Die “Pille danach” ist kein harmloses Medikament
Rezeptfreigabe wäre unklug
Die Tagespost, 10. Dezember 2014
ALFA Aktion Lebensrecht für Alle
Kürzlich hat die Europäische Arzneimittelagentur EMA der EU-Kommission empfohlen, die auf dem Wirkstoff Ulipristalacetat (UPA) basierende “Pille danach” aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Folgt die Kommission der Empfehlung, könnte das Präparat “EllaOne” demnächst überall in Europa von jedem, jederzeit in Apotheken freiverkäuflich erworben werden. Auch in Deutschland.
Es sei denn, Gesundheitsminister Gröhe bestünde hierzulande auf einer Ausnahmeregelung. Möglich wäre das. Da die Zulassung von Arzneimitteln in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten fällt, kann die EU-Kommission kein Land zwingen, einer solchen Verordnung Folge zu leisten. Würde Gesundheitsminister Gröhe mich fragen, warum er sich der Empfehlung widersetzen sollte, würde ich ihm genau drei Gründe nennen.
Erstens: Weil nur das klug wäre. Begründung: Die “Pille danach” ist kein harmloses Medikament, sondern ein hochkonzentriertes Hormonpräparat. Als solches stellt es – völlig unabhängig von seinen sonstigen Wirkungen – eine enorme Belastung für jeden weiblichen Organismus dar. Diese ist derart hoch, dass ein verantwortungsvoller Arzt schon aus Gründen der Frauengesundheit das Präparat nur verschriebe, wenn es medizinisch indiziert wäre. Ein Apotheker, der sich aus dem gleichen Grund weigern würde, die “Pille danach” einer Kundin zu verkaufen, würde jedoch sein Geschäft schädigen. Die Klugheit lehrt, dass ein derartiger Altruismus zwar angetroffen, aber nicht flächendeckend angenommen werden kann. Wer dies doch täte, belügt sich und andere. Zweitens: Weil nur das den Lebensschutz nicht weiter verschlechtert. Begründung: Die “Pille danach” wirkt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht nur ovulations-, sondern auch nidationshemmend und damit frühabtreibend. Denn obwohl die Hauptwirkung des Präparats, das mit der Abtreibungspille Mifegyne chemisch verwandt ist, in der Verzögerung des Eisprungs besteht, verhindert es, wenn dieser bereits stattgefunden hat, vielfach zuverlässig auch die Einnistung schon befruchteter Eizellen. 2010 konnte in einer Studie (Stratton P. et al.) gezeigt werden, dass der Wirkstoff UPA auch für eine derartige Verdünnung der Gebärmutterschleimhaut sorgt, dass sich eine befruchtete Eizelle nicht mehr einnisten kann. Drittens: Weil aus dem vermeintlichen “Notfall-Verhütungsmittel” leicht ein “Mittel der Wahl” werden kann. Begründung: Abtreibungsbefürworter wie “pro familia” preisen die “Pille danach” als Mittel, auf welches Paare zurückgreifen sollten, wenn Kondome gerissen oder die Einnahme der Anti-Baby-Pille versäumt worden sei. Wer sollte Paare daran hindern, statt auf Kondome und die Anti-Baby-Pille gleich auf die “Pille danach” zu setzen? Dies gilt umso mehr, als Organisationen wie “pro familia” sogar dazu raten, sich einen Vorrat des Präparats anzulegen.
Die Autorin ist Ärztin und Vorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA)
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