Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen

Geschichte

Die Anfänge des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen sind eng mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil verbunden. Es war der Wunsch von Papst Johannes XXIII., die Beteiligung der katholischen Kirche an der ökumenischen Bewegung zu einem Hauptanliegen des Konzils zu machen. Daher schuf er am 5. Juni 1960 ein “Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen” als eine der vorbereitenden Konzilskommissionen und ernannte Kardinal Augustin Bea zu dessen Präsidenten. Dies war das erste Mal, dass der Heilige Stuhl ein Amt errichtete, das ausschliesslich ökumenische Fragen behandeln sollte.

Zunächst war es die Hauptaufgabe des Einheitssekretariates, auf die anderen Kirchen und Christlichen Weltgemeinschaften zuzugehen, Beobachter zum Zweiten Vatikanischen Konzil zu entsenden. Aber bereits vor Beginn der ersten Sitzungsperiode des Konzils (1962) entschied Papst Johannes XXIII., dass das Einheitssekretariat denselben Rang wie die Konzilskommissionen haben sollte. So hatte dieses die Federführung bei der Vorbereitung und Ausarbeitung der Konzilsdokumente über den Ökumenismus (Unitatis Redintegratio), über das Verhältnis zu den nicht-christlichen Religionen (Nostra Aetate) und über die Religionsfreiheit (Dignitatis Humanae). Und gemeinsam mit der Glaubenskommission arbeitete es bei der dogmatischen Konstitution über die Göttliche Offenbarung (Dei Verbum) mit.

1963 bestimmte der Papst, dass das Einheitssekretariat aus zwei Sektionen bestehen sollte, von denen die eine die Kontakte mit den Orthodoxen Kirchen sowie den Orientalisch Orthodoxen Kirchen, die andere die Kontakte mit den Konfessionen des Westens pflegen sollten.

1966 bestätigte Papst Paul Vl. nach dem Ende des Konzils das Einheitssekretariat als permanente Einrichtung des Heiligen Stuhles. Kardinal Bea blieb dessen Präsident bis zum seinem Tod im Jahre 1968. 1969 folgte ihm Kardinal Johannes Willebrands im Amt des Präsidenten, der zwanzig Jahre später mit seiner Emeritierung zum Ehrenpräsidenten ernannt wurde. 1990 wurde Kardinal Edward Idris Cassidy Präsident des Einheitsrates.

Mit der Apostolischen Konstitution “Pastor Bonus” vom 28. Juni 1988 wandelte Papst Johannes Paul II. den Namen des Einheitssekretariates in Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen (Einheitsrat) um. Diese Änderung trat mit Wirkung vom 1. März 1989 in Kraft.

Ziel und Aufgabe

Ziel und Aufgabe der ökumenischen Bewegung werden im Ökumenismusdekret folgendermassen beschrieben: “Unter der ‘Ökumenischen Bewegung’ versteht man Tätigkeiten und Unternehmungen, die… zur Förderung der Einheit der Christen ins Leben gerufen und auf dieses Ziel ausgerichtet sind” (Nr. 4). Getreu dieser Vorgabe hat der Einheitsrat eine doppelte Aufgabe: Zum einen ist er damit betraut, gemäss dem Ökumenismusdekret Unitatis Redintegratio einen authentischen ökumenischen Geist innerhalb der katholischen Kirche zu fördern; diesem Zweck diente die Veröffentlichung des Ökumenischen Direktoriums in den Jahren 1967 und 1970; 1993 erschien eine revidierte Fassung unter dem Titel “Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus”. Der Einheitsrat nimmt seine Aufgabe in Zusammenarbeit mit den verschiedenen anderen Dikasterien der Römischen Kurie wahr. Denn die Zuständigkeit verschiedener anderer Dikasterien erstreckt sich oftmals auch auf Bereiche, die einen Beitrag zum Dialogauftrag der katholischen Kirche leisten können und in den Dienst der Beziehungen zu allen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften zu stellen sind.

Weiterhin hat der Einheitsrat die Aufgabe, den Dialog und die Zusammenarbeit mit anderen Kirchen und Christlichen Weltgemeinschaften zu fördern. Seit seiner Errichtung hat er sich um eine Zusammenarbeit mit dem Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) in Genf bemüht. Seit 1968 arbeiten zwölf katholische Theologen vollverantwortlich in der theologischen Abteilung des ÖRK, der Kommission für “Glauben und Kirchenverfassung”, mit.

Weiterhin ist es die Aufgabe des Einheitsrates, katholische Beobachter für die verschiedenen ökumenischen Versammlungen zu benennen und im Gegenzug Beobachter oder “brüderliche Delegierte” anderer Konfessionen zu wichtigen Ereignissen der katholischen Kirche einzuladen.

Seit Konzilsende hat der Einheitsrat mit folgenden Kirchen und Christlichen Weltgemeinschaften internationale theologische Dialoge geführt:

  • mit der Orthodoxen Kirche
  • mit der Koptisch-Orthodoxen Kirche
  • mit den Malankarisch-Orthodoxen Kirchen
  • mit der Anglikanischen Gemeinschaft
  • mit dem Lutherischen Weltbund
  • mit dem Weltbund der Reformierten Kirchen
  • mit dem Methodistischen Weltbund
  • mit dem Baptistischen Weltbund
  • mit der Christlichen Kirche (Disciples of Christ)
  • mit einigen Pentekostalen Gruppen.

Ausserdem steht der Einheitsrat mit einigen evangelikalen Gemeinschaften in Verbindung.

Um die Ergebnisse der Arbeit im Dienst an der Einheit der Christen so weit wie möglich bekannt zu machen, veröffentlicht der Einheitsrat eine Zeitschrift unter dem Titel “Information Service” in englisch und französisch, die viermal jährlich erscheint.

Struktur und Aufbau

Der Einheitsrat steht unter der Leitung eines Kardinalpräsidenten, dem ein Sekretär und ein Untersekretär zur Seite stehen. Die Pflege der Beziehungen zu den anderen Konfessionen werden von zwei Sektionen wahrgenommen:

  • Die östliche Sektion befasst sich mit den Orthodoxen Kirchen der byzantinischen Tradition und den Orientalisch Orthodoxen Kirchen (Kopten, Syrern, Armeniern, Äthiopiern und Malankaren) sowie mit der Assyrischen Kirche des Ostens.
  • Die westliche Sektion ist für die Kontakte zu den verschiedenen Konfessionen des Westens verantwortlich.

Zusammenarbeit im Dienst der Verbreitung der Bibel

Infolge der seinerzeitigen Mitwirkung des Einheitssekretariates bei der Vorbereitung der dogmatischen Konstitution über die göttliche Offenbarung ist der Einheitsrat mit der Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit bei der Übersetzung und Verbreitung der Heiligen Schrift (Dei Verbum, Nr. 22) betraut. Dabei hat er die Gründung der Katholischen Bibelföderation gefördert, mit der er in engem Kontakt steht. Gemeinsam mit dem Weltbund der Bibelgesellschaften hat er 1968 Richtlinien für die interkonfessionelle Zusammenarbeit bei der Übersetzung der Bibel veröffentlicht, die 1987 revidiert wurden.

Das Katholische Komitee für Kulturelle Zusammenarbeit

Seit seiner Gründung im Jahre 1963 hat das Komitee den Auftrag, zwischen der katholischen Kirche und den Orthodoxen Kirchen der byzantinischen Tradition sowie den Orientalisch Orthodoxen Kirchen den Austausch von Studenten zu fördern, die an katholischen oder orthodoxen Universitäten, Fakultäten und Akademien fortgeschrittene theologische Studien aufnehmen oder spezifische kirchliche Disziplinen studieren möchten. Ein internationales Komitee für die Vergabe von Stipendien tritt jedes Jahr im März zusammen.

Die Beziehungen zu den Juden

Am 22. Oktober 1974 errichtete Papst Paul VI. eine Kommission für die religiösen Beziehungen mit den Juden als ein eigenes Amt, das jedoch mit dem Einheitsrat eng verbunden ist. Dies kommt bereits dadurch zum Ausdruck, dass der Kardinalpräsident des Einheitsrates zugleich Präsident dieser Kommission ist; der Sekretär des Einheitsrates ist gleichzeitig deren Vizepräsident. Ein hauptamtlicher geschäftsführender Sekretär nimmt die laufenden Geschäfte der Kommission wahr. Um die Anliegen des Zweiten Vatikanischen Konzils umzusetzen, veröffentlichte die Kommission Richtlinien und Vorschläge für die Ausführung der Konzilserklärung “Nostra Aetate” Nr. 4 (1974) sowie Anmerkungen zur korrekten Darstellung von Juden und Judentum in Predigt und Katechese innerhalb der römischkatholischen Kirche (1985).

Quelle
Unitatis Redintegratio: Dekret über den Ökumenismus

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