Papstname und Motu Proprio

Überlegungen eines Spezialisten

Castel Gandolfo rüstet auf

Benedikt XVI. wird nach seinem Rücktritt “sicher nicht wieder Kardinal”, sondern er bleibt wohl “Seine Heiligkeit Benedikt XVI.”. Das hat Kardinal Francesco Coccopalmerio, Präsident des päpstlichen Rates für die kirchlichen Gesetzestexte, in einem Interview mit der italienischen Tageszeitung “Corriere della Sera” erklärt. “In Analogie zu dem, was im Fall der anderen Bischöfe passiert, die ihr Amt beenden und die sich deswegen emeritierte Bischöfe nennen, glaube ich, dass man sagen kann, dass der zurückgetretene Papst seinerseits emeritierter Bischof von Rom ist”, führte der Kanoniker aus.

Das Moto Proprio könnte eine Ausnahmeregelung enthalten

Dass Benedikt XVI. mit dem erwarteten Motu Proprio die apostolische Konstitution “Universi Dominici Gregis” für diesen einen Fall in einigen besonderen Punkten ausser Kraft und eine neue Regel festlegen kann, schliesst Coccopalmerio nicht aus.

So könne er etwa eine kürzere Zeit zwischen Beginn der Sedisvakanz und Konklavebeginn festlegen. Der Kardinal: “Eine Ausnahmeregel also. Um die Konstitution zu modifizieren, würde auch die Zeit fehlen”, so Coccopalmerio.

Ergänzungen des Kirchenrechtes in Zukunft möglich

Hinsichtlich eines Papstrücktrittes hält der Kardinal das Kirchenrecht allgemein für ausbaufähig: “In Zukunft könnten Ergänzungen eingeplant sein, eben spezifisch für den Fall eines Rücktritts des Vorgängers. Heute ist alles geregelt für den Tod eines Papstes, und aus Mangel an Spezifizierungen interpretiert man auf Grundlage von Analogien.” Eine Norm, die die Notwendigkeit eines Papstrücktritts regelt, werde es aber nicht geben, fügte Coccopalmerio an. Diese Entscheidung werde auch in Zukunft ganz beim Papst selbst liegen.

corriere della sera 22.02.2013 pr

Erklärung  des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte
Welche Aufgaben übernehmen die neuernannten Kardinäle der Kirche?
Francesco Coccopalmerio

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