Aufteilung von Aufgaben unter Konzelebranten

Kein Wechsel des Hauptzelebranten oder Vorstehers

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Rom, Edward McNamara LC

P. Edward McNamara, Professor für Liturgie und Studiendekan der Theologischen Fakultät am Päpstlichen Athenäum “Regina Apostolorum” in Rom, beantwortet eine Frage über die Möglichkeit der Aufteilung von Aufgaben unter Konzelebranten.

Frage: Ist es erlaubt, dass bei einer konzelebrierten Begräbnismesse neben dem Hauptzelebranten andere Konzelebranten einige Teile des Ritus übernehmen; zum Beispiel könnte einer die Aufnahme am Eingang der Kirche vornehmen, einer die letzte Anempfehlung (Verabschiedung) und wieder ein anderer die Beisetzung, während der Hauptzelebrant der Messfeier vorsteht? Wäre es in ähnlicher Weise möglich, dass bei einer Trauung innerhalb der Messfeier anstelle des Hauptzelebranten ein Konzelebrant den Brautsegen erteilt? – B.T., Tamale, Ghana.

P. Edward McNamara: Es gibt keine offizielle Antwort auf die Frage in Bezug auf die Begräbnismesse. Allerdings gibt es eine Antwort vom Apostolischen Stuhl an einen privaten Empfänger, die Bezug nimmt auf eine Frage über Diakone, die innerhalb einer Messfeier einer Trauung vorstehen, was unser Thema etwas beleuchten kann. Dieses Schreiben der Gottesdienstkongregation von 2007 behandelt die Frage vom kirchenrechtlichen und liturgischen Standpunkt aus und genau das interessiert uns hier.

Die Kongregation aus dem Vatikan schreibt, dass ein Wechsel des Vorstehers während ein und derselben Feier nicht erlaubt ist. Daher darf innerhalb einer Messfeier weder ein (ständiger oder vorübergehender) Diakon noch ein Priester, der nicht der Hauptzelebrant ist, einer Trauung vorstehen.

Im Dokument wird auch erklärt, warum die bestehenden Ausnahmen nur scheinbar gegen die Regel, dass der Hauptzelebrant nicht gewechselt werden darf, verstoßen. Diese vermeintlichen Ausnahmen – wie zum Beispiel ein nicht konzelebrierender Bischof, der während der Messe einigen rituellen Handlungen vorsteht, oder ein frisch geweihter Bischof, der nach seiner Weihe zum Hauptzelebrant wird – ergeben sich aus der Natur des Bischofsdienstes.

Das Schreiben kommt zum Schluss, dass der Priester, der der Messfeier vorsteht, auch derjenige sein muss, der die Predigt hält, die Weihen empfängt und den Brautsegen erteilt. Wenn es der Pfarrer so möchte, darf der Diakon die Predigt halten.

Es handelt sich bei dem Schreiben zwar um einen Text von offizieller Seite, doch muss man bedenken, dass er an einen privaten Empfänger erging, also keine Gesetzeskraft hat. Er spiegelt jedoch die Einschätzung der Kongregation wider und stützt sich auf eine für den Bereich der Liturgie gesunde Argumentationsweise.

Wenn das also für Trauungen gilt, müsste das gleiche Prinzip (den Hauptzelebranten nicht zu wechseln) auch auf andere liturgische Feiern anzuwenden sein, es sei denn, die Rubriken erlauben die direkte Teilnahme anderer Priester.

Das geschieht, wenn zum Beispiel bei einer Konzelebration ein anderer Priester einen Teil des Hochgebets allein vorträgt. Man kann auch einzelne rituelle Handlungen der Krankensalbung von verschiedenen Priestern ausführen lassen. So heißt es unter Nr. 19 der Einführung in den Ritus der Krankensalbung:

„Wenn zwei oder mehr Priester bei der Krankensalbung anwesend sind, kann einer von ihnen die Gebete sprechen, die Salbungen vornehmen und dabei die sakramentale Formel sprechen. Die anderen Priester können die übrigen liturgischen Handlungen übernehmen, wie zum Beispiel die einleitenden Riten, Lesungen, Anrufungen, oder Anweisungen. Jeder Priester darf dem Kranken die Hände auflegen.“

Im Ordo für kirchliche Begräbnisfeiern wird die Möglichkeit, die Aufgaben desjenigen, der einer Begräbnismesse vorsteht, auf mehrere Priester zu verteilen, nicht in Erwägung gezogen. Die Riten gehen davon aus, dass rituellen Handlungen wie zum Beispiel der Aufnahme des Leichnams und der Verabschiedung ein einziger Priester vorsteht.

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass Priester konzelebrieren. Wie bei jeder Konzelebration könnte ein beliebiger Priester, der nicht Hauptzelebrant ist, das Evangelium verkünden (wenn kein Diakon anwesend ist), die Predigt halten und die besonderen Einschübe für Verstorbene vortragen, die zu den Hochgebeten gehören und bei Begräbnismessen im Gebrauch sind.

Das ist die allgemeine Regel, doch es gibt einige Ausnahmen. Normalerweise beziehen sie sich auf den Fall, dass ein Bischof anwesend ist, ohne zu konzelebrieren. Wenn zum Beispiel der Bischof an der Beerdigung des Verwandten eines Priesters teilnimmt, könnte er es vorziehen, nicht zu konzelebrieren, damit der Priester der Messe vorstehen kann, wobei der Bischof dann die letzte Anempfehlung vollzieht.

Unter normalen Umständen sollten also die Begräbnisriten nicht aufgeteilt werden. Es mag jedoch besondere Anlässe geben, bei denen dies gerechtfertigt sein könnte, vor allem was die letzte Anempfehlung angeht.

Die übrigen Riten außerhalb der Messfeier, wie zum Beispiel die Totenwache im Haus der verstorbenen Person oder im Trauerhaus, sowie die Beisetzungs- oder Bestattungsriten können natürlich einem anderen Priester anvertraut werden. Obwohl mancherorts die Beisetzung unmittelbar nach der Begräbnismesse stattfindet, sodass ein einziger Ritus entsteht, ist dies sehr oft auch nicht der Fall. In der Regel sollte man sie dann als zwei verschiedene Riten ansehen, die wiederum von verschiedenen Priestern gefeiert werden können.

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