Denn der Zweck heiligt nicht die Mittel!
“Entschied man sich im Ständigen Rat der DBK einhellig für das Projekt”
Kath.net-Interview mit Pfarrer Uwe Winkel, Netzwerk katholischer Priester, über das Ende eines geplanten Forschungsprojekt der Deutschen Bischofskonferenz, bei dem ein Institut Zugriff auf alle Personalakten der 27 Diözesen gehabt hätte.
Linz (kath.net/as/rn, 13. Julie 2012
Kath.net: Vor knapp einem Jahr hat sich das “Netzwerk katholischer Priester” gegen das Vorhaben gewandt, dem Kriminologischem Forschungsinstitut Niedersachsen Zugriff auf die Kleriker-Personalakten in allen 27 Diözesen zu geben. Das Forschungskonzept für eine empirische Untersuchung des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) sah die Durchsicht aller Personalakten des genannten Personenkreise der letzten 65 Jahre vor.
Offensichtlich wurden diese Pläne jetzt von Rom eingeschränkt? Welche Instanzen innerhalb der DBK setzten sich aktiv für dieses Projekt ein? Wurden die einzelnen Bischöfe vorher über die Zusammenhänge ausreichend informiert?
Pfarrer Winkel: Beim Bundestreffen des Netzwerks katholischer Priester im Herbst 2011 im Würzburger Exerzitienhaus “Himmelspforten” hat der Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) Prof. Dr. Christian Pfeiffer im Plenum sehr offen über sein Forschungsprojekt gesprochen. Demnach gab es eine enge Kooperation zwischen seinem Institut und dem Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz. Nach Darstellung von Professor Pfeiffer entschied man sich im Ständigen Rat der DBK einhellig für das Projekt.
Ob alle Diözesanbischöfe vorher über die Zusammenhänge ausreichend informiert wurden, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir hatten lediglich den Eindruck, dass einzelne Bischöfe verunsichert schienen und von dem Projekt nicht so richtig überzeugt waren.
Kath.net: Wie schätzen Sie allein die Tatsache ein, dass die deutschen Bischöfe zu diesem Vorhaben ihr Einverständnis gegeben hatten?
Pfarrer Winkel: Nach dem Bekanntwerden skandalöser Missbrauchsfälle bei Klerikern und der sich anschliessenden teilweise auch aufgeheizten medialen Diskussion ist es verständlich, dass die Bischöfe handeln wollten und nach Lösungsansätzen suchten, um den Opfern gerecht zu werden, die Täter in den Blick zu nehmen und grösseren Schaden von der Kirche abzuwenden. In solchen und ähnlichen Zusammenhängen besteht leider immer die Gefahr von Generalisierungen. Jedem vernünftig denkenden Menschen dürfte jedoch klar sein, dass nicht eine ganze Personengruppe – in dem Fall der Klerikerstand – in Misskredit gebracht werden darf, nur weil sich aus ihren Reihen eine Minderheit schwer verfehlt hat. Die Bischöfe sind vermutlich in der für alle sehr belastenden Situation dankbar gewesen, mit dem Forschungsprojekt mehr Objektivität in Aussicht gestellt zu bekommen. Prof. Dr. Pfeiffer zeigte sich bei unserem Bundestreffen überzeugt, dass gerade sein Institut in der Lage wäre, den angegriffenen Ruf des Klerikerstandes wieder ins rechte Licht zu rücken.
Kath.net: Welche Folgen hatte dies für den Zusammenhalt der Bischöfe mit den ihnen anvertrauten Klerikern?
Pfarrer Winkel: Diese Frage definitiv zu beantworten ist schwierig. Ich kann nur als einer der drei Sprecher des Netzwerks katholischer Priester nur für jene Geistliche sprechen, die sich unserer Bewegung zugehörig fühlen. Wenn sich Mitbrüder tatsächlich an Kindern und Jugendlichen sexuell vergangen oder sie in irgendeiner Weise missbraucht haben, verabscheuen wir derartige kriminelle Handlungen und halten strafrechtliche Konsequenzen für unabdingbar, sowohl in kirchlicher als auch in staatlicher Hinsicht. Dennoch müssen unserer Auffassung nach solche Verfahren nach rechtsgültigen Grundsätzen durchgeführt werden. Viele Priester, Diakone und männliche Ordensgeistliche hatten den Eindruck, mit der beabsichtigten systematischen Untersuchung der Personalakten aller Kleriker über einen Zeitraum von 65 Jahren unter Generalverdacht zu geraten. Dadurch wurde mitunter das Verhältnis zwischen Bischöfen und den ihnen anvertrauten Klerikern belastet.
Nochmal: Niemand aus unseren Reihen möchte kriminelle Handlungen gewisser Kleriker vertuschen – ganz im Gegenteil. Doch wir verwehren uns gegen einen Generalverdacht, als wäre jeder Geistliche ein potentieller Kinderschänder. Darüber hinaus verwehren wir uns gegen gesetzeswidrige Untersuchungsmethoden, denn der Zweck heiligt nicht die Mittel.
Kath.net: Ist es überhaupt kirchenrechtlich möglich, dass ein Bischof die Archive seiner Diözese öffnet und nichtkirchlichen Einrichtungen Einblick in Material gewährt, wodurch unter anderem auch Persönlichkeitsrechte verletzt werden?
Pfarrer Winkel: Nach Rücksprache mit mehreren Lehrstuhlinhabern für Kirchliches Recht ist es nicht möglich, dass Bischöfliche Geheimarchive ohne Erlaubnis des Heiligen Stuhles geöffnet und die darin befindlichen Akten entgegen ihrer Bestimmung verwendet werden (vgl. can. 490 § 3 CIC). Da nach can. 489 § 2 CIC “die Akten der Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung abgeschlossen sind”, vernichtet werden müssen, wäre ein Forschungsprojekt, in das die einschlägigen Akten – 65 Jahre rückwirkend – einbezogen werden sollen, ohnedies zum Scheitern verurteilt.
Kath.net: Haben Sie sich aufgrund des Vorhabens der deutschen Bischöfe an Rom gewandt? Was war die Reaktion der zuständigen Dikasterien der Römischen Kurie? Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde das “Forschungsprojekt” nun zurückgewiesen?
Pfarrer Winkel: Eines vorweg: Wenn sich das Netzwerk katholischer Priester an den Heiligen Stuhl wendet, dann nicht um zu denunzieren. Wenn mitunter berechtigte Anfragen an Vertreter des Episkopates überhaupt nicht beantwortet werden und ein Dialog abgelehnt wird, ist es völlig legitim, sich an die zuständigen Dikasterien der Römischen Kurie zu wenden. Alle Gläubigen haben das “Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen” (can. 212 § 3 CIC). Sollte dies in einzelnen Fällen notwendig werden, tun wir dies immer mit dem nötigen Respekt vor dem Amt und der Zuständigkeit der Bischöfe. Auch die römischen Kongregationen achten die Autorität der Bischöfe, weshalb es verständlich ist, wenn wir gegebenenfalls nicht über konkrete Massnahmen und Konsequenzen unterrichtet werden. Das erwarten wir auch nicht. Wir gehen aber davon aus, dass die Diözesanbischöfe, die ihre Mitwirkung am genannten Forschungsprojekt zurückgezogen haben, durch kluge Beratung dazu ermutigt wurden.
kath.net: Herzlichen Dank für das Interview!
Quelle
Netzwerk katholischer Priester
Wirsindkatholisch
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