Staat der Vatikanstadt, die katholische Zentrale in Rom

Der kleinste allgemein anerkannte Staat der Welt
Der Staat Vatikanstadt (amtliche Langform in Deutschland und der Schweiz) oder Staat der Vatikanstadt (amtliche Langform in Österreich) ist der kleinste allgemein anerkannte Staat der Welt. Er ist eine Enklave innerhalb des Stadtgebietes von Rom, hat eine Fläche von 0,44 Quadratkilometern und 932 Einwohner (davon 552 Staatsbürger). Zur Vatikanstadt gehören unter anderem der Petersdom, der Petersplatz, die Sixtinische Kapelle, sowie die Paläste und Gärten innerhalb der vatikanischen Mauern. Der Staat der Vatikanstadt ist eine absolute Wahlmonarchie, deren Oberhaupt der Papst ist, der von den Kardinälen auf Lebenszeit gewählt wird. Der Heilige Stuhl als nichtstaatliches, eigenständiges, vom Staat der Vatikanstadt zu unterscheidendes Völkerrechtssubjekt vertritt den Zwergstaat auf internationaler Ebene.

Der Staat der Vatikanstadt entstand auf Grund der Lateranverträge, die am 11. Februar 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl und Italien abgeschlossen wurden. 
Ihre Ratifizierung erfolgte am 7. Juni 1929. Sein Status als souveräne Körperschaft öffentlichen und internationalen Rechts, eindeutig getrennt vom Heiligen Stuhl, ist allgemein anerkannt. 

Die Katholische Kirche übt ihre Mission in der Verkündung der Wahrheit des Evangeliums zum Heil aller Menschen als Dienst am Frieden und im Einsatz für Gerechtigkeit für alle Völker aus. Dies geschieht sowohl durch das Wirken der verschiedenen über die ganze Welt verstreuten und lokalen Kirchen, als auch infolge der Tätigkeit der Zentralregierung in Rom. 

Diese setzt sich zusammen aus der Person des Papstes und den Organen, die ihm bei seiner Verantwortung gegenüber der Universalkirche zur Seite stehen. Sie werden auch unter dem Begriff „Apostolischer“ oder „Heiliger Stuhl“ zusammengefasst. 

Geografische Lage

Der Staat der Vatikanstadt erstreckt sich auf einem nicht allzu großen, leicht ansteigenden Areal rechts des Tiberufers. Das Gebiet war im Altertum Teil der (Vatikanhügel). Hier entstanden noch in der Zeit vor Christi Geburt einige Villen. 

In dieser Gegend ließ der römische Kaiser Caligula (37-41 n. Chr.) eine private Wagenrennbahn (Zirkus) errichten. Zur Zeit Neros (54-68  n. Chr.) sollen hier und in den anschließenden Gärten zahlreiche Christen den Märtyrertod erlitten haben. Nördlich des Zirkus wurde in einem Friedhof entlang einer Nebenstraße der hl. Petrus beigesetzt. An der Stelle seines Grabes ließ Kaiser Konstantin der Große zwischen 324 und 326 eine großartige Basilika erbauen. Sie wurde im XVI. und XVII. Jahrhundert durch die heutige Peterskirche ersetzt. 

Das Territorium des Vatikans umfasst eine Fläche von 0,44 Quadratkilometer (44 Hektar) und wird zum Großteil von den Mauern und den Kolonnaden umringt. Der Staat erstreckt sich bis zum Travertinstreifen auf dem Pflaster des Petersplatzes, der die beiden Kolonnaden verbindet und somit zusammen mit den Kolonnaden eine Art Staatsgrenze bildet. Obwohl der Petersplatz zum Territorium des Vatikanstaates gehört, ist er meistens frei zugänglich, doch untersteht er der Kontrolle der Polizeikräfte der italienischen Republik. 

Den Zugang zum Vatikanstaat bilden fünf Eingänge. Sie werden von der Schweizer Garde oder dem Wachpersonal des Staates der Vatikanstadt bewacht. 
Der Eingang zu den Vatikanischen Museen ist am Viale Vaticano, nicht weit von der Piazza del Risorgimento. 

Wegen der kleinen Ausmaße des Territoriums der Vatikanstadt sind zahlreiche Einrichtungen und Büros des Heiligen Stuhles in Gebäuden untergebracht, die auf dem Gebiet der Stadt Rom, also außerhalb des Vatikanstaates liegen. Es handelt sich dabei um Gebäude auf der Piazza Pio XII, in der Via della Conciliazione, auf der Piazza della Cancelleria und auf der Piazza di Spagna. 

Gemäß den Lateranverträgen genießen diese Immobilien die gleiche Immunität, die das internationale Recht den diplomatischen Vertretungen ausländischer Staaten (Botschaften) garantiert.
Die Grundstücke, auf denen diese Gebäude stehen, werden gemeinhin „exterritoriale Gebiete“ genannt. 

Exterritorialität
Internationaler Schutz des Territoriums:

Das gesamte Territorium der Vatikanstadt steht unter dem Schutz der Haager Konvention vom 14. Mai 1954. Sie bezieht sich auf den Schutz von Kulturgütern im Kriegsfalle. 

Im Jahr 1984 wurde die Vatikanstadt gemäß der Konvention der UNESCO vom 16. November 1972 (sie befasst sich mit dem Schutz des Kulturgutes und der Naturschönheiten der gesamten Welt) in die Liste der Weltkulturgüter aufgenommen. Der Vatikanstaat ist somit auch international als ein moralisches, künstlerisches und kulturelles Denkmal anerkannt und verdient als Kulturschatz der gesamten Menschheit allgemeinen Respekt und Schutz.

Zugang zum Meer 
Obwohl der Vatikanstaat keinen direkten Zugang zum Meer besitzt, ist ihm gemäß der Erklärung von Barcelona aus dem Jahr 1921 die Hochseeschifffahrt mit eigenen Schiffen unter der päpstlichen Flagge gestattet. Zur Zeit übt der Vatikanstaat dieses Recht nicht aus.

Bevölkerung
Der Vatikanstaat wird zurzeit von etwa 750 Personen bewohnt. Davon besitzen ungefähr 450 die vatikanische Staatsbürgerschaft, während die übrigen entweder eine zeitlich beschränkte oder dauernde Erlaubnis haben, hier zu wohnen, ohne die Staatsbürgerschaft zu haben. Etwa die Hälfte der Vatikanstaatsbürger wohnt nicht im Vatikan, sondern in anderen Ländern. Es handelt sich dabei vor allem um Personen im diplomatischen Dienst. Der Erwerb bzw. Verlust der vatikanischen Staatsbürgerschaft, die Genehmigungen, im Vatikanstaat zu wohnen und die Formalitäten für die „Einreiseerlaubnis“ werden durch entsprechende Dispositionen infolge der Lateranverträge geregelt.

Flagge 
Die offizielle Flagge des Staates der Vatikanstadt besteht aus zwei vertikalen Feldern. Die Farben sind gelb/weiß. Das weiße Feld trägt die Päpstliche Tiara und die gekreuzten Schlüssel.

Hymne des Vatikan Staates 
Komponiert von Charles Gounod (1818-93), erstmals zu Ehren von Papst Pius IX. auf dem Petersplatz von einer Militärkapelle gespielt. 1993 neuer lateinischer Text zum 15. Jahrestag der Wahl von Papst Johannes Paul II. vom MDR-Chor und Orchester uraufgeführt, geschrieben von Msgr. Raffaello Lavagna: „Glückliches Rom, edles Rom, du bist Sitz des Petrus, der in dieser Stadt sein Blut vergoss und dem die Schlüssel des Himmelreiches übergeben wurden.“


Autokennzeichen
Der Vatikanstaat besitzt zwei Autokennzeichen, die im „Registro Veicoli Vaticani“ (RVV) – Verzeichnis der vatikanischen Kraftfahrzeuge – registriert sind. „SCV“ steht als Kennzeichen für staatseigene Fahrzeuge oder solche, die vatikanischen Einrichtungen gehören . Mit dem Kennzeichen „CV“ sind entweder Fahrzeuge von Vatikanstaatsbürgern versehen oder von Personen, denen aufgrund eines besonderen Abkommens mit dem italienischen Staat die Immatrikulation im Vatikan gestattet ist. Das Länderkennzeichen ist „V“.

Münzen und Briefmarken
Der Vatikanstaat besitzt eigenes Münzrecht und gibt eigene Briefmarken heraus. Vatikanische Münzen, ausgenommen Silber- und Goldmünzen, sind aufgrund eines Abkommens vom 29. Dezember 2000 mit dem Staat Italien (der im Namen der Europäischen Union handelte) auch in Italien und in allen anderen Länder der Eurozone gültig.
Diesem Abkommen entstammt auch das Recht des Staates der Vatikanstadt, seit dem 1. Januar 1999 den Euro als offizielle Währung zu nutzen. Seinerseits hat der Staat die Ausübung dieses Rechts per Vatikangesetz vom 26. Juli 2001 (Nr. CCCLVII) geregelt.
Da der Vatikan über keine eigene Münzprägeanstalt verfügt, wird das Metallgeld beim italienischen Münzamt (für momentan einen maximalen Nominalwert von jährlich einer Million Euro) geprägt.
Angesichts des nahenden Heiligen Jahres 2000 nahm der Vatikan 1996 die Prägung von Goldmünzen wieder auf, die zwischen 1929 und 1959 regelmäßig stattgefunden hatte. Diese Prägungen setzten sich auch nach dem Heiligen Jahr 2000 fort und bestehen mit einer jährlichen Ausgabe noch heute. 
Die Ausgabe von Briefmarken ist keinen besonderen Beschränkungen unterworfen. Sie hängt von posttechnischen Bedürfnissen ab, den Abmachungen mit dem Staat Italien sowie von internationalen Vereinbarungen, denen sich auch der Staat der Vatikanstadt angeschlossen hat. 

Staat der Vatikanstadt

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