Irland: Beihilfe zur Selbsttötung bleibt verboten

Verhinderung von potentiellem, Druck auf ev. Betroffene

Oberster Gerichtshof: Es könne sonst nicht ausgeschlossen werden, dass “Alte, Behinderte, Arme, Ausgestossene, Impulsive, emotional Gefährdete oder Menschen in finanziellen Schwierigkeiten” unter dem Druck einer Option zu sterben leiden könnten

Dublin, kath.net/KNA, 14. Januar 2013

Beihilfe zur Selbsttötung bleibt in Irland verboten. Der Oberste Gerichtshof in Dublin wies am Donnerstag die Klage einer Frau gegen das gesetzliche Verbot ab.

Die an Multipler Sklerose erkrankte 59-Jährige wollte vor Gericht einen Zeitpunkt für eine legale Beihilfe zu ihrer Selbsttötung festlegen lassen, um “einen qualvollen und würdelosen Tod” zu vermeiden. Das umfassende Verbot von Sterbehilfe in Irland schränke ihr Recht auf persönliche Unabhängigkeit ein, das durch die Verfassung und durch die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistet sei, so ihre Argumentation.

Der Oberste Gerichtshof entschied einstimmig gegen die Klage. Nach einer Aufhebung des Verbotes, und sei es auch nur in einem speziellen Fall und mit strengen Einschränkungen, könne nicht ausgeschlossen werden, dass “Alte, Behinderte, Arme, Ausgestossene, Impulsive, emotional Gefährdete oder Menschen in finanziellen Schwierigkeiten” unter dem Druck einer Option zu sterben leiden könnten. Man müsse wo möglich vermeiden, dass bei ihnen das Gefühl entstehe, sie fielen “der eigenen Familie oder der Gesellschaft zur Last”.

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