Kirchen und Ärzte kritisieren Gesetzentwurf zur Sterbehilfe
Deutsche Bischofskonferenz, EKD und Bundesärztekammer einig: Verbot nur gewerbsmässiger Sterbehilfe greift zu kurz
Kathtube: Tod auf Bestellung
Niederlande
Rom, 23. April 2013, zenit.org, Jan Bentz
In einer Gesprächsrunde zur Medizinethik am 10. April haben die Bundesärztekammer, die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) den vorliegenden “Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmässigen Förderung der Selbsttötung” übereinstimmend kritisiert. Dies berichtet das Deutsche Ärzteblatt. Es herrsche Einigkeit darüber, dass ein Verbot lediglich des gewerbsmässigen, also gewinnorientierten Handelns im bisherigen Gesetzentwurf zu kurz greife.
Man befürchte, eine solche Engführung könne den Eindruck erwecken, alle nicht kommerziellen Formen seien als legitim zugelassen. Eine Mitwirkung von Ärzten beim Suizid widerspräche darüber hinaus dem ärztlichen Ethos und sei ethisch nicht zu rechtfertigen. Ausserdem wies man eine rechtliche Einschränkung der Garantenpflicht des Arztes zurück.
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