Ein Kardinal für die Schweiz

Vatikan: Kurt Koch, Reinhard Marx und Walter Brandmüller werden Kardinal
Radio Vatikan 20/10/2010

“Mit Freude gebe ich bekannt, dass am kommenden 20. November ein Konsistorium stattfinden wird, in dem neue Mitglieder ins Kardinalskollegium aufgenommen werden.“
Mit diesen Worten berief Papst Benedikt XVI. während der Generalaudienz das schon lange erwartete Konstistorium ein. Bei dieser Versammlung wird der Papst neuen Kardinälen den roten Kardinalshut überreichen und ihnen damit die Amtswürde übertragen. Benannt hat er die „Neuen“ schon heute. Viele der vatikanischen Ernennungen waren keine Überraschung, der Leiter der Vatikanbehörde für die Heiligsprechungen, Angelo Amato zum Beispiel, der Präsident des päpstlichen Hilfswerkes Cor Unum, Robert Sarra, und Mauro Piacenza, verantwortlich für den Klerus waren darunter. Ebenfalls keine Überraschung ist der Schweizer Erzbischof Kurt Koch, der neue Ökumeneminister im Vatikan. Unter den Diözesanbischöfen, die Kardinal werden, befindet sich der Münchner Erzbischof Reinhard Marx. Als drittem deutschsprachigen, wird Benedikt XVI. dem ehemaligen Chefhistoriker des Vatikan, Walter Brandmüller, den Kardinalshut überreichen.

Kurt Koch war von 1995 bis 2010 Bischof von Basel, 2007 bis 2009 war er Präsident der Bischofskonferenz des Landes. In diesem Jahr machte Benedikt XVI. ihn als Nachfolger von Kardinal Walter Kasper zum Leiter des Päpstlichen Einheitsrates.

Reinhard Marx wurde 1996 Weihbischof in Paderborn, 2001 berief ihn Johannes Paul II. zum Bischof von Trier. Seit 2007 ist er Erzbischof von München und Freising und als solcher einer der Nachfolger Josef Ratzingers auf diesem Bischofsstuhl.

Walter Brandmüller, geboren 1929 und damit bereits über 80 Jahre alt und nicht mehr wahlberechtigt, ist Bamberger Diözesanpriester. Seit 1998 war er Präsident des Päpstlichen Kommission für Geschichtswissenschaft in Rom, sowie Präsident der Internationalen Kommission für vergleichende Kirchengeschichte. 2009 ging er in den Ruhestand.

Hintergrund: Konsistorium
Als Konsistorium bezeichnet man in der Kirche die Versammlung der Kardinäle in Rom. Das Kirchenrecht sieht die Versammlung der Kardinäle unter Vorsitz des Papstes auf zwei Weisen vor: zum einen als außerordentliches Konsistorium, an dem nur die in Rom lebenden Kardinäle teilnehmen, zum anderen als ordentliches Konsistorium, an dem alle Kardinäle der Kirche teilnehmen. Die Versammlungen haben beratende Funktion. Bei Konsistorien, die nur zeremoniellen Zweck haben, dürfen auch Nichtmitglieder anwesend sein. Zur Kardinalserhebung überreicht der Papst dem Neuernannten das rote Birett, womit die Erhebung gültig ist. Das letzte Konsistorium hatte 2007 stattgefunden, damals hatte unter anderem der deutsche Paul Josef Cordes seinen ‚Kardinalshut’ empfangen. Papst Johannes Paul II. hatte in der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis 1996 festgelegt, dass die Gesamtzahl der wahlberechtigten Kardinäle die Höchstzahl von 120 nicht überschreiten soll. Da er sich selbst aber mehrfach (1998 und 2001) über diese Norm hinweg gesetzt hatte, wird diese Regel heute als Richtschnur verstanden.

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