mose und Aaron im Lande Ägypten folgendes:
2 “Der gegenwärtige Monat soll euch als Anfangsmonat gelten! Der erste soll er euch unter den Monaten des Jahres sein!
3 Gebt der ganzen Gemeinde Israel folgende Weisungen: Am zehnten Tage dieses Monats, da nehme sich jeder (Hausvater) ein Lamm, für je eine Familie[1] ein Lamm;
4 und wenn eine Familie zu klein für ein ganzes Lamm ist, so nehme er und sein ihm zunächst wohnender Nachbar eins gemeinsam nach der Zahl der Seelen! Ihr sollt auf das Lamm so viele Personen rechnen, als zum Verzehren erforderlich sind!
5 Es müssen fehlerlose, männliche, einjährige Lämmer sein; von den Schafen oder von den Ziegen sollt ihr sie nehmen.

6 Bis zum vierzehnten Tage dieses Monats sollt ihr sie in Verwahrung haben; dann soll die gesamte Volksgemeinde Israel sie zwischen den beiden Abenden[2] schlachten!
7 Hierauf sollen sie etwas von dem Blut nehmen und es an die beiden Türpfosten und an die Oberschwelle an den Häusern streichen, in denen sie die Mahlzeit halten.
8 Sie sollen dann das Fleisch noch in derselben Nacht essen, und zwar am Feuer gebraten, und dazu ungesäuertes Brot; mit bitteren Kräutern sollen sie es essen.
9 Ihr dürft nichts davon roh oder im Wasser gekocht geniessen, sondern am Feuer gebraten, und zwar so, dass der Kopf noch mit den Beinen und mit dem Rumpf zusammenhängt!
10 Ihr dürft nichts davon bis zum andern Morgen übriglassen, sondern was etwa davon bis zum Morgen übrigbleibt, sollt ihr im Feuer verbrennen.
11 Und auf folgende Weise sollt ihr es essen: eure Hüften gegürtet, eure Schuhe[3] an den Füssen und euren Stab in der Hand; und in ängstlicher Hast sollt ihr es essen: ein Vorübergehen des HERRN ist es.
12 Denn ich will in dieser Nacht durch das Land Ägypten schreiten und alle Erstgeburt in Ägypten sterben lassen sowohl von den Menschen als vom Vieh, und ich will an allen ägyptischen Göttern ein Strafgericht vollziehen, ich, der HERR!
13 Dabei soll dann das Blut an den Häusern, in denen ihr euch befindet, ein Zeichen zu eurem Schutz sein; denn wenn ich das Blut sehe, will ich schonend an euch vorübergehen, und es soll euch kein tödliches Verderben treffen, wenn ich den Schlag gegen das Land Ägypten führe.”

Anordnungen über die siebentägige Feier des Festes der ungesäuerten Brote

14Dieser Tag soll dann für euch ein Gedächtnistag sein, den ihr zu Ehren des HERRN festlich begehen sollt! Von Geschlecht zu Geschlecht sollt ihr ihn als eine ewige Satzung feiern!
15 Sieben Tage lang sollt ihr ungesäuertes Brot essen; gleich am ersten Tage sollt ihr allen Sauerteig aus euren Häusern entfernen; denn jeder, der vom ersten bis zum siebten Tage Gesäuertes ißt, ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden!
16 Weiter soll am ersten Tage eine heilige Festversammlung bei euch stattfinden und ebenso am siebten Tage eine heilige Festversammlung: keinerlei Arbeit darf an diesen (beiden Tagen) verrichtet werden! Nur was ein jeder zum Essen nötig hat, das allein darf von euch zubereitet werden!
17 So beobachtet denn das Fest der ungesäuerten Brote! Denn an eben diesem Tage habe ich eure Heerscharen aus dem Land Ägypten hinausgeführt; darum sollt ihr diesen Tag von Geschlecht zu Geschlecht als eine ewige Satzung beobachten!
18 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, am Abend sollt ihr ungesäuertes Brot essen bis zum Abend des einundzwanzigsten Tages des Monats!
19 Sieben Tage lang darf kein Sauerteig in euren Häusern zu finden sein; denn wer da Gesäuertes isst, ein solcher Mensch soll aus der Gemeinde Israel ausgerottet werden, er sei ein Fremder oder ein Einheimischer im Lande!
20 Nichts Gesäuertes dürft ihr essen: überall, wo ihr auch wohnen mögt, sollt ihr ungesäuertes Brot essen!«

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