Rom: Freiburg muss pastorale Handreichung zurückziehen
Pastorale Wege müssen ganz mit der Lehre der Kirche übereinstimmen
Warnung vor einer “Verwirrung der Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe”.
Brief der Glaubenskongregation
Die Unauflöslichkeit der Ehe – Das Zeugnis der kirchlichen Tradition
In der Diskussion um wiederverheiratete Geschiedene schreibt die vatikanische Glaubenskongregation an Erzbischof Zollitsch. Glaubenspräfekt Müller betont: Pastorale Wege müssen ganz mit der Lehre der Kirche übereinstimmen. Der Freiburger Vorstoss tut dies nicht.
Vatikanstadt/Freiburg, DT, 11. November 2013, von Markus Reder
Die vatikanische Glaubenskongregation hat sich in die Diskussion um den Umgang der katholischen Kirche mit wiederverheirateten Geschiedenen eingeschaltet und der diesbezüglichen pastoralen Handreichung der Erzdiözese Freiburg eine klare Absage erteilt.
In einem Brief, den der Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Gerhard Ludwig Müller, an den Freiburger Erzbischof em. Robert Zollitsch gerichtet hat, fordert Müller dazu auf, diese Handreichung zurückzunehmen und zu überarbeiten.
Die Lektüre des Entwurfs der Handreichung zeige, dass diese zwar “richtige und wichtige pastorale Hinweise“ enthalte, “aber in der Terminologie unklar ist und in zwei Punkten nicht mit der kirchlichen Lehre übereinstimmt“, schreibt der Präfekt der Glaubenskongregation. Der Brief Müllers, der das Datum vom 21. Oktober trägt, ging in Kopie an alle Diözesanbischöfe in Deutschland. (Das Schreiben in vollem Wortlaut siehe Seite 7).
Der Entwurf der Freiburger Handreichung empfehle den 1993 von den Oberrheinischen Bischöfen gemachten Vorschlag erneut als pastoralen Weg, heisst es in dem Brief Müllers. Demnach könnten Betroffene zur “verantwortlich getroffenen Gewissensentscheidung“ kommen, die Sakramente zu empfangen und diese Entscheidung wäre vom Pfarrer und von der Gemeinde “zu respektieren”.
“Im Gegensatz zu dieser Auffassung betont das Lehramt der Kirche, dass die Hirten die verschiedenen Situationen gut unterscheiden und die betroffenen Gläubigen zur Teilnahme am Leben der Kirche einladen sollen, bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen”, hebt Müller hervor. Diese Position des Lehramts sei wohl begründet, schreibt der Erzbischof weiter und warnt vor einer “Verwirrung der Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe”.
Auch die in der Freiburger Handreichung vorgesehene Gebetsfeier für geschiedene Gläubige, die eine neue zivile Verbindung eingehen, lehnt die Glaubenskongregation entschieden ab. “Feiern dieser Art wurden von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. ausdrücklich untersagt”, betont Müller. Zwar sei in der Handreichung davon die Rede, dass es sich dabei nicht um eine “Quasi-Trauung” handelt und die Gestaltung schlicht sein soll, “aber der Entwurf bietet dann doch eine Art ‘Ritus'”.
“Aufgrund der genannten Divergenzen ist der Entwurf der Handreichung zurückzunehmen und zu überarbeiten, damit nicht pastorale Wege offiziell gutgeheissen werden, die der kirchlichen Lehre entgegenstehen”, fordert Müller.
Der Freiburger Vorstoss habe nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Teilen der Welt zu Verunsicherungen geführt, schreibt Müller. Deshalb habe er Papst Franziskus darüber informiert. Nach Rücksprache mit dem Heiligen Vater sei dann im L’Osservatore Romano (Italienische Ausgabe, A.d.R.) vom 23. Oktober 2013 ein Artikel erschienen, in dem er die “verbindliche Lehre der Kirche in dieser Frage” zusammengefasst habe, schreibt der Glaubenspräfekt. Dieser Beitrag wurde auch in den Wochenausgaben der Vatikanzeitung abgedruckt. Unter dem Titel “Zeugnis für die Macht der Gnade” erschien er am 15. Juni in dieser Zeitung.
Am Donnerstag der vergangenen Woche hatte der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, den Präfekten der Glaubenskongregation öffentlich kritisiert. Mit Blick auf die Debatte über den Umgang der Kirche mit wiederverheirateten Geschiedenen sagte Marx in Freising zum Abschluss der Freisinger Bischofskonferenz: “Der Präfekt der Glaubenskongregation kann die Diskussion nicht beenden”. Marx bezog sich damit auf Beiträge des Glaubenspräfekten. Müller habe ausführlich dargestellt, was die Position der Kirche sei. “Wir werden erleben, dass das diskutiert wird in der ganzen Breite; mit welchem Ergebnis, weiss ich nicht”, sagte Marx, der die Debatte über den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen in der Kirche für völlig offen hält.
Kommunion für Geschiedene
Meinung des Präsidenten der Schweizer Bischofkonferenz, S.E. M. Büchel (Kipa 10.10.2013):” Wenn ein Mensch zur Kommunion kommt, dann gebe ich sie ihm im Bewusstsein, dass er das selber verantwortet und den Glauben auch teilt, den die Kirche mit der Kommunion verbindet.” Frage: Welcher Glaube ist damit gemeint?
Meinung des Bischofs von Basel, S.E. F. Gmür (Aargauerzeitung, 10.11.2013): “Ich habe selbst noch nie jemanden in der Kirche gefragt, ob er geschieden oder wiederverheiratet sei. Wer zur Kommunion kommt, erhält diese auch. Und selbst wenn ich von jemandem wüsste, dass er wiederverheiratet ist, wäre der Gottesdienst am Sonntagmorgen der falsche Ort, um über den Zivilstand dieser Person zu sprechen. Das würde ich vielleicht nachher tun. Im individuellen Fall braucht es einfach die pastorale Klugheit des Seelsorgers.”
Feststellung: Die pastorale Klugheit macht es offenbar möglich, als Bischof gegen Dogmen zu verstossen. Rom ist ja weit weg!