Das Kind als Eigentum

Erstaunlich, dass die Kirchen nicht mehr tun, um daran etwas zu ändern

Tagespost, 25. Juni 2012, von Stefan Rehder

Es stimmt schon. Vorgeburtliche Kindstötungen hat es immer gegeben. Auch an Versuchen, Abtreibungen rechtlich zu regeln, herrscht in der Geschichte der Menschen kein Mangel. Und dennoch stellte die Fristenregelung mit Beratungspflicht, die der erste gesamtdeutsche Gesetzgeber heute vor 20 Jahren beschloss und die in bis heute nur leicht veränderter Form fortbesteht, einen Paradigmenwechsel in der Nachkriegsgeschichte dar.

Zumindest für die alten Bundesländer. Denn entkleidet man die Abtreibungsgesetzgebungen von 1992 und 1995 einmal all ihrer Rhetorik, dann bleibt unter dem Strich das, was auch schon für den SED-Unrechtsstaat galt: Der Staat verzichtet auf die Durchsetzung seiner vornehmsten Aufgabe, den Schutz von Leib und Leben aller seiner Bürger zu gewährleisten, und duldet, dass einige von ihnen andere töten.

Nicht auf offener Strasse und mit vorgehaltener Waffe, aber eben doch in Arztpraxen und Kliniken, mit chirurgischem Besteck oder chemischer Keule. Mögen Einzelne auch davon überzeugt sein, dass der ungeborene, schutz- und wehrlose Embryo, der – wie wir alle einmal – im Mutterleib heranreift, noch kein Mensch sei; der Gesetzgeber und das Bundesverfassungsgericht sind das nicht. Und auch die Wissenschaft streitet heute längst nicht mehr darüber, ob der Embryo ein Mensch ist, sondern nur noch darüber, ob er auch eine Person sei. Jemand, der den Verlust seines Lebens auch als solchen realisieren könnte.

Dass es der Staat seinen Bürgern de facto anheim stellt, selbst darüber zu befinden, ob sie ihre ungeborenen Kinder am Leben lassen oder ihnen dieses nehmen, hat Auswirkungen, die weit über das eigentliche Abtreibungsgeschehen hinaus reichen. Denn eine Verfügungsgewalt, die auch die Vernichtung einschliesst, gibt es nur bei Eigentum. Nicht von ungefähr reden denn heute viele junge Paare, wenn auch sicher eher unreflektiert davon, sich Kinder “anzuschaffen”, oder aber davon, auf die “Anschaffung von Kindern” verzichten zu wollen. Kann es da wundern, dass heute nicht wenige Eltern ganz besondere Ansprüche an ihren Nachwuchs stellen, wie Hubschrauber über ihm kreisen und mit Argusaugen darüber wachen, ob der filius und die filia auch wirklich alle Ansprüche erfüllen? Kann es wirklich wundern, dass dort – wo Kinder als unzumutbar betrachtet werden können – an die, die man sich “zumutet”, allerhöchste Anforderungen gestellt werden? Und wie werden Kinder, die so aufwachsen, einmal mit ihren Eltern umgehen, wenn diese, alt und schwach, nicht mehr in der Lage sein werden, den Anforderungen gerecht zu werden, die sie an sie gestellt haben?

Wo Menschen einander nicht als “unverfügbar” betrachten, dort schwindet der Respekt vor dem Leben der anderen; ist der Gewalt letztlich keine Grenze gesetzt. Und so prägt die Fristenregelung, die das Leben ungeborener Menschen letztlich der Gnade anderer überantwortet, nicht “nur” das Abtreibungsgeschehen, sondern das Zusammenleben einer ganzen Gesellschaft. In ihr müssen Christen, die in ihren Mitmenschen ein Kind Gottes sehen, für das Gott sein Leben am Kreuz hingab, zunehmend wie Ausserirdische erscheinen.

Erstaunlich, dass die Kirchen nicht mehr tun, um daran etwas zu ändern.

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