Genderzid breitet sich weltweit aus

Von Indien bis England: Mädchen weiterhin Opfer von Diskriminierung

Sydney, , zenit.org, P. John Flynn LC

Die Praxis der selektiven Abtreibung aufgrund des Geschlechtes ist weiter verbreitet, als man glauben möchte. Dass sie in China und Indien zur Anwendung kommt, ist allgemein bekannt, doch jüngsten Erkenntnissen zufolge existiert das Phänomen auch in zahlreichen anderen Ländern.

Laut dem am vergangenen 21. Dezember im Wochenmagazin “Economist” publizierten Artikel “Gendericide in the Caucasus” (Genderzid im Kaukasus) kommen ohne Eingriffe auf 105 männliche Geburten normalerweise 100 weibliche. In Armenien und Aserbaidschan beträgt das Verhältnis 115/110 und in Georgien 120/100.

Noch ausgeprägter wird das Missverhältnis, wenn das erste Kind ein Mädchen ist. Grund für die Etablierung dieses Ungleichgewichts ist die zunehmende Verbreitung der Ultraschallgeräte in den letzten beiden Jahrzehnten.

In einer in der Juniausgabe von “Population and Development” (Bevölkerung und Entwicklung) veröffentlichten Studie wird eine Untersuchung der Lage vorgenommen. In seinem Artikel “L’implementazione delle preferenze per una discendenza maschile” (Umsetzung der Präferenz männlicher Nachkommenschaft) bestätigt John Bongaarts die faktische Existenz einer traditionellen Vorliebe für männliche Kinder, wobei diese Tendenz jedoch in den letzten Jahren aufgrund der Ultraschallgeräte und Verhütungsmethoden eine Verstärkung erfahren habe.

Beispielsweise sei China im Jahr 2010 mit 119 männlichen pro 100 weiblichen Kindern als das Land mit dem gravierendsten Ungleichgewicht ermittelt worden. In Indien betrage das Verhältnis 108 zu 100, und in vielen anderen Ländern übersteige die Zahl 110.

Bongaarts zufolge seien die von den Familien eingesetzten Methoden zur Bevorzugung von Jungen vielfältig. Nach der Geburt eines männlichen Kindes komme meist Verhütung zur Anwendung. Die selektive Abtreibung auf Grund des Geschlechtes sei mit weltweit 1,4 Millionen Abtreibungen und einer geschätzten jährlichen Abtreibungszahl von insgesamt 44 Millionen eine sehr häufige Praxis.

In Bezug auf Zukunftstrends weist Bongaarts auf eine grosse unterdrückte Nachfrage der Geschlechtsauswahl hin.

Die Frage der selektiven Abtreibung aufgrund des Geschlechtes erlangte in Grossbritannien Aktualität. Im vergangenen Jahr ging aus eingehenden Ermittlungen der Tageszeitung “Telegraph” hervor, dass zwei Ärzte diese Praxis befürwortet hatten.

Nach langen Beratungen kündigte das Crown Prosecution Service (CPS) im vergangenen Monat an, dass es zu keinen Sanktionen gegen die betreffenden Ärzte kommen werde, da keine “Bewertung öffentlichen Interesses” erhoben worden sei.

Ein Artikel des “Telegraph” vom vergangenen 4. September enthielt dazu folgenden Kommentar von Dr. Peter Saunders, Geschäftsführer des Christian Medical Fellowship: “Scheinbar können aufgrund einer Laune des CPS die im ‘Abortion Act’ genauestens dargelegten Verfahren von den Ärzten und dem nationalen Gesundheitsdienst vollkommen vernachlässigt werden.”

Die Leiterin des “Christian Legal Center” Andrea Williams fügt hinzu: “Das ist gegen das Gesetz. Das vom Parlament beschlossene Gesetz soll vom CPS umgesetzt werden.”

In einem am vergangenen 7. September im “Telegraph” erschienenen Artikel wird dem CPS die Verwendung eines doppelten Standards vorgeworfen. Bemerkt wird zudem, dass der Ablehnung von Sanktionen gegen die Ärzte Massnahmen gegen Pro-Life-Demonstranten vorausgegangen seien.

Laut dem Artikel habe das CPS die Verurteilung der beiden christlichen Pro-Life-Aktivisten, die vor einer Abtreibungsklinik grafisch gestaltete Transparente gehalten hatten, befürwortet. Der Fall gelangte vor Gericht, wobei Bezirksrichter Stephen Nichols eine Reaktion für nicht angebracht befand. In dem Artikel werden weitere Fälle von Massnahmen gegen Pro-Life-Aktivisten zitiert.

Unzufriedenheit mit Urteil des CPS besteht jedoch nicht nur unter Pro-Life-Aktivisten. Nach Angaben der BBC bekundete Gesundheitsminister Jeremy Hunt seine Besorgnis hinsichtlich dieses Falles. Unterdessen übermittelte die Gesundheitsministerin unter der “Schattenregierung” der Labour-Partei Emily Thomberry dem Staatsanwalt ein Schreiben mit der Bitte um eine dringende Prüfung des Urteils.

In der Folge sandte eine Gruppe von 50 Parlamentsmitgliedern dem Justizminister einen Brief, in dem das Urteil als “Rückschritt im Kampf um die Geschlechtergleichheit” bezeichnet wurde (vgl. “Telegraph”, 14. September).

Im vergangenen Monat war die Geschlechterungleichheit in Indien Gegenstand einer Anhörung im US-amerikanischen Abgeordnetenhaus.

In einem vergangenen Monat in der Tageszeitung “Washington Times” erschienenen Kommentar lieferte Christopher H. Smith eine detaillierte Schilderung der Gründe für seine Ablehnung der selektiven Abtreibung aufgrund des Geschlechtes.

Smith berichtet von zehn Millionen fehlenden Frauen in Indien infolge von Abtreibung aufgrund von Geschlecht und Kindestötung. Während kulturelle Faktoren zweifellos eine Rolle gespielt hätten, seien von den USA, “Planned Parenthood” und “Population Council” geförderte demografische Programme einen erheblichen nachteiligen Einfluss auf die Frauen ausgeübt.

Ein konkretes Beispiel für die negativen Folgen lieferte kurze Zeit später eine Meldung der Nachrichtenagentur Reuters vom 28. September. So berichtete Reuters von der Befreiung von 92 Mädchen und zwei Frauen durch die Polizei. Diese waren von einer Gang gefangen genommen worden und sollten verkauft werden. In dem Artikel ist dazu zu lesen: „Eine traditionelle Präferenz für Männer vor allem in ländlichen Gebieten und eine strenge Ein-Kind-Politik haben in den letzten Jahren zu einer Zunahme des Kinder- und Frauenhandels geführt.“

Dennoch verteidigen manche Frauen angesichts des Streits über das Urteil des CPS in Großbritannien das „Recht“ auf die Abtreibung aufgrund des Geschlechtes.

So charakterisiert Ann Furei, Geschäftsführerin des „British Pregnancy Advisory Service“, die Auswahl des Geschlechtes als unproblematisch für Großbritannien und betont, dass Frauen in jedem Fall das Recht auf eine Abtreibung auf Grund des Geschlechtes zukomme (vgl. „London Times“, 21. September).

Zwar gibt es Frauen, die das Recht auf die selektive Tötung von Mädchen verteidigen, doch ist die Legalisierung der Abtreibung im Sinne des Schutzes der Frau und der Wahrung ihrer Interessen nicht eines der Schlüsselargumente der Abtreibungsbefürworter.

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