Vatikan wehrt sich gegen UN-Vorwürfe

Ständiger Beobachter bei Vereinten Nationen in Genf, Erzbischof Tomasi, weist Anschuldigungen wegen Antifolterkonvention zurück 

MESSE, ST., PETERSPLATZVatikanstadt, Die Tagespost/KAP/KNA, 05. Mai 2014

Der Vatikan sieht sich im Kampf gegen Folter auf einer Linie mit den Vereinten Nationen und wehrt sich gegen Kritik. Das im vergangenen Juli von Papst Franziskus in Kraft gesetzte Strafrecht für das vatikanische Territorium enthalte fast wörtlich die Erklärung der UN-Antifolterkonvention von 1984, die Folter als unmenschliche Grausamkeit verurteile. Das betonte der päpstliche Botschafter bei den Vereinten Nationen in Genf, Erzbischof Silvano Tomasi, am Montag vor dem UN-Komitee gegen Folter.

Auch nach vatikanischem Recht stehe Folter unter Strafe. Tomasi wies in dem vom Vatikan veröffentlichten Redemanuskript Vorwürfe zurück, der Vatikan lege die Antifolterkonvention zu eng aus, weil er sie nur auf sein kleines Gebiet und nicht auf alle Mitarbeiter der Kirche anwenden wolle. Der Vatikan trat der Konvention 2002 bei. Tomasi verwies darauf, Mitarbeiter kirchlicher Institutionen unterlägen dem Recht ihres jeweiligen Landes. Der Vatikan setze sich nicht über staatliche Souveränität hinweg. Die Kirche sei jedoch”„eine der effektivsten moralischen Stimmen der Welt für die Menschenrechte”.

Mit seinen Verlautbarungen und der weltweiten Präsenz seiner Medien setze er sich gegen Folter und andere unmenschliche Strafen ein. Ein Expertenkomitee der Vereinten Nationen hatte dem Vatikan eine einengende Auslegung der Antifolterkonvention vorgeworfen. Bei der Debatte über den turnusmässigen Bericht zur Umsetzung der Konvention durch den Heiligen Stuhl am Montag in Genf äusserte sich die US-Juristin Felice Gaer “besorgt” über die Sichtweise des Vatikan, das Abkommen sei nur auf das Territorium des Vatikanstaates und Justizpersonal anzuwenden. Eine solche Interpretation würde “bedeutende Lücken” in der Umsetzung darstellen. Dabei verwies Gaer auch auf sexuelle Übergriffe durch Kleriker. Der Vatikan dürfe keinen “sicheren Hafen” für Schuldige entwürdigender Behandlung schaffen, so Gaer. Die Konvention dürfe weder nur auf einen Teil des Völkerrechtssubjekts des Heiligen Stuhls noch nur auf einen eingegrenzten Personenkreis angewandt werden. Ferner verlangte Gaer Rechenschaft über die späte Vorlage des Berichts und über mögliche Massnahmen gegen Mitarbeiter der vatikanischen Gendarmerie und der Schweizergarde bei eventuellen Übergriffen. Der Heilige Stuhl hat erstmals den Vereinten Nationen einen Rechenschaftsbericht über die Anwendung der Antifolterkonvention vorgelegt. Das UN-Komitee gegen Folter erörtert ihn mit einer Vatikandelegation unter Leitung des päpstlichenBotschafters Silvano Tomasi am Montag und Dienstag.

Die abschliessenden Beobachtungen sollen am 23. Mai vorgestellt werden. Der Vatikan trat der UN-Antifolterkonvention 2002 bei. Kurz vor der Überprüfung durch das Anti-Folter-Komitee der UNO hatte sich der Heilige Stuhl gegen “ideologischen Druck” verwahrt. “Stark ideologisch geprägte und ausgerichtete Nichtregierungsorganisationen” beabsichtigten, das Thema Kindesmissbrauch in die Diskussion über Anti-Folter-Standards im Vatikan einzutragen, erklärte Vatikansprecher Federico Lombardi am Freitag. Wenn sich UN-Komitees darauf einliessen, schadeten sie ihrem Ansehen, warnte Lombardi. Die Diskussion um sexuellen Missbrauch Minderjähriger gehöre in den Bereich der internationalen Kinderschutzkonvention, sagte der Sprecher. Aber auch schon bei der Prüfung des entsprechenden Berichts des Vatikanstaates im Januar habe das zuständige UN-Komitee in Genf Fragen aufgeworfen, “die nicht streng an den Text der Konvention gebunden waren”, sondern eine weite Interpretation des Abkommens zugrundegelegt hätten, so Lombardi.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Die drei Säulen der röm. kath. Kirche

monstranz maria papst-franziskus

Archiv

Empfehlung

Ausgewählte Artikel