Ja zum Menschen, Nein zur Präimplantationsdiagnostik

Die Präimplantations-Diagnostik PID

Quelle

Schweizer Bischofskonferenz | 11.05.2015

Ja zum Menschen, Nein zur Präimplantationsdiagnostik

Stellungnahme zur Volksabstimmung über die PID

Die Schweizer Bischöfe sind gegen eine Änderung der Bundesverfassung, die die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) möglich macht.

Das Schweizer Volk stimmt am kommenden 14. Juni über eine Änderung der Bundesverfassung ab, die den Weg für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) öffnen würde. Die Schweizer Bischöfe lehnen diese Verfassungsänderung ab.

Die Ausgangslage ist tragisch: Es geht um das Leid eines Paares, das voraussichtlich eine schwere Krankheit vererbt. Als Lösung für dieses Problem wird die Methode der PID präsentiert. Doch schafft diese Methode mehrere gravierende Probleme: Mit der PID wird nicht die Krankheit behandelt. Diese wird umgangen, indem die Embryonen als Träger der Krankheit beseitigt werden – was man nicht rechtfertigen kann!

Zudem benötigt die PID die unbeschränkte Produktion von Embryonen, damit eine Wahl unter diesen getroffen werden kann; was man als “liberale Eugenik” bezeichnet.

Ausserdem ist die PID eine Selektionstechnik, bei der man sich das Recht anmasst zu entscheiden, wer es verdient zu leben und wer nicht.

Der menschliche Embryo, der als eine Person betrachtet werden muss, erhält seinen maximalen Schutz am Besten durch die aktuell gültige Bestimmung der Bundesverfassung, in der es heisst: “Es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als ihr sofort eingepflanzt werden können” (Art. 119). Wenn dieser Verfassungsartikel dem Vorschlag des Parlaments entsprechend geändert werden würde, hiesse das implizit, dass das Einfrieren der Embryonen zugelassen würde. Die Kryokonservierung würde schwerwiegende ethische Probleme mit sich bringen, denn sie verletzt unmittelbar die Menschenwürde.

Ein Nein zur Änderung der Bundesverfassung und damit zur PID bekräftigt, dass in unserem Land die Menschenwürde eines jeden menschlichen Wesens respektiert und bewahrt werden muss.

Die Bischöfe verweisen in diesem Zusammenhang auf das Faltblatt der Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz:

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