PID: Abgeordnete, enthaltet euch!
Von Bischof Heinz Josef Algermissen, Fulda
Abgeordnete aller Bundestagsparteien haben drei Gesetzentwürfe zur Präimplantationsdiagnostik (PID) vorgelegt, über die bald abgestimmt wird. Einer verbietet die Anwendung der PID ganz (Singhammer), die beiden anderen erlauben Ausnahmen in unterschiedlichem Ausmass (Röspel, noch weitergehend Flach/Hintze). In der Diskussion über die PID wird fast immer die grundsätzliche Frage “Wann beginnt menschliches Leben?” ausgelassen oder verdrängt. Die Position des katholischen Lehramts ist dabei eindeutig und klar. Sie besagt, dass bereits die befruchtete menschliche Eizelle auf eine volle menschliche Person angelegt ist und infolgedessen die gleiche unbedingte Achtung und den gleichen Schutz verdient wie eine erwachsene Person. Der Moment der Zeugung ist für die Kirche der entscheidende Ausgangspunkt ihrer Urteile. Damit der Glaube vor der Vernunft bestehen kann, werden im Wesentlichen diese Argumente angeführt:
Selbst beim frühesten menschlichen Embryo handelt es sich um menschliches Leben. Der Mensch entwickelt sich im embryonalen Status nicht zum Menschen, sondern als Mensch. Im menschlichen Embryo ist bereits alles angelegt und vorhanden. Wenn man ihn in der entsprechenden natürlichen Umgebung belässt, wird sich daraus ein erwachsener Mensch entwickeln. Jeder Mensch hat sein Leben als Embryo begonnen und dieser Embryo hat bereits das individuelle Genom, das für einen ausgewachsenen Menschen spezifisch ist.
Die menschliche Entwicklung vollzieht sich prozesshaft. Es gibt nach der Befruchtung keine eindeutige Grenze mehr, ab der man sagen könnte: Ab hier beginnt etwas qualitativ Neues, ab hier beginnt das Personsein. Das heisst in diesem Zusammenhang: Durch die genetische Diagnostik wird ein im Reagenzglas erzeugter Embryo, dessen Existenz als Mensch mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt, überprüft und im Falle einer Belastung vernichtet, menschliches Leben also getötet. Konkret: Sie fördert die Tendenz, nicht nur nach den Schwächen eines Menschen im frühen Stadium zu fahnden, sondern nach den Schwachen und sie dann umzubringen. Die Auswahl zwischen “Wertvollen” und “Unwerten” ist aber unter der Würde des Menschen.
Für die Abgeordneten kann dies nach einem eventuellen Scheitern des Verbotsentwurfs und einer zu treffenden Wahl zwischen den beiden Zulassungsentwürfen nur heissen: Stimmenthaltung anstelle von Abstimmung gegen das Gewissen!
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