Wohnen ein Menschenrecht?

Die Menschenrechte beinhalten ein Recht auf eine angemessene Wohnung

Internationaler Tag der Menschenrechte 2017
Gestern Mittelstand – heute mittellos
Die Unsichtbarkeit quält am meisten
Eidgenössische Volksinitiative- ‘Recht auf Wohnung und Ausbau des Familienschutzes’

Die Menschenrechte beinhalten ein Recht auf eine angemessene Wohnung. In der Schweizer Bundesverfassung ist das Wohnen aber kein Grundrecht. Im Gegensatz zu Grundrechten wie etwa der Meinungsfreiheit ist das Recht auf eine Wohnung vor Gericht nicht einklagbar. In Basel-Stadt kommt 2018 die Volksinitiative «Recht auf Wohnen» zur Abstimmung. Dazu wollen die Initianten das Recht auf Wohnen in der Verfassung verankern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Die drei Säulen der röm. kath. Kirche

monstranz maria papst-franziskus

Archiv

Empfehlung

Ausgewählte Artikel