Geisterstunde im Bundestag
Kaminski: Nacht-und Nebelaktion ein echter Skandal
Rom, 11.Dezember 2012, ZENIT.org
Scharfe Kritik an der fehlenden Bundestagsdebatte über den Gesetzentwurf zu § 217 StGB hat die Ärztin und Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Dr. med. Claudia Kaminski, geübt: Dies sei ein echter Skandal.
Die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmässigen Förderung der Selbsttötung hatte am 29. November im Plenum des Deutschen Bundestages auf der Tagesordnung gestanden, und zwar zur nächtlichen Stunde um 23.55 Uhr. Faktisch habe keine Beratung stattgefunden, teilte die Lebensschutzorganisation ALfA mit. Die Abgeordneten hätten sich, wie interfraktionell vorgeschlagen, einhellig darauf geeinigt, den Gesetzentwurf an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen und die Reden nur schriftlich zu Protokoll zu geben. Damit sei das seit langem umstrittene Thema nach knapp einer Minute vorerst abgehakt worden.
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages wird morgen, am 12. Dezember, ab 15 Uhr ein öffentliches Fachgespräch zur Strafbarkeit der gewerbsmässigen Suizidhilfe durchführen, wie die Pressestelle des Bundestages am 28. November mitteilte. Details zu der Anhörung sowie den geladenen Experten werden in Kürze im Internet unter http://www.bundestag.de/ abrufbar sein.
Kirchenvertreter waren zu diesem Termin nicht eingeladen worden (Zenit berichtete).
“Es ist sehr bezeichnend, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum geplanten neuen Paragraph 217 heute zur Geisterstunde beraten und die Reden lediglich zu Protokoll gegeben werden sollen. Offensichtlich versucht die schwarz-gelbe Koalition mit dieser Nacht- und Nebelaktion, die nötige, ausführliche parlamentarische Debatte über die heftig umstrittene Gesetzesvorlage zu verhindern“, so Kaminski in einer Presseerklärung am Tag der angesetzten ersten Bundestagberatung. Angesichts der von so verschiedenen Seiten wie dem Deutschen Ethikrat, der Bundesärztekammer, der katholischen und der evangelischen Kirche, der Hospiz- und der Lebensrechtsbewegung vorgetragen Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung sei dies “ein echter Skandal”. Die ALfA fordere die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, sich “nicht zu Abnicken eines Gesetzes degradieren zu lassen, das den ärztlich assistierten Suizid durch die juristische Falltür einführen würde und für eine, die zahlreichen Bedenken sorgfältig prüfende, parlamentarische Debatte zu sorgen.”
Am einfachsten zu erreichen wäre dies aus Sicht der ALfA, wenn sich genügend Abgeordnete fänden, die gemeinsam einen eigenen Gruppenantrag erarbeiteten und in den Bundestag einbrächten, der diesen Bedenken Rechnung trägt.
Die Initiative “Solidarität statt Selbsttötung”, kürzlich innerhalb des Bundesverband Lebensrecht e.V. (BVL) gegründet, hatte im Vorfeld eine kleine Pillenpackung mit Totenkopf und dem Aufdruck “§217 forte ‑ Die Todespille in der praktischen Mogelpackung“ verschickt. Adressaten waren alle Abgeordneten des deutschen Bundestages, Kirchenvertreter, führende Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie zahlreiche Pressevertreter. Auf dem Beipackzettel werden ausführlich die Folgen erläutert, falls der Gesetzentwurf so verabschiedet werden sollte.
Mit einem deutlichen Appell und einer eindringlichen Warnung vor dem Gesetzentwurf zum § 217 StGB veranstaltete der Verein Durchblick e.V. gemeinsam mit dem BVL am Tag der nicht durchgeführten Debatte mittags eine Protestaktion vor dem Berliner Reichstag.
Thomas Schührer, Initiator von “Solidarität statt Selbsttötung“, erklärte in einer Presseaussendung die Hintergründe zur der Aktion: “Der Gesetzentwurf zum § 217 StGB ist weder hinreichend noch zielführend. In seiner jetzigen Fassung ist der Entwurf sogar eine gefährliche Mogelpackung. Wir fordern ein Stopp des übereilten Gesetzgebungsverfahrens und eine breite öffentliche und parlamentarische Diskussion sowie alternative Gesetzentwürfe.“ Die Absicht, nur gewerbsmässige Sterbehilfe zu verbieten, könne dadurch konterkariert werden, dass die Organisationen gemeinnützige Sterbevereine gründeten. Absatz zwei des Gesetzentwurfes öffne eine weitere Tür, wenn Verwandte oder “nahestehende Personen” straffrei Mithilfe und Vermittlung selbst zu der nach Absatz 1 strafbaren gewerbsmässigen Sterbehilfe leisten dürften. Schürer warnte, dies sei ein offener Weg zum ärztlich assistierten Suizid, der jedoch in der Berufsordnung der Bundesärztekammer den Ärzten untersagt ist und ein Dammbruch in der Berufsethik der Ärzte wäre.
Der BVL-Vorsitzende Martin Lohmann betonte in einer Presseerklärung: “Wir sind uns in dieser Frage einig mit dem Vorsitzenden des Bundesärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention, der EKD, der Evangelischen Allianz, den Hospizgesellschaften und der Deutschen Bischofskonferenz. Denn die Empörung über diesen Vorstoss der Koalition ist ebenso gross wie berechtigt. Es geht um die Humanität unseres Miteinanders, um den unkündbaren Solidaritätspakt mit Leidenden – oder um dessen Aufkündigung.” jb
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