Grenzenlose Wünsche

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) lässt sich nicht eingrenzen.

Wer anderes behauptet, will entweder bloss beschwichtigen oder hat das Wesen dieser Technik einfach noch nicht verstanden.

Rom, 16. Juli 2010, von Stefan Rehder 

– Sommerpause im Bundestag. Die Abgeordneten machen Ferien. Und das nicht zu knapp. Offiziell nehmen die gewählten Vertreter des Volkes ihre Arbeit erst am 13. September wieder auf. Nicht wenige von ihnen hoffen, dass sich bis dahin auch die Wellen der Empörung gelegt haben werden, die das Urteil auslöste, dass der Bundesgerichtshof (BGH) am 6. Juli zur Strafbarkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) fällte. Denn Gefallen an bioethischen Debatten findet auch in Berlin niemand. 

Derzeit kann von einer Beschwichtigung der Wellen keine Rede sein. Auch mehr als eine Woche nach dem Richterspruch beschäftigt die PID immer noch die Nachrichtenredakteure der allermeisten Tageszeitungen und Magazinen. Wortmeldungen werden sorgfältig dokumentiert. Es hagelt Gastkommentare und Interviews und selbst Leitartikler greifen hier und da noch einmal zur Feder. Kein Wunder. Denn der Gen-Check in der Petrischale, den der BGH überraschender Weise in bestimmten Fällen für mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbar erklärte, spaltet nicht nur die Koalition – und innerhalb dieser derzeit vor allem die Union – sondern auch viele Redaktionen.Wenn der Lifestyle über das Geschlecht entscheidet

In der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” (FAS) etwa schrieben am Wochenende nach dem Urteil zwei Redakteure des Wissenschafts-Ressorts gegeneinander an. “Wir leben nicht in der Welt, die der Film “Gattaca in Szene setzt und über die es durchaus nachzudenken lohnt, ohne die Wirklichkeit aus den Augen zu verlieren”, stellt Sonja Kastilian, die dort für eine begrenzte Zulassung der PID plädierte, zu Recht fest. Aber wir werden es, wenn die PID nicht verboten wird, zeigte sich ihr Kollege Ulf von Rauchhaupt überzeugt. Auch er hat Recht. 

Denn obgleich niemand bislang behaupte, der BGH habe der Selektion von Embryonen mit seinem Urteil einen Persilschein ausgestellt, wird es in der Praxis genau darauf hinauslaufen. Da mögen Fortpflanzungsmediziner wie der Bocholter Gynäkologe Ullrich Hilland jetzt Stein und Bein schwören, die BGH-Entscheidung sei “kein Dammbruch” und die Richter hätten “der Schaffung von Designerbabys eindeutig den Riegel vorgeschoben”, es wird dennoch anders kommen. Der Grund: Weder der Gesetzgeber noch die Bundesärztekammer werden – wiederum zu Recht – einen Katalog aufstellen, der den Ärzten vorschreibt, aufgrund welcher Diagnosen sie einen Embryo “verwerfen” dürfen und aufgrund welcher sie ihn in die Gebärmutter der Frau transplantieren müssen. Wer das täte, würde ein Dokument schaffen, in dem explizit zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben unterschieden würde. Eine solche Blösse wird sich in diesem Deutschland niemand mehr geben. 

In der Praxis werden diese Entscheidungen natürlich trotzdem getroffen. Nicht von den Richtern am Bundesgerichtshof, nicht vom Gesetzgeber und nicht von der Standesvertretung der Ärzte, ja nicht einmal von den behandelnden Ärzten, jedenfalls nicht allein. Treffen werden sie in erster Linie die Paare, die sich bei den Reproduktionsmedizinern in “Behandlung” begeben. Eine Behandlung, die wie der katholische Sozialethiker Manfred Spieker kürzlich in dieser Zeitung so treffend festgestellt hat, nicht die Sterilität der Betroffenen kuriert, sondern einen Wunsch. 

Wünsche aber kennen keine Grenzen. “Zu mir kommen Frauen, die fünf Söhne haben und sich sehnlich wünschen, die eigene Tochter modisch einzukleiden”, berichtet Jeffrey Steinberg. Der US-amerikanische Reproduktionsmediziner hat sich auf die Geschlechtsselektion spezialisiert. In seiner Praxis in Los Angeles wählt der Mediziner, der von sich behauptet, ihm sei “noch nie ein Fehler unterlaufen” mittels PID kerngesunde Embryonen nach dem von den Eltern gewünschten Geschlecht aus. “Für viele Patienten gehört es zum Lifestyle, die Familie geschlechtlich auszubalancieren.” Dabei ist das sogenannte “Social sexing” kein Steckenpferd, das bloss US-Amerikaner reitet. Mehr als 60 Prozent seiner Kunden kämen aus dem Ausland, überwiegend aus Asien. An zweiter Stelle stünden Europäer: Briten, Deutsche und Franzosen. Hinzu kämen Australier und Kanadier, verrät Steinberg, der mit der Geschlechtsselektion einen Jahresumsatz von 18 Millionen US-Dollar erwirtschaft und ganz allein bereits auf “sicher 1 000 Kinder” pro Jahr kommt. 

32 Jahre nachdem im Royal Oldham Hospital in Manchester am 25. Juli 1978 das erste, im Labor erzeugte Kind das Licht der Welt erblickte, gibt es allein in den USA mehr als 400 Fruchtbarkeitskliniken, die künstliche Befruchtungen anbieten. Rund 35 Prozent von ihnen preisen auch die Geschlechtsselektion offen an – auf Internetportalen, in Hochglanzbroschüren sowie auf Informationsveranstaltungen. Und dies obwohl die Fachgesellschaft, die “American Society for Reproductive Medicine” (ASRM) in ihren Richtlinien offiziell davon abrät, Eltern die Geschlechtsselektion als Mittel zur Familienplanung anzubieten. Weitere 30 Prozent der Kliniken “geben auf Nachfrage jederzeit die gewünschte Antwort und richten sich dann ebenfalls nach den elterlichen Vorlieben”, behauptet die Medizinjournalistin Martina Lenzen-Schulte. 

Er bekomme auch Anfragen nach “der Augen- oder Haarfarbe, aber auch nach der sexuellen Orientierung. Ich muss die Leute vertrösten. Das ist derzeit nicht möglich”, berichtet Steinberg, der keine Zweifel daran lässt, dass er auch dies anbieten werde, sofern es technisch möglich werde und die Ethikkommission es zulassen sollte. 

Die Ethikkommissionen, die heute fast überall von Utilitaristen dominiert werden, verweigern aber so gut wie keine Wünsche. Das können sie auch gar nicht. Lautet doch der kategorische Imperativ der Utilitaristen: “Handle so, dass das grösstmögliche Glück entsteht!” Und da sich das grösstmögliche Glück der Theorie nach aus der Anhäufung des Glücks der Einzelne ergibt, muss auch der absurdeste Wunsch nicht nur ernst genommen, sondern nach Möglichkeit auch erfüllt werden. 

Die Utilitaristen in den Ethikräten rechtfertigen alles 

Dies vor allem dann, wenn die Nichtbefriedung von Wünschen Einzelnen Leid verursacht. Das Leid des Einzelnen, so könnte man formulieren, ist der natürliche Feind des grösstmöglichen Glücks. Einer der rücksichtslos bekämpft wird. 

Beispiel Abtreibung: Weil es dem Glück von Frauen entgegensteht, Kinder austragen, die sie zwar zeugten, aber nicht wollten, wurde die Abtreibung fast überall liberalisiert. Heute ist die vorgeburtliche Kindstötung die Todesursache Nummer eins auf dem Globus. Laut Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden allein im Jahr 2007 weltweit 42 Millionen Abtreibungen durchgeführt. An Herz-Kreislauf-Erkrankungen, der globalen Todesursache Nummer zwei, starben im gleichen Jahr “nur” 17,5 Millionen Menschen. 

Beispiel Pränatale Diagnostik: Ursprünglich einmal entwickelt, um Kinder von sogenannten Risiko-Paare durch rechtzeitiges Wissen und eine optimale Geburtsplanung vor abwendbaren Schäden bei der Geburt zu bewahren, ist aus der Pränatalen Diagnostik längst ein allgemeiner Baby-TÜV geworden. “Die nicht-invasive Variante der Pränatalen Diagnostik, das sogenannte Erst-Trimester-Screening, gehört längst zu den Standard-Untersuchungen, die jeder schwangeren Frau im Rahmen der Vorsorge angeboten werden”, weiß die Ärztin und Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Claudia Kaminski. “Jede zehnte Schwangere” lasse heute “zusätzlich eine invasive Pränatale Diagnostik (Fruchtwasseruntersuchung oder Nabelschnurpunktion) durchführen”. 

Macht im Jahr in Deutschland rund 70 000 Fruchtwasseruntersuchungen, bei der Ärzte gezielt nach Schädigungen des Embryos fahnden. Und zwar überwiegend nach solchen, für die es gar keine Therapien gibt. Dabei besässen, wie Kaminski erklärt, “nach wie vor allenfalls zwei bis drei Prozent der Schwangeren überhaupt ein genetisch bedingtes Risiko, ein Kind mit Behinderungen zur Welt zu bringen.” 

“Kinder” werden erzeugt als “Heilmittel” für Geschwister 

Das Pikante: Studien zufolge erhöht die invasive Pränatale Diagnostik das Risiko einer Fehlgeburt um acht Prozent. Mit anderen Worten: Jede zehnte Schwangere geht hierzulande lieber das höhere Risiko einer Fehlgeburt ein, als das geringere, ein behindertes Kind zur Welt zu bringen. Kaminski ist deshalb überzeugt: “Wird die PID nicht umgehend verboten, wird der Embryo-Check im Reagenzglas mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit binnen weniger Jahre genauso zur Routine werden, wie die Pränatale Diagnostik.” 

Dass auch sie Recht hat, ist mehr als nur wahrscheinlich. Ein Grund: Ähnlich wie die Euthanasie ist auch die PID überall auf dem Vormarsch. Laut dem 2007 vorgelegten Gentechnologiebericht der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaft, in dem die Zulassung der PID in Deutschland empfohlen wird, wurden in Europa bis 1998 die im Rahmen künstlicher Befruchtungen erzeugten Embryonen in 2 086 Fällen auch einer PID unterzogen. Acht Jahre später waren es bereits 29 337. 

In Grossbritannien, das die PID zur Geschlechtsselektion noch nicht erlaubt hat, dürfen jedoch mittels ihr bereits Embryonen ausgesondert werden, die ein Gen besitzen, welches das Risiko seines Trägers erhöht, im Verlauf seines Lebens an Brustkrebs zu erkranken. Nicht nur, dass Trägerinnen dieses Gens auch ihr ganzes Leben lang vom Ausbruch dieser Krankheit verschont bleiben können – bei mehr als 60 Prozent der Frauen, die tatsächlich an Brustkrebs erkranken ist dieser überhaupt nicht erblich bedingt. 

In Spanien wurde kürzlich mittels PID ein Kind selektiert, um als Zellspender für ein Geschwisterkind fungieren zu können. Was auf der iberischen Halbinsel noch für eine leidenschaftliche Debatte sorgte, ist in den USA und Grossbritannien – erregungstechnisch betrachtet – längst Schnee von gestern. Dass Kinder als “Heilmittel” für kranke Geschwister erzeugt werden, komme zwar auch dort nicht täglich vor, sei aber bereits weitgehend akzeptiert, berichtet Kaminski. 

Weil die PID so viele Möglichkeiten bietet “Glück” zu maximieren und “Leid” zu minimieren beziehungsweise das, was Einzelne jeweils dafür halten – ist sie längst auch für Paare interessant geworden, bei denen keiner der Partner steril ist. Laut einer Studie der “European Society of Human Reproduktion and Embryology” (ESHRE) die Aufschluss über rund zwei Drittel der in Europa durchgeführten Präimplantationsdiagnostiken gibt, wurde die Geschlechtsselektion in der Mehrzahl der Fälle von Paaren in Anspruch genommen, die fruchtbar waren. Mit anderen Worten: Durch die PID wird die künstliche Befruchtung auch für Menschen zu einer Option, die gar nicht unter Kinderlosigkeit leiden müssten. 

Hier lässt die Welt, die der neuseeländische Regisseur Andrew Niccol in “Gattaca” so meisterlich in Szene setze, schon einmal grüssen. Wird die PID nicht verboten, brauchen wir nicht einmal warten, bis Menschen wie in “Gattaca” den Saturn bereisen, um uns in dieser Welt wiederzufinden. Denn, so fragt von Rauchhaupt, erneut zu Recht “welches Prinzip” solle “nachhaltig begründen”, dass die PID erlaubt sei, um Embryonen auf “fatale Erbschäden” zu testen, nicht aber “auch auf andere nachteilige empfundene genetische Eigenschaften”? Die Antwort ist ganz einfach: Keines.

ALFA: Aktion Leben für alle
Gefährliche-Trendwende
Kath.Deutscher.Frauenbund

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