Communiqué Bistum Chur:
Bischof von Chur bedauert Haltung des Kantons Zürich
Aus der Erklärung des Justizdirektors des Kantons Zürich vom 7. Juni 2013, verfasst im Namen des gesamten Regierungsrates, kommt aus Sicht des Bischofs von Chur zum Ausdruck, dass die zur Debatte stehenden Grundprobleme im Verhältnis der katholischen Kirche zum Staat im Kanton Zürich leider nicht verstanden wurden. Offenbar steht der Regierungsrat hinter der Feststellung des Justizdirektors, die römisch-katholische Kirche verstosse gegen Grundrechte, und er vertritt offenbar die Ansicht, die Religionsfreiheit im Kanton Zürich sei für die römisch-katholische Kirche bereits heute voll gewährleistet.
Dazu hält der Bischof von Chur fest:
1. Durch seine Gesetzgebung bildet der Kanton Zürch Institutionen wie die “Kirchgemeinden” sowie die so genannte “Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich”. Dies bedeutet für die Regierung offenbar bereits die Anerkennung der römisch-katholischen Kirche. Doch diese Institutionen haben rein staatlichen Charakter und sind keine Kirche in Sinne der römisch-katholischen Lehre. Daher kann deren Existenz nicht schon eine Anerkennung der eigentlichen katholischen Kirche sein. Die Gläubigen im Kanton Zürich sind deshalb Teil der Römisch-katholischen Kirche, weil sie zu den Pfarreien, zum Bistum Chur und damit zur Weltkirche gehören. Nur als solche wären sie als Gruppe für den Kanton anerkennungsfähig. Denn man kann nur etwas anerkennen, das es schon gibt. Sonst handelt es sich um eine Neubildung.
2. Der Bischof nimmt zur Kenntnis, dass der Regierungsrat die Äusserung des Justizdirektors gegenüber Papst Franziskus (Rede von der “geschützten Werkstatt in Rom”) als nicht entschuldigungswürdig erachtet und wird dies nach Rom übermitteln.
3. Der Bischof bedauert, dass es aufgrund von plakativen und missverständlichen Aussagen seitens des Direktors des Innern zu einem unschönen Vorfall kam und nimmt gerne zur Kenntnis, dass die Zürcher Regierung bereit ist, den Verantwortlichen des Bistums Chur zu begegnen und sich mit ihnen im Rahmen der gebotenen Neutralität des Staates gegenüber allen Religionsgemeinschaften auszutauschen. Er selber wird dies auch gerne tun. Er hofft, dass dadurch ein Dialog in Gang kommt, der verstehen hilft, was die römisch-katholische Kirche wirklich ist.
Chur, 7. Juni 2013
Bischöfliches Ordinariat Chur
Giuseppe Gracia
Beauftragter für Medien und Kommunikation
Hof 19, 7000 Chur
gracia@bistum-chur.ch 079 632 61 81
Schreibe einen Kommentar