Vatikan: Empfehlungen zum Kinderschutz
UN-Kinderrechtskomitee gibt Vatikan Empfehlungen zum Kinderschutz
Rom, 6. Februar 2014, zenit.org, Maike Sternberg-Schmitz
Am Mittwoch wurde in Genf der Bericht des UN-Kinderrechtskomitees (UNCRC) mit Empfehlungen an den Heiligen Stuhl zum Kinderschutz veröffentlicht. Der Heilige Stuhl hatte sich erstmals einer turnusgemässen Bewertung durch den UNCRC unterzogen, nachdem er 1990 die Kinderschutzkonvention unterzeichnet hatte.
Das 18-köpfige Expertengremium der UNO fordert den Heiligen Stuhl in seinem Prüfungsbericht zu einer besseren Anpassung des Kirchenrechts an die Kinderschutzkonvention auf. Der UN-Bericht urteilt, dass das Kirchenrecht in einigen Punkten nicht der Konvention entspreche, insbesondere in Bezug auf das Recht von Kindern auf Schutz vor Diskriminierung, Gewalt und allen Formen von sexuellem Missbrauch. Das Gremium fordert damit den Heiligen Stuhl dazu auf, die kirchlichen Gesetze und Bestimmungen an die Konvention anzupassen. Unklar bleibe dem UNCRC, inwieweit Geistliche auf allen Ebenen dazu verpflichtet seien, Missbrauchsfälle an staatliche Behörden zu melden; auch diesbezüglich forderte das Gremium den Heiligen Stuhl zu einer Klarstellung auf. In dem Bericht deuten die Experten an, Sexualtäter in der katholischen Kirche könnten in der Praxis straflos bleiben.
Lob erhielt der Heilige Stuhl für den Kinderschutz an der Basis. So wird in dem Bericht die geplante Einrichtung einer vatikanischen Kinderschutzkommission positiv bewertet, die vom Vatikan im Dezember angekündigt worden war und voraussichtlich bei der Glaubenskongregation angesiedelt sein wird. Nach Angaben des Vatikans wird die Kommission mit einem breiten Spektrum an Aufgaben befasst sein, das von Seelsorge für Betroffene bis zu Fragen der Gesetzgebung reicht.
Auch im Hinblick auf die vielfältigen Initiativen der Ortskirchen und der katholischen Vereinigungen und Organisationen im Bereich des Kinderschutzes äussern sich die UN-Experten in ihrem Bericht positiv. So würden diese sich weltweit Kindern in ungeschützten Situationen annehmen und sie und ihre Familien mit Hilfsangeboten versorgen. In dem Bericht heisst es weiter, der Heilige Stuhl solle seine Ressourcen noch stärker auf den Kinderschutz hin ausrichten. In diesem Zusammenhang rät das Gremium zu einer Überprüfung der finanziellen Mittel, die der Heilige Stuhl für den Kinderschutz im Vatikan und in den Ortskirchen einplane.
Aus dem Vatikan hiess es nach der Veröffentlichung des UN-Berichts in einer Presseerklärung des Staatssekretariats, man habe den Bericht zur Kenntnis genommen und man bekräftige den Einsatz für die Verteidigung und den Schutz der Rechte der Kinder “in einer Linie mit den von der Kinderrechtskonvention geförderten Prinzipien und entsprechend den moralischen und religiösen Werten der katholischen Lehre”. Weiter heisst es in der Presseerklärung: “Der Heilige Stuhl bedauert, in einigen Punkten der Schlussbeobachtungen den Versuch sehen zu müssen, in die Lehre der katholischen Kirche zur Menschenwürde und in die Ausübung der Religionsfreiheit einzugreifen.” (siehe auch den folgenden Artikel)
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