Entweltlichung des Petrusdienstes

Neue Formen der Darstellung und Wertschätzung des Petrusamts

Vatikan, kath.net, 28. Februar 2013, von Martin Grichting

In meinen römischen Studienjahren hatte ich ein strategisch günstig gelegenes Zimmer. Es befand sich im Collegio Teutonico neben dem Petersdom. Von dort aus hatte ich direkte Sicht auf den Eingang der Audienzhalle, wo der Papst die Bischöfe und die Gläubigen empfing. Als einmal am Ende eines Bischofstreffens mit Papst Johannes Paul II. die Teilnehmer in voller Bischofsmontur herausströmten, fiel mir der damalige Kardinal Ratzinger auf. Kaum zur Tür herausgekommen, “demontierte” er seine Kardinalsinsignien. Sein rotes Käppchen, den Pileolus, ersetzte er durch eine schwarze Baskenmütze. Das goldene Brustkreuz verstaute er ebenso in seiner Aktentasche wie die knallrote Schärpe.

Während die anderen Kardinäle und Bischöfe als farbenfrohe Schar auf den Petersplatz zugingen, um ein Bad in der Menge zu nehmen, verschwand Kardinal Ratzinger, mit seiner schwarzen Soutane nun im Outfit eines römischen Landpfarrers, unbeachtet im alltäglichen römischen Touristentrubel. Ich interpretierte diese Szene damals als Ausdruck der Demut eines grossen Mannes.

In diesen Tagen kam mir die optische Selbstrückstufung wieder in den Sinn als Symbol für die selbst vollzogene Wandlung Papst Benedikts XVI. zum Emeritus.

Ein Auftrag

Es ist in den letzten Tagen zu Recht darauf hingewiesen worden, durch den Amtsverzicht habe Benedikt deutlich gemacht, dass auch in der katholischen Kirche Person und Amt trennbar seien. In der Tat wirft der Amtsverzicht ein Schlaglicht darauf, dass das Petrusamt zwar das wichtigste Amt in der Kirche ist, aber eben doch auch nur ein Amt – ein Auftrag.

Angesichts der Überhöhung des Papsttums als religiös-moralisch-politisch-kulturelles Gesamtkunstwerk, an das man sich gewöhnt hatte, mag die Tat Benedikts überraschen. Es ist aber falsch, hier jetzt einfach weltliche Kriterien heranzuziehen, als sei der Papst fortan der CEO, der gehen könne, wenn er müde sei. Der Schritt von Benedikt XVI. ist vielmehr der letzte mehrerer Akte, das Papsttum wieder als Bischofsamt, als das Amt des Bischofs von Rom, zu kennzeichnen, es also kontingenter Attribute zu entledigen, die ihm seit der Feudalzeit aus politischen und kulturellen Gründen zugewachsen sind. Benedikt XVI. hat hier weitergeführt, was Paul VI. bereits begonnen hatte. Dieser legte die Tiara nieder, die mit ihren drei Kronen einen politischen Anspruch des Papsttums anmeldete.

Benedikt XVI. nahm dann zu Beginn seiner Amtszeit die Tiara nicht mehr in sein Papstwappen auf und ersetzte sie durch die Mitra der Bischöfe. Seinen Rücktritt erklärte er mit dem “vorgerückten Alter” und wählte dafür mit den Worten “ingravescente aetate” gerade die Formulierung, welche bereits das Zweite Vatikanische Konzil im Dekret über die Bischöfe verwendet hatte, um nicht mehr amtsfähige Bischöfe zum Amtsverzicht einzuladen. Und die Formulierung des Amtsverzichts vom 11. Februar 2013 spricht an entscheidender Stelle nicht vom Papst oder vom Stellvertreter Christi, sondern einfach vom “Amt des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri”.

So gesehen ist dieser Amtsverzicht nicht eine Verweltlichung des Petrusdienstes, sondern im Gegenteil eine Entweltlichung. Denn der Amtsverzicht stellt das Petrusamt deutlicher als kirchliches Amt heraus, indem die sichtbar gemachte Trennung von Amt und Person dem Petrusamt die Aura des Monarchischen nimmt, auch den Nimbus des moralischen bzw. politischen Übervaters.

Lebendiges Symbol

Im Übrigen ist und bleibt aber das Petrusamt von der Heiligen Schrift her – “Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen” – bis zu den Festlegungen des Ersten und Zweiten Vatikanischen Konzils (1870 bzw. 1962 bis 1965) klar definiert.

Selbstverständlich stehen die Aussagen dieser Konzilien einer Fortschreibung nach vorne offen. Was sie definiert haben, ist jedoch auch nicht rücknehmbar. Das gilt für den sogenannten Jurisdiktions-Primat wie für die Unfehlbarkeit. Dem Bischof von Rom kommt somit auch in Zukunft die Kompetenzkompetenz in Fragen der kirchlichen Lehre und Ordnung zu. Der Amtsverzicht einer Person ist deshalb nicht zu deuten als Verlust des Auftrags des Petrusamtes, “ein lebendiges Symbol vom Dasein eines über alles Endliche und Irdische erhabenen Lebens” zu sein, wie es der Tübinger Ökumeniker Johann Adam Möhler einmal treffend gesagt hatte.

Am Ende des Februar 2013 ist die Selbstrückstufung des Josef Ratzinger nicht mehr nur eine optische. Und es ist beileibe nicht nur seine persönliche Angelegenheit. Die Grösse seines Schritts muss nun für die Kirche Anlass sein, nach neuen Formen der Darstellung und Wertschätzung des Petrusdienstes zu suchen, die wirklich das geistliche Amt meinen, die Brüder im Glauben zu stärken.

Dann wird der Amtsverzicht Benedikts XVI. einmal nicht nur für ihn persönlich eine Entlastung gewesen sein, sondern ein Impuls, das Profil des Petrusamtes als ein geistliches Dienstamt weiter zu schärfen.

Martin Grichting ist Generalvikar des Bistums Chur

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