“Widersprüchlich und missverständlich”

Kardinal Velasio De Paolis kritisiert Schlussbericht der letzten Bischofssynode

Rom (gho), Die Tagespost, 12. Dezember 2014

Auf die ungewöhnliche Präsentation der Ergebnisse der zurückliegenden Bischofssynode ist Kardinal Velasio De Paolis zurückgekommen. Von Hause aus Kirchenrechtler leitete der gebürtige Italiener zuletzt bis zu seiner Emeritierung 2011 die Präfektur für die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Heiligen Stuhls und war von 2010 bis 2014 als Apostolischer Delegat für die Neuorientierung des Priesterordens der Legionäre Christi zuständig.

Bis zu der Bischofsversammlung im vergangenen Oktober endeten römische Bischofssynoden stets mit der Veröffentlichung der sogenannten “Praepositionis”, die alle mit grosser Mehrheit verabschiedet worden waren und dem Papst zur Abfassung eines nachsynodalen Schreibens dienten. Bei der jüngsten Familiensynode war das anders. Zwei Paragrafen der “Relatio Synodi”, die jetzt als Vorbereitungsdokument für die kommende ordentliche Synode dient, enthielten zum einen konträre Positionen der Synodenväter und hatten zudem die Zweidrittelmehrheit bei der Schlussabstimmung eindeutig verfehlt. Es waren die Paragrafen zur möglichen Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen und zu einer möglichen Neubewertung homosexueller Partnerschaften.

Auf Wunsch des Papstes waren zum ersten Mal die Abstimmungsergebnisse zu den einzelnen Paragrafen eines Synodenabschlussberichts veröffentlicht worden.

Bei einem Vortrag am 26. November vor der Kirchenrechts-Fakultät der Universität San Dámaso in Madrid behandelte Kardinal De Paolis vor allem Paragraf 52 der “Relatio Synodi”, der zum einen die Haltung der Synodenväter wiedergab, die für die Beibehaltung der bisherigen Disziplin, der Nicht-Zulassung der Wiederverheirateten zur Kommunion, plädierten, zugleich aber die Meinung der anderen Bischöfe auf der Synode zusammenfasste, die sich für die Prüfung einer Zulassung in Einzelfällen ausgesprochen hatten.

“Der Disziplin liegt eine Lehre zugrunde”

Da er die gebotene Zweidrittelmehrheit verfehlt habe, so der Kardinal, dürfe er nicht als ein synodaler Text gelten. Zudem sei unklar, wer denn nun was gemeint habe, als er bei der Schlussabstimmung mit “Ja“ oder “Nein“ stimmte: die Beibehaltung der derzeitigen Disziplin oder die Prüfung einer Änderung. Auch sei die Formulierung “bisherige Disziplin” missverständlich, meint der Kardinal weiter, denn es gehe nicht um eine rein disziplinäre Norm, sondern um eine vom Lehramt immer wieder bekräftigte “göttliche Norm”, die doktrinelle und lehramtliche Begründungen habe, die die Grundlagen des christlichen Lebens betreffen würden sowie die Ehemoral, das Gespür für den Respekt vor der Eucharistie und die Gültigkeit des Busssakraments. “Wir stehen hier vor einer Disziplin, die auf dem göttlichen Recht basiert”, sagte De Paolis.

Auch sei es fraglich, ob eine Synode von Bischöfen den Vorschlag machen könne, die Lehre der Päpste zu ändern. Der Disziplin liege eine Lehre zugrunde. Es sei darum falsch, wenn der entsprechende Paragraf suggeriere, man könne eine Disziplin ändern, ohne die Lehre zu ändern. Die Konsequenz wäre ein Sachverhalt von einer “unerhörten Schwere”: Man würde in Zweifel ziehen, dass man im Stand der heiligmachenden Gnade sein müsse, um die Kommunion empfangen zu können. Würde man in dieser Weise, wie es in dem genannten Paragrafen vorgeschlagen wird, die Verbindung in einer zweiten, zivilen Ehe aufwerten, würde das zugleich das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe schwächen.

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