Schweiz: Abstimmung über PID

Für die Forschung? Abstimmung in der Schweiz – ANSA

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Am Sonntag stimmen die Schweizer über die umstrittene Vorlage zur Freigabe der Präimplantationsdiagnostik (PID) ab. Die Bürger entscheiden, ob künftig Embryonentests in grossem Umfang erlaubt werden. Regierung und Parlament wollen das derzeit geltende Verbot abschaffen. Die Kirchen lehnen dies ab; die politischen Parteien vertreten ebenso wie Behindertenorganisationen unterschiedliche Positionen.

Genetische Untersuchungen an Embryonen, die im Reagenzglas erzeugt wurden, sollen künftig in großem Umfang erlaubt werden. Alle Paare, die eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen, sollen die PID nutzen können, nicht nur Paare mit einer genetischen Vorbelastung. Nicht angewendet werden darf das Verfahren, *um beim Kind bestimmte Eigenschaften herbeizuführen oder um Forschung zu betreiben”, wie es in der Vorlage heisst.

Umstritten war in den Parlamentsberatungen die Anzahl der Embryonen, die in einem Behandlungszyklus hergestellt werden dürfen. Im vorgeschlagenen Verfassungstext heisst es dazu, es dürften nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau entwickelt werden, “als für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind”. Bei der Beratung des Fortpflanzungsmedizingesetzes einigte man sich auf eine Obergrenze von zwölf; heute dürfen maximal drei entwickelt werden.

Über das Gesetz selbst wird am Sonntag jedoch nicht abgestimmt. Falls die Verfassungsänderung vom Volk angenommen wird und in Kraft tritt, wird es zunächst veröffentlicht und könnte dann per neuerlichem Referendum angefochten werden.

kna 13.06.2015 sk

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