4. April: Internationaler Tag der Minenaufklärung

Minen – Vermächtnis vieler Konflikte und tödliche Gefahr

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Am 4. April machen die Vereinten Nationen mit dem “Internationalen Tag der Minenaufklärung” auf die anhaltende Gefahr durch Minen und Blindgänger aufmerksam. Minen, Streubomben und andere explosive Kriegsreste fordern weltweit mehrmals täglich ein Opfer. Ihre Entschärfung ist besonders in Regionen wichtig, in die Flüchtlinge zurückkehren wollen.

Wie hoch die Zahl verlegter Minen ist, weiss niemand. Die Vereinten Nationen schätzen, dass ca. 110 Millionen Landminen in über 70 Ländern dieser Welt verlegt wurden, bevor Antipersonenminen 1997 verboten wurden.

Zu den am meisten belasteten Ländern gehören weiterhin: Afghanistan, Angola, Ägypten, Bosnien und Herzegowina, Laos, Kongo (Demokratische Republik), Kambodscha, Kolumbien, Kroatien, Vietnam, aber auch Regionen wie Berg-Karabach, Tschetschenien und die Falkland-Inseln (Malvinas).

1997 einigte sich zwar ein grosser Teil der Staatengemeinschaft auf ein Verbot von Antipersonenminen. Minen, die sich gegen Fahrzeuge aller Art richten, waren von diesem Bann jedoch nicht betroffen.

Eine weitere Gefahr für Zivilisten, insbesondere Rückkehrer, sind Streumunition, die eine grosse Zahl von kleinen Sprengsätzen und Blindgängern frei setzen, die zwischen den Trümmern und auf den Äckern liegen. 94% der Opfer durch Streubomben sind Zivilistinnen und Zivilisten. 2008 wurde auch Streumunition von einem grossen Teil der Staatengemeinschaft verboten.

5 bis 40% der Streubomben explodieren beim Einschlag nicht und wirken dadurch wie Landminen.

Minen, Streumunition und Blindgänger müssen in mühevoller und zeitaufwändiger Kleinstarbeit von Sprengstoffexperten entschärft werden. Das ist gefährlich und dauert oftmals viele Jahre. Jahre, in denen Felder brachliegen müssen, die die rückkehrenden Menschen so dringend brauchen.

Um Zivilisten zu schützen, werden Aufklärungsprogramme durchgeführt. Rückkehrern wird erklärt, wie Minen und Blindgänger aussehen, und wie sie sich in einer Gefahrensituation verhalten müssen.

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