Deutsche Stiftung Patientenschutz

Patientenschützer wirft EKD-Ratsvorsitzendem Tabu-Verletzung vor

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Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hat Nikolaus Schneider mit seinen Äusserungen zur Sterbehilfe eine Tabu-Verletzung vorgeworfen.

Würzburg, kath.net/KNA, 01. August 2014

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hat Nikolaus Schneider mit seinen Äusserungen zur Sterbehilfe eine Tabu-Verletzung vorgeworfen. Indem der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) die Überlegungen mit seiner Frau Anne zum Umgang mit deren Krankheit öffentlich gemacht habe, “liefert er zwielichtigen Organisationen in der Schweiz und den Kuschs in Deutschland eine traumhafte Flanke”, schreibt Brysch in einem Gastkommentar der Würzburger Zeitung “Die Tagespost” (Donnerstag). Schneider habe bewusst eine sehr persönliche Entscheidung als Anstoss für eine öffentliche Diskussion genutzt.

Damit setze sich der EKD-Ratsvorsitzende ausgerechnet über jene ethischen Prinzipien hinweg, die er vertreten und vorleben müsse. Er stelle seine Beweggründe über die Regeln der protestantischen Kirche und gebe qua Amt der Öffentlichkeit ein verheerendes Signal: “In der Not seid ihr auch dann gute Christen, wenn jeder seinen eigenen Regeln folgt.” Seiner Kirche habe er damit einen Bärendienst erwiesen. “Wofür braucht es jetzt noch eine Kirche, die sich für den umfassenden Schutz des Lebens stark macht”, fragt Brysch.

Der evangelischen Kirche warf er vor, sich in ihren Reaktionen wegzuducken. “Statt klarer Widerworte beliess es die Evangelische Kirche dabei, Respekt für Schneiders persönliche Gewissensentscheidung einzufordern.” Brysch betonte, Suizid und dessen Begleitung seien in Deutschland straffrei und sollten es auch bleiben.

Stattdessen gehe es in der aktuellen politischen Diskussion darum, ob ein Verbot der organisierten Selbsttötungshilfe verboten werden soll. Nach Meinung seiner Stiftung dürfe sich die Sterbehilfe nicht als normale Dienstleistung etablieren, organisierte Sterbehilfe müsse strafrechtlich verboten werden. “Schneider hat selbsternannten Sterbehelfern zur Unzeit eine Plattform bereitet”, so Brysch.

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