Schicksal der Assyrer
Schicksal der Assyrer, 06.3842 – Interpellation
Quelle
Assyrische Kirche des Ostens
Gesellschaft für bedrohte Völker
Eingereicht von Wehrli Reto
Einreichungsdatum, 20.12.2006
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratungen: Erledigt
Eingereichter Text
Über eine halbe Million im damaligen Osmanischen Reich lebende Assyrer sind in der Zeit von 1914 bis 1918 systematischen Morden zum Opfer gefallen. Weniger bekannt ist, dass Assyrer auch heute Opfer von systematischen Benachteiligungen sind bis hin zum Mord; dies in verschiedenen Ländern, beispielsweise durch Verstaatlichung unbewirtschafteter Privatgrundstücke (nachdem die Eigentümer vertrieben worden und dadurch auch gleich an der Rückkehr gehindert sind), durch Ausschluss von den politischen Rechten, durch Unterdrückung der Religionsfreiheit und durch weitere Missachtung fundamentaler Menschenrechte.
Ich ersuche deshalb um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist dem Bundesrat das Schicksal der Assyrer bekannt?
2. Was unternimmt die Schweiz, um die Lebenssituation der Assyrer in ihren Heimatländern zu verbessern?
3. Was unternimmt er, um lebensgefährdende Abschiebungen von Assyrern in ihre Heimatländer zu verhindern?
4. Was wird zur Integration der in der Schweiz lebenden Assyrer unternommen (etwa 1300 Familien)?
Antwort des Bundesrates vom 14.02.2007
1. Während des Ersten Weltkriegs befanden sich die Assyrer, eine christlich-orthodoxe Gemeinschaft im Osten des Osmanischen Reichs, zwischen mehreren Fronten. Insbesondere 1915 wurden sie durch die osmanische Armee und durch kurdische Gruppen verfolgt. Viele haben ihr Leben verloren. Seither leben sie verstreut zwischen dem Südosten der Türkei, dem Nordwesten Irans, dem Norden Syriens und in Irak. Ihre Lage ist je nach Residenzland teilweise schwierig, was bis hin zu Schikanen oder ernsthaftem Druck führen kann. Viele sind ins Exil gegangen. Der Bundesrat wird durch die Vertretungen des EDA vor Ort über die Lage auf dem Laufenden gehalten.
2. Die Schweiz ist über die besorgniserregende Situation christlicher und anderer religiöser Gemeinschaften betroffen, die in manchen Regionen der Welt Opfer von Diskriminierungen sind, da die Religionsfreiheit ein integraler Bestandteil der schweizerischen Menschenrechtspolitik ist. Das Schicksal der Assyrer im Nahen und Mittleren Osten ist ihr deshalb nicht gleichgültig. Das EDA hat in der Türkei mehrmals zugunsten der Verbesserung der Lage der dortigen Christen, insbesondere der Assyrer, interveniert. Im Übrigen ist festzuhalten, dass deren Lage sich im Allgemeinen in den vergangenen Jahren verbessert hat. Die Freiheit der Religionsausübung wird besser respektiert, die nichtislamischen Religionsgemeinschaften haben neue Freiheiten erhalten, u. a. beispielsweise jene, religiöse Gebäude zu errichten. Die lokalen türkischen Behörden geben sich ebenfalls versöhnlicher. Der Bundesrat begrüsst diese positive Entwicklung. In Syrien, in Iran und in Irak verfolgt die Schweiz die Entwicklungen bezüglich der Lage der Minderheiten aufmerksam, insbesondere jene der Assyrer. Unser Land ist bereit, nötigenfalls im Rahmen seines Engagements für die Menschenrechte zu intervenieren.
3. Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, gefährdet sind, haben die Möglichkeit, in der Schweiz ein Asylgesuch zu stellen. Im Asylverfahren wird in jedem Einzelfall geprüft, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllt sind. Wird die Flüchtlingseigenschaft verneint, wird geprüft, ob der Wegweisungsvollzug zulässig, zumutbar und möglich ist. Gegen negative Verfügungen des zuständigen Bundesamtes für Migration können die betroffenen Personen zudem innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde einreichen. Durch dieses Verfahren ist sichergestellt, dass keine Person in ein Land zurückgeschickt wird, wo sie gefährdet ist.
4. Zahlreiche Assyrer haben aus politischen und wirtschaftlichen Gründen ihr Land verlassen. Viele haben sich in Westeuropa, in Kanada und in den USA niedergelassen. Jene, die sich entschlossen haben, in die Schweiz zu kommen, haben sich bemerkenswert gut integriert.
In erster Linie zielt die schweizerische Integrationspolitik darauf ab, ausländischen Personen einen chancengleichen Zugang zu Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt und zum Gesundheitswesen wie Schweizerinnen und Schweizern in einer vergleichbaren Situation zu ermöglichen. Ihre Integration hat demzufolge in den sogenannten Regelstrukturen zu erfolgen. Dieser Grundsatz ist im Integrationskapitel des neuen Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer, das am 1. Januar 2008 in Kraft tritt, festgehalten (AuG Artikel 53-58 sowie Artikel 4). Bund, Kantone, Städte und Gemeinden sowie nichtstaatliche Organisationen und Private finanzieren zudem spezifische Integrationsmassnahmen. Integrationsmassnahmen werden in der Regel auf die Bedürfnisse der betroffenen Person und nicht herkunftsspezifisch ausgerichtet. Assyrern und Assyrerinnen stehen demnach dieselben Angebote und Massnahmen zur Verfügung wie allen rechtmässig in der Schweiz anwesenden Ausländerinnen und Ausländern.
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