Die Kirche darf nicht in der Welt aufgehen

Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst im “Spiegel” -Interview
Das II. Vatikanum spricht sich für “Kirchlichkeit in der Welt” und nicht für die “Weltlichkeit der Kirche” aus.

Limburg kath.net,  15. November 2010
Der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hat in einem aktuellen Interview mit dem “Spiegel” zu kirchlichen Fragen Stellung genommen und dabei klar gestellt, dass die Kirche sich der Welt öffnen müsse, indem sie “Kirche in der Welt”, aber nie bloß “Kirche von der Welt” ist. Der Limburger Bischof verweist dabei auf das Zweite Vatikanische Konzil, in dem es heißt, dass die Kirche die Aufgabe hat,  “die Zeichen der Zeit zu verstehen und sie im Licht des Evangeliums zu deuten”.

Das schließt immer “eine kritische Bedeutung” ein und richtet sich “gegen eine zu vorschnelle Anpassung” an scheinbare Mehrheiten und Meinungen. Die Kirche darf nicht in der Welt aufgehen und sich ihr gleich machen, weil ihre  Botschaft über die Welt hinaus geht. Das II. Vatikanum spricht sich für “Kirchlichkeit in der Welt” und nicht für die “Weltlichkeit der Kirche’ aus”, betont Tebartz-van Elst.

Zur Frage nach dem Verhältnis von Dialog und Leitung erläutert Bischof Tebartz-van Elst:  “Mir ist an einem Dialog sehr gelegen, der das Ganze der Kirche im Blick behält”. Für ihn gehört es zu einer “Dialogkultur”, “der jeweils anderen Ansicht erst einmal offen zu begegnen und von gutem Willen auszugehen.” “Es gibt Themen, bei denen eine gute inhaltliche Auseinandersetzung unverzichtbar und deshalb richtig ist; aber es darf in der Kirche nicht bei Gegensätzen stehen bleiben. Als Bischof gebe ich deshalb viele Themen ganz bewusst in die Beratung der Gremien. Manches muss von einem Bischof aber letztlich entschieden werden, weil er dafür die letzte Verantwortung trägt. Das Neue Testament und unser Kirchenrecht sprechen hier gleichlautend vom “Dienst der Leitung”, der dem Bischof als Nachfolger der Apostel übertragen ist. Dem kann und will ich mich nicht entziehen.”

Der Spiegel spricht die Kritik von manchen an Tebartz-van Elst an, dass er eine Kirche anstrebe, deren Mittelpunkt die Liturgie, aber nicht die Seelsorge am Menschen sei. In seiner Antwort weist der Bischof darauf hin, dass “Liturgie und Seelsorge die zwei untrennbaren Seiten ein und derselben Medaille” sind. “Wer aus dem Glauben Liturgie feiert, der wird im Gottesdienst den Ausgangspunkt für die Sorge um den Nächsten sehen. Wer beide Seiten gegeneinander ausspielt, wird beiden nicht gerecht werden können. Meiner Erfahrung nach sind diejenigen, die regelmäßig und aktiv Gottesdienst feiern auch diejenigen, die sich am stärksten für andere engagieren.”

Auch die Meinung des Bischofs zum Dauerthema Homosexualität wird vom Spiegel abgefragt. “Die Kirche weiß sich nach dem Evangelium verpflichtet, jeden Menschen zu achten, unabhängig von seinen Neigungen”, so die grundsätzliche Einschätzung des Limburgers. “Auch der Katechismus der katholischen Kirche betont ausdrücklich, dass homosexuell orientierten Menschen Achtung und Respekt gebührt. (KKK 2358) Da aber, wo Homosexualität ausgelebt wird, ist sie nach der Lehre der Kirche mit dem Willen Gottes nicht vereinbar. Nach unserer Glaubensüberzeugung ist Liebe und Sexualität immer an die prinzipielle Bereitschaft gebunden, Kindern das Leben zu schenken und in lebenslanger Treue zusammen zu stehen. Nach unserer Glaubensüberzeugung spiegelt das Sakrament der Ehe den Bund, den Gott mit den Menschen geschlossen hat. Dementsprechend deutet die Liebe von Mann und Frau auf Gott hin. Sie öffnet sich für seinen Schöpfungswillen und wird sichtbar in den Kindern. Deshalb treten wir auch öffentlich für die unverwechselbare Bedeutung von Ehe und Familie ein.”

Entgegen der Stellungsnahme seines Priesterrates hatte der Limburger Bischof die Benutzung kirchlicher Ehrentitel in seinem Bistum wiedereingeführt. Tebartz-van Elst begründet dies damit, dass erstens “der Priesterrat dem Bischof nicht vorgeschaltet” ist, denn das Gremium hat einen beratenden Auftrag , und dass zweitens die Vergabe kirchlicher Ehrentitel “in der gesamten Kirche und in den anderen deutschen Bistümern allgemein üblich” ist. “Eine Ernennung anzuregen und dafür die Vorlage zu machen, kommt dem Bischof zu.”  Tebartz-van Elst verweist darauf, dass dies auch staatlicherseits den üblichen Normen enspricht.

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