Über die Voraussetzung zur Teilnahme an der hl. Kommunion

Ein Priester erinnert seine Gemeinde

“Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und Blut des Herrn” ( 1 Kor 11,27).

Zur Erinnerung

Es ist allgemein bekannt, dass kaum noch 20% aller Katholiken auch nur noch regelmässig den Sonntagsgottesdienst regelmässig besuchen. Zugleich ist auch offfenkundig, dass sich die Zahl derer, die noch regelmässig das Busssakrament empfangen, kaum noch in % ausdrücken lässt, so gering ist sie.

Umso auffälliger ist deshalb die rege Teilnahme an der Hl.Kommunion, gerade zu besonderen Anlässen, seien sie mehr allgemeiner Art wie Hl. Messen für Verstorbene eines Jahrgangs, Hl. Messen für verstorbene Angehörige, Erstkommunion, Firmung, Jubiläumsgottesdienste oder auch Kindergottesdienste usw., bei denen dann viele, die für jeden regelmässig praktizierenden Christen bereits in auffälliger Weise den Kontakt zur Kirche verloren haben, meinen, es aus gegebenem Anlass schuldig zu sein, oder auch nur um nicht aufzufallen, sich im Strom der übrigen regelmässigen Gottesdienstbesucher an die Kommunionbank mittreiben lassen zu müssen.

Als Pfarrer sehe ich mich im Gewissen dazu verpflichtet, ganz ausdrücklich an das Verständnis der katholischen Kirche vom Empfang der Hl. Kommunion zu erinnern, wie es schon immer Gültigkeit hatte. Ich bedaure dabei sehr, dass ich dies in schriftlicher Form tun muss, weil die vorzugsweisen Adressaten aus o.g. Gründen durch eine Predigt leider nicht (mehr) erreichbar sind.

Weiterführender Text:
Voraussetzung zur Teilnahme an der hl. Kommunion

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