Israel: Mauerbau im “christlichen Dreieck”

Israels Oberstes Gericht hat dem Bau der israelischen Sperranlage auf einem christlichen Landstück bei Beit Dschalla im Westjordanland teilweise stattgegeben

Damit kippte das Gericht in Jerusalem sein Urteil vom April, in dem die Richter die geplante Mauerführung als illegal bewertet und die Armee verpflichtet hatten, eine Alternativroute zu suchen, die keine Beeinträchtigung für die lokale Bevölkerung und zwei Klöster in Cremisan darstelle. Dies geht aus einer Mitteilung des für Kirchenfragen zuständigen “Higher Presidential Committee for Churches Affairs in Palestine2 vom Mittwoch hervor.

Die Richter erlaubten der Armee demnach den Baubeginn auf privatem christlichem Land in Beit Dschalla. Ausgenommen ist laut Mitteilung ein Teilstück der Mauer entlang des Klosterbesitzes. Damit wies das Gericht einen Einspruch der Rechtsvertreter des Dorfes und der Klostergemeinschaften gegen die im Mai erfolgte Ankündigung des israelischen Verteidigungsministeriums ab, mit dem Bau des östlichen Mauerstücks im Cremisantal zu beginnen.

Nach Berichten der palästinensischen Nachrichtenagentur PNN vom Mittwoch kritisierten die Rechtsvertreter der betroffenen Palästinenser den Gerichtsentscheid und kündigten erneut Widerspruch an. Der von Israel geplante Verlauf der Sperranlage im “christlichen Dreieck” Bethlehem, Beit Dschalla und Beit Sahur droht 58 christliche Familien sowie die beiden Salesianer-Gemeinschaften von ihrem Land abzuschneiden.

kna 08.07.2015 pr

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