“Es gibt keine Garantie auf ein genetisch gesundes Baby”

Experten üben Kritik an Österreichs neuem Fortpflanzungsmedizingesetz und orten Reparaturbedarf

Von Stephan Baier

Die Tagespost, 22. Januar 2016

Vor genau einem Jahr jagte die rot-schwarze Bundesregierung Österreichs – gegen den Widerstand der katholischen Kirche und viele argumentierte Einwände – ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz durch das Gesetzgebungsverfahren. Legalisiert wurde die Samenspende für lesbische Paare, die Eizellspende und – wenngleich unter Bedingungen – die Präimplantationsdiagnostik (PID). Ein Jahr später sehen Experten hier etliche Gefahren und nicht unerheblichen Reparaturbedarf.

Das für die Eizellspende im Gesetz festgeschriebene Kommerzialisierungs-, Vermittlungs- und Werbeverbot scheint nicht zu greifen. Bei einer Expertentagung des kirchlichen “Instituts für Ehe und Familie“ (IEF) in Wien bestätigte der Leiter der Pränatalmedizin der Landesklinik Linz, Wolfgang Arzt: “Unter der Hand“ würde Eizellspenderinnen Geld bezahlt. Er selbst kenne einen Fall, in dem dies als “Aufwandsentschädigung“ deklariert wurde. Die Eizellspende, die eine enorme gesundheitliche Belastung darstelle, würde “ohne Geld nicht funktionieren“, so Arzt. Angesichts der Tatsache, dass es in Österreich kein zentrales Melderegister gibt und die Feststellung der genetischen Eltern damit oft unmöglich ist, warnte Arzt zugleich davor, dass durch den Boom der anonymen Samen- und Eizellspenden die Rate der (unbewussten) Verwandtenehen in den nächsten zwei bis drei Generationen samt den daraus resultierenden gesundheitlichen Risiken stark zunehmen werde.

Die “Marktmechanismen“ im Bereich der Eizellspenden schilderte auch Susanne Kummer, Geschäftsführerin des in Wien ansässigen “Instituts für Medizinische Anthropologie und Bioethik“ (IMABE): Bei der Zielgruppe der 18- bis 30-jährigen Spenderinnen spiele Geld eine grosse Rolle. Viele Paare würden dorthin gehen, wo Eizellspenden am billigsten sind, etwa nach Indien. Auch der Leiter der Universitätsklinik für Frauenheilkunde in Salzburg, Thorsten Fischer, ist überzeugt: “Weltweit wird aus wirtschaftlichen Gründen gespendet.“ Über den leichteren Zugang im Ausland und Internet-Blogs sei “die Kommerzialisierung des Marktes weit fortgeschritten“. Die Politik solle gegen diesen Markt jenseits der Universitätskliniken vorgehen.

Die Journalistin Eva-Maria Bachinger, die in ihrem Buch “Kind auf Bestellung” für klare Grenzen plädiert, meinte in Wien, bei der Gesetzesreform in Österreich sei mit Blick auf Eizellspenden viel von altruistischen Motiven gesprochen worden. Diese Rhetorik kaschiere “das Unbehagen an diesem Geschäft“. Tatsächlich gehe es um einen grossen, globalen Markt. Frauen aus armen Ländern würden aus wirtschaftlichen Gründen spenden. Das Fehlen eines Melderegisters kritisierte auch sie. Insgesamt aber seien nicht die Frauen die Profiteure, sondern Anwälte und Kliniken. “Das ist einfach Kapitalismus: alles wird zur Ware“, so Bachinger. In Österreich ist die Leihmutterschaft – bisher – verboten, doch andernorts boomt sie. Bachinger sieht darin eine Verletzung der Kinderrechtskonvention, der zufolge das Kind ein Recht habe, nicht gegen Geld gehandelt zu werden. “Wenn wir den Kinderhandel erlauben, warum erlauben wir dann nicht gleich den Menschenhandel?”, polemisierte die Journalistin und Sachbuchautorin.

Der Leiter der Abteilung für Personen-, Familien- und Erbrecht im österreichischen Justizministerium, Staatsanwalt Peter Barth, hält daran fest, dass Leihmutterschaft in Österreich verboten ist und bleibe. Offen sei jedoch, was mit den im Ausland ausgetragenen Leihmutterschaften geschehen solle, räumt er ein. Hier sei der Gesetzgeber noch gefordert. Barth, der massgeblich an der Neufassung des Fortpflanzungsmedizingesetzes mitwirkte, widersprach dem Vorwurf der Kommerzialisierung der Eizellspenden. Aufwandsentschädigungen dürften nur echte Ausgaben abdecken. Das Entgelt- und Vermittlungsverbot sei mit Verwaltungsstrafen bewehrt. Aber: “Rechtsvorschriften gibt es, und sie werden auch in anderen Bereichen nicht eingehalten.“ Eine verpflichtende psychologische Beratung vor der Eizellspende, wie sie bei der IEF-Tagung mehrere Experten forderten, kann Barth sich vorstellen.

Auch zur Legalisierung der PID wusste Staatsanwalt Barth einen aufschlussreichen Hintergrund zu enthüllen: Die PID sei “geregelt“ (unter Bedingungen legalisiert) worden, “um künftige Verurteilungen zu vermeiden“; gemeint war: durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) oder durch Österreichs Verfassungsgerichtshof. Letzterer hatte tatsächlich die Bundesregierung 2014 aufgefordert, das alte Fortpflanzungsmedizingesetz in einem Punkt zu ändern, nämlich das Verbot der künstlichen Fortpflanzung mittels Samenspende “in vivo“ für lesbische Lebensgemeinschaften aufzuheben.

Die PID steht nach geltender Gesetzeslage Paaren nach drei Fehlgeburten oder drei IVF-Fehlversuchen zur Verfügung, oder wenn eine gravierende, nicht heilbare Erbkrankheit vorliegt. Ob die Krankheit schwer genug ist, prüfe das Gesundheitsministerium in jedem Einzelfall, so Berthold Streubel, Leiter der Spezialambulanz Genetische Beratung an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde in Wien. Er warnte zugleich: “Es gibt keine Garantie auf ein genetisch gesundes Baby!“ Die Pränataldiagnostik (PND) werde geradezu explodieren, ist Streubel überzeugt. Und auch Fischer meinte, es gebe “immer mehr Diagnostik, auf Wunsch der Patienten“. IMABE-Vetreterin Kummer warnte vor einer “Qualitätskontrolle”, durch die die Eltern gesellschaftlich für die “Integrität des Kindes“ verantwortlich gemacht würden.

Nicht einig waren sich einige der Experten darüber, ob es bei reproduktionsmedizinisch gezeugten Kindern langfristig vermehrt zu psychischen Folgeschäden kommt. Karin Tordy, klinische Psychologin und Psychotherapeutin an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde in Wien, schilderte die psychologischen Vorgänge in vielen Frauen und bei Paaren angesichts von Eizellspenden: Während der sich entwickelnde Embryo von der Frau zu Beginn der Schwangerschaft als Teil ihrer Selbst empfunden werde, gehe es bei der Eizellspende oft um “das Fremde in mir”. Auch der Genetiker Streubel räumte ein, dass es “Unterschiede“ zwischen IVF-Kindern und natürlich gezeugten gebe: “Das ist eine andere biologische Situation.” Die Generalsekretärin der “Aktion Leben“, Martina Kronthaler, kritisierte, es gebe keine Studien zu den Langzeitfolgen von Eizellspenden. Auch das Fehlen eines Melderegisters sei ein Problem, denn “die Kinder wollen es wissen”. Skandalös ist laut Kronthaler aber auch, dass die ärztliche Beratung für die Eizellspenderin von jenem Arzt vorgenommen werden darf, “der ihre Eizellen will”.

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