Todesurteil für Christin: EU will Blasphemiegesetz stoppen

Das Todesurteil gegen die Christin Asia Bibi wurde bestätigt

Asia Bibi und ihre FamilieQuelle

– Europaparlament in Erklärung: Gesetz ermöglicht Missbrauch gegenüber Menschen aller Glaubensrichtungen.

Strassburg, kath.net/KAP, 29. November 2014

Das Europaparlament hat auf die Bestätigung des Todesurteils gegen die Christin Asia Bibi “mit grosser Besorgnis und Trauer” reagiert, wie es in einer Entschliessung vom Donnerstag – zwei Tage nach der Rede von Papst Franziskus in Strassburg – hiess. Pakistan wurde dabei aufgerufen, sein umstrittenes Gesetz über Gotteslästerung abzuschaffen und bereits verhängte Todesurteile auf Grundlage dieses Paragrafen fallen zu lassen. Pakistans Blasphemiegesetz könne gegenüber Menschen aller Glaubensrichtungen missbraucht werden, kritisierte das EU-Parlament.
Besonders bedroht seien dabei religiöse Minderheiten wie Christen oder auch Mitglieder der um 1900 gegründeten islamischen Glaubensgemeinschaft Ahmadiyya.

Auch die Menschenrechtsorganisation Christian Solidarity International (CSI)-Österreich hatte in dieser Woche auf das Schicksal von Asia Bibi aufmerksam gemacht – mit einer Petition an den Präsidenten Pakistans, adressiert an die pakistanische Botschaft in Wien. Ersucht wurde dabei einerseits um Begnadigung der fünffachen Mutter, andererseits um eine Aufhebung des Blasphemiegesetzes, das “gegen Menschenrechte verstösst und bei Folter wegsieht”, heisst es in dem Petitionstext wörtlich.

Asia Bibi war im Jahr 2009 von zwei Arbeitskolleginnen vorgeworfen worden, sich beleidigend über den Propheten Mohammed geäussert zu haben, was sie selbst bestreitet. Nachdem das 2010 ausgesprochene Todesurteil durch Strang im Oktober 2014 vom Berufungsgericht in Lahore bestätigt wurde, wird derzeit über ihren Einspruch vor dem Verfassungsgericht entschieden – der letzten Instanz, die die Vollstreckung des Todesurteils noch verhindern kann.

1.400 Verurteilungen wegen Gotteslästerung

Über 1.400 Menschen wurden nach Angaben des Europaparlaments seit 1987 in Pakistan bereits wegen Gotteslästerung verurteilt. Dabei wurden in mehreren Fällen Todesurteile verhängt, weil die Beschuldigten angeblich Koranseiten verbrannt oder per SMS den Islam beleidigt hätten. Viele würden derzeit in Todeszellen auf die Überprüfung der Urteile durch den Obersten Gerichtshof des Landes warten, was sich über Jahre hinziehen könne.

Neben der Vorgehensweise gegen Asia Bibi hatte das Europaparlament in seiner Erklärung auch die Ermordung eines christlichen Ehepaars in Pakistan durch eine Lynchjustiz auf Schärfste verurteilt. Anfang November waren zwei Menschen – darunter eine schwangere Frau – von einer aufgebrachten Menschenmenge gefoltert und bei lebendigem Leib verbrannt worden, nachdem man ihnen vorgeworfen hatte, Seiten des Korans angezündet zu haben.

Pakistans Kirchenvertreter hatten schon zuvor oftmals davor gewarnt, dass das Blasphemie-Gesetz eine Lizenz zum Töten von Christen darstelle.

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