Tödliche Logik
Msgr. Christoph Casetti, Chur
Katholische Wochenzeitung Nr 10, 7. März 2014
Wenn man einmal auf der schiefen Bahn ist, rutscht man immer weiter runter. Das ist dann kaum mehr zu stoppen. Man kann es in der Politik auch Salami-Taktik nennen. Aus der Straffreiheit der Abtreibung wird ein Recht auch Abtreibung. Wenn der Mensch sich das Recht nimmt, über das Lebensrecht von ungeborenen Kindern zu entscheiden, warum soll er dann nicht auch über das Lebensrecht von geborenen entscheiden? In den Niederlanden wird die aktive Sterbehilfe bei todkranken Babys bereits legal praktiziert. Wenn Embryonen während der Schwangerschaft untersucht werden dürfen, um sie abzutöten, falls Erbkrankheiten gefunden werden, dann muss es doch auch erlaubt sein, bei einer künstlichen Befruchtung die Embryonen vor ihrer Einpflanzung in die Gebärmutter auf Mängel zu untersuchen, um sie gegebenfalls zu töten.
Das hat soeben eine ständerätliche Kommission empfohlen – einmal mehr mit Zustimmung auch von CVP-Vertretern.
Wen der Mensch das Recht hat, bei einer unheilbaren Krankheit im Alter sein Leben selbst zu beenden oder professionell beenden zu lassen, warum soll er dieses Recht nicht auch haben bei einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen Behinderung? Wenn ein erwachsener Mensch das Recht auf Suizid oder Suizidbeihilfe hat, warum dann nicht auch ein Kind? In Belgien darf ein Kind weder Alkohol konsumieren noch ein Auto lenken, aber es soll das Recht bekommen, die tödliche Spritze zu verlangen. Wenn der Mensch selber nicht mehr fähig ist, eigenverantwortlich über die Beendigung seines Lebens zu entscheiden, weshalb sollen dann nicht andere dies für ihn tun dürfen?
Zur Zeit der Schreckensherrschaft unter Hitler hat man Menschen, deren Leben für lebensunwert gehalten wurde, systematisch getötet. Es ist wahrscheinlich diesem Umstand zuzuschreiben, dass es einige Jahrzehnte gebraucht hat, bis der Euthanasiegedanke in unseren Breitengraden wieder salonfähig geworden ist. Aber jetzt ist es soweit: Der Mensch verfügt mehr und mehr über Leben und Tod von anderen Menschen, von Ungeborenen, Kranken, Behinderten und Sterbenden.
Neben der katholischen Kirche haben nur noch wenige Institutionen eine klare Haltung. Die Kirche legt das göttliche Gebot “Du sollst nicht töten (morden)” so aus, dass sie den Anfängen wehrt. Sie untersagt alle Handlungen, welche den Tod von Unschuldigen beabsichtigen.
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