Kloster Mor Gabriel unterliegt im Rechtsstreit
Rechtsstreit gegen das Schatzamt der Türkei verloren
Das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel in Südostanatolien hat seinen jahrelangen Rechtsstreit gegen das Schatzamt der Türkei verloren.
Istanbul, kath.net/KNA, 11. Juli 2012
Das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel in Südostanatolien hat seinen jahrelangen Rechtsstreit gegen das Schatzamt der Türkei verloren. Wie der Anwalt des Klosters, Rudi Sümer, am Dienstag auf Anfrage bestätigte, urteilte der Berufungsgerichtshof in Ankara gegen das Kloster. Nun werde über einen möglichen Gang vor das Verfassungsgericht oder vor den Europäische Menschenrechtsgerichtshof beraten, sagte Sümer.
In dem Prozess ging es um die Besitzrechte an rund 28 Hektar Land in der Umgebung des Klosters, kath.net hat bereits mehrfach berichtet. Das Schatzamt war in erster Instanz vor Gericht unterlegen, weil das Kloster nachweisen konnte, dass es seit 1937 Steuern auf den Landbesitz gezahlt hatte. In der Revision vor dem Berufungsgericht in Ankara wurden die entsprechenden Steuerbelege allerdings nicht berücksichtigt – angeblich waren die Dokumente verlorengegangen. Das Kloster reichte sie erneut bei Gericht ein, unterlag nun jedoch vor der Grossen Kammer des Berufungsgerichts.
Der Rechtsstreit um das im vierten Jahrhundert gegründete Kloster hatte auch in Deutschland für Aufsehen gesorgt. Unterstützergruppen des Klosters und Politiker äusserten sich angesichts der Prozesse besorgt über die Religionsfreiheit für Christen in der Türkei. Entzündet hatten sich die Streitigkeiten an Landvermessungen zur Erstellung von Grundbüchern nach den Vorgaben der Europäischen Union im Jahr 2008.
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