Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
……verurteilt die Bundesrepublik wegen Umgang mit Sterbehilfe
Frankreich/Deutschland, Rom Radio Vatikan, 19. Juli 2012
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik wegen seines Umgangs mit dem Thema Sterbehilfe verurteilt. Die Strassburger Richter gaben einem Mann aus Braunschweig Recht, dessen Frau nach einem schweren Unfall gelähmt war und sterben wollte. Die deutschen Behörden hatten den Antrag des Paares auf ein tödliches Medikament abgelehnt. Das Menschenrechtsgericht beschränkte sich in dem Urteil allerdings auf verfahrensrechtliche Gesichtspunkte. Die zentrale Frage, ob es ein Grundrecht auf Sterbehilfe gibt, liess der Gerichtshof unbeantwortet.
Darüber gebe es in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarats keinen Konsens, so das Gericht. (afp)
Es gibt kein Recht auf Sterbehilfe
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