Kambodscha

Die kambodschanische Verfassung garantiert das Recht auf Religionsfreiheit

Quelle: Kambodscha

Staatsgesetze und Regierungspolitik achten die Grundsätze der Religionsfreiheit in hohem Masse. Artikel 31 besagt eindeutig: “Alle Khmer-Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich, haben dieselben Rechte, Freiheiten und Pflichten, ohne Unterschied von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer Anschauung, nationaler Herkunft, sozialem Status, Vermögen oder Sonstigem.” Dieses Prinzip wird in Artikel 43 (Absatz 2), der speziell die Frage religiöser Praxis anspricht, wiederaufgegriffen: “Khmer-Staatsbürger beiderlei Geschlechts haben das Recht auf Glaubensfreiheit. Glaubensfreiheit und freie Religionsausübung sollen vom Staat garantiert werden, vorausgesetzt, diese Freiheit beeinträchtigt keine anderen Glaubensrichtungen und Religionen und verstösst nicht gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit.” Absatz 3 besagt, dass “der Buddhismus Staatsreligion sein soll”, und in der Praxis unterstützt die Regierung buddhistische Feste ebenso wie die Mönche, die in den Tempeln lehren.

In der Gesamtbevölkerung von etwa 14,3 Millionen bilden Buddhisten die überwältigende Mehrheit: 96,9 % der Bevölkerung; gefolgt von den Muslimen mit 2 % und der christlichen Gemeinschaft mit geschätzten 0,2 % – obwohl die Zahl der Christen im Lauf der Jahre stetig gewachsen ist. Diese Tatsache wird sowohl von Priestern als auch von ehrenamtlichen Laien bestätigt. Zu den Verbesserungen im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit äusserte sich ein argentinischer Missionar, der viele Jahre im Land verbrachte – einschliesslich der 1970er-Jahre, der Zeit der vom Roten-Khmer-Regime verübten Massaker: Gegenüber AsiaNews erklärte er: “Wir befinden uns in einer Zeit des Wiedererstehens der kambodschanischen Kirche … in den nächsten Jahren besteht die Aussicht auf kontinuierliches Wachstum; und das Schöne daran für uns als Priester ist die Tatsache, dass wir ein Teil des Wiederaufbaus der Kirche sind und ihr ein authentisches kambodschanisches Gesicht verleihen können.”

Unter der derzeitigen Gesetzgebung müssen sich alle religiösen Gruppen – auch die Theravada-Buddhisten, die die Bevölkerungsmehrheit bilden – beim Ministry of Cults and Religions (Ministerium für religiöse Angelegenheiten) registrieren. Dies ist eine notwendige Vorbedingung, wenn sie Gebetsstätten bauen oder Aktivitäten religiöser Natur und mit deutlich konfessionellem Charakter ausführen wollen. Wenn sie die Registrierung beantragen, muss die betreffende Gruppe ihre Ziele und Aktivitäten klar beschreiben. Diese sind gesetzlich geregelt; die betreffenden Gesetze schliessen auch ein Verbot im Fall einer Beeinträchtigung anderer Gruppen und einer Gefährdung der nationalen Sicherheit mit ein. Im Jahr 2007 gab es Bestrebungen seitens des Ministeriums, eine neue Gesetzgebung einzuführen, die den Kirchen auferlegt, sich erneut zu registrieren, um eine Genehmigung für ihre Aktivitäten zu erhalten, doch bislang wurde diese Initiative nicht weiterverfolgt.

Was den Bau von Gebetsstätten angeht, so gibt es genaue Vorschriften. Zunächst muss eine Genehmigung eingeholt und ein Mindestabstand zu anderen Gebetsstätten eingehalten werden. Des Weiteren ist es verboten, die Stätten für politische Aktivitäten oder als Zuflucht für flüchtige Rechtsbrecher zu benutzen. Bisher gab es jedoch keinen Fall, in dem diese Bestimmungen dazu eingesetzt worden wären, den Bau einer Kirche oder einer Moschee zu verhindern. Da der Buddhismus Staatsreligion ist, erlaubt die Regierung, dass er im Unterricht an öffentlichen Schulen gelehrt wird. Dieses Vorrecht wird anderen Religionen jedoch nicht zugestanden – sie werden im öffentlichen Schulsystem nicht unterrichtet. Das Christentum, der Islam oder andere nichtbuddhistische Glaubensrichtungen dürfen jedoch an Privatschulen frei gelehrt werden. Im Speziellen erlaubt der Staat allen muslimischen Schülerinnen und muslimischen Regierungsangestellten, einen Schleier zu tragen, sowohl im Klassenzimmer als auch in Behörden. Diese Entscheidung zeugt davon, dass alle Glaubensrichtungen respektiert werden.

Im Hinblick auf die Religionsfreiheit im Allgemeinen gibt es keine Gesetze oder Bestimmungen, die darauf abzielen, diese zu unterdrücken, ihr Bedingungen aufzuerlegen oder sie einzuschränken. Auch ausländische Missionare, Katholiken eingeschlossen, können im Allgemeinen frei im gesamten nationalen Territorium agieren und sind beim Ausüben ihrer Mission keinen speziellen Restriktionen oder Schwierigkeiten ausgesetzt, im Gegenteil: Bei mehreren Gelegenheiten äusserten Staatsbeamte echte Wertschätzung für die Arbeit ausländischer Gruppen und Vereinigungen – allen voran christliche Vereinigungen. Zum einen im Zusammenhang mit deren Einsatz in Naturkatastrophen, zum anderen bezogen auf längerfristige Projekte in den Bereichen der Erziehung und Bildung, der landwirtschaftlichen Entwicklung und der Verbesserung der Produktionsleistung. Im Oktober 2013 halfen Christian Aid (Christliche Hilfe) und eine holländische Hilfsorganisation Opfern der Monsunregenfälle, die fast 200 Todesopfer forderten. Wie Radio Vatikan zu jener Zeit berichtete, verteilten diese beiden christlichen NGOs Lebensmittel, Hygienepakete und Schutzplanen an Tausende obdachloser Opfer. Doch trotz ihrer allgemeinen Zustimmung zur Arbeit dieser ausländischen NGOs gab die Regierung dennoch polemische Erklärungen ab und warnte vor jenen, die “Religion für politische Ziele oder illegale Zwecke nutzen“ wollten.

Während keine speziellen Verstösse im Zusammenhang mit Gottesdiensten und religiöser Praxis zu verzeichnen sind, ist die Situation im Hinblick auf Menschenrechte und das freie Äussern politischer Anschauungen nach wie vor instabil. Das Land wird seit 28 Jahren von der Kambodschanischen Volkspartei und ihrem Oberhaupt, Hun Sen, beherrscht. Im September 2013 wurden allgemeine Wahlen abgehalten, die dem Premierminister den Sieg und eine fünfte Amtszeit bescherten – obgleich nicht ohne Proteste und Betrugsanschuldigungen seitens der Opposition. Die Bekundungen der Cambodia National Rescue Party (CNRP) waren jedoch letztendlich vergeblich, denn ihr Parteiführer, Sam Rainsy, war nach langer Zeit im Exil erst im Juli, nur Wochen vor der Wahl, ins Land zurückgekehrt. Die Regierung wies wiederholt alle Anklagen, es sei zu Unregelmässigkeiten gekommen, von sich und liess keine unparteiischen Dritten als Beobachter zu. Diese hätten prüfen können, ob die Wahl gemäss fairen, demokratischen und partizipatorischen Grundsätzen durchgeführt wurde.

2013 war nicht nur wegen der politischen Wahlen, sondern auch wegen der Beisetzung von König Norodom Sihanouk ein denkwürdiges Jahr. Diese fand im Februar statt, nach Monaten nationaler Trauer (der hochbetagte König war am 15. Oktober in Peking gestorben, nur wenige Tage vor seinem neunzigsten Geburtstag). Zehntausende nahmen an den Bestattungsfeierlichkeiten für eine der meistgeliebten, wenn auch umstrittensten Gestalten in der Geschichte des Landes teil. Ein Land, das auch die Gräueltaten der maoistischen Guerillas unter Führung des fanatischen Pol Pot erlebte. Zwischen 1975 und 1979 führten diese zur Vernichtung eines Viertels der kambodschanischen Bevölkerung. Im Juni 2013 verabschiedete das Parlament ein Gesetz, durch das es nach Jahrzehnten des Schweigens, der Komplizenschaft und des ungelösten Traumas nun illegal ist, die Gräuel der Roten Khmer zu leugnen. Dies bestätigt erneut die Tatsache, dass nicht ethnische oder religiöse Aspekte, sondern politische Entwicklungen am meisten Anlass zur Sorge geben. Es sei daran erinnert, dass es die Oberhäupter der drei Hauptreligionen – Buddhismus, Christentum und Islam – waren, die sich Ende Februar in Choeung Ek, einem der berüchtigtsten “Killing Fields” (Hinrichtungsstätten) des Landes, zusammenfanden, um der Opfer der Tragödie in einem Moment des interreligiösen Gebets zu gedenken. Wie die Nachrichtenagentur des Vatikans, Fidesdienst, berichtet, war die Initiative Teil der Feierlichkeiten für die “Woche interreligiöser Harmonie“, die von Gebetswachen, Versammlungen und Debatten begleitet war. Am Ende der Woche pflanzten die religiösen Oberhäupter Bäume auf der Gedenkstätte an, als Symbol für den Frieden und Zeichen der Hoffnung.

Abschliessend lässt sich in Bezug auf die Religionsfreiheit sagen, dass die Situation während des Untersuchungszeitraums des vorliegenden Berichts unverändert geblieben ist. Keine Religionsgemeinschaft ist Verfolgungen ausgesetzt. Religionsfreiheit im Land wird allgemein so aufgefasst, dass freie Religionsausübung gewährleistet wird und die Evangelisierung keinen speziellen Einschränkungen unterliegt. Nichtsdestoweniger gibt es strenge Gesetze, um zu verhindern, dass Religion für politische Zwecke eingesetzt wird.

Radio Vaticana, 29.10.2013

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