“Nicht Techniker des Todes, sondern Helfer zum Leben”

Montgomery: Wir sind nicht Techniker des Todes, sondern Helfer zum Leben

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Der Geist der Schweiz?: “Einmal auf die schiefe ethische Ebene gelangt,  kann ein vermeintlich individuelles Recht durch gesellschaftlichen Druck zur Pflicht werden.”
Wo bleibt die katholische Stellungnahme? (Redaktion)
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Berlin, 11.08.2014

Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat sich in zwei Interviews entschieden gegen eine Erlaubnis der ärztlichen Beihilfe zum Selbstmord ausgesprochen. “Wir möchten nicht die Profis für den Tod sein. Wir sind die Profis für das Leben”, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (11.08.). Statt den klinisch sauberen, qualitätsgesicherten Tod zu vermitteln, sollten Ärztinnen und Ärzte aufklären und ein würdevolles Sterben in Kliniken und Hospizen ermöglichen.

Wäre die Beihilfe zum Suizid eine ärztliche Aufgabe, dann müsse sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst erledigt werden. Die damit verbundenen Konsequenzen wolle er sich gar nicht ausmalen, erklärte der BÄK-Präsident in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (09.08.): “Am Ende gäbe es noch eine Abrechnungsziffer für Beihilfe zum Selbstmord. Nein, das ist Tötung auf Verlangen, und die ist falsch, sie verstösst gegen ärztliche Ethik. Und das alles will ich nicht.” Auch die organisierte Sterbehilfe lehnt Montgomery ab. Der Wunsch, aus dem Leben zu scheiden, entstehe meist in einer akuten Notlage. Die meisten Menschen wüssten zu wenig von den vielen medizinischen Möglichkeiten zur Begleitung Sterbender. “Da müssen wir ansetzen und Hilfe zum Leben geben, nicht Hilfe zum Sterben. Deswegen bin ich grundsätzlich gegen solche Organisationen. Wir brauchen hier, aber auch nur hier eine rechtliche Präzisierung: das Verbot der organisierten Beihilfe zum Selbstmord”, so Montgomery.

Die aktuell diskutierte strafrechtliche Regelung für Ärzte könnte nach Ansicht Montgomerys zulasten der Patienten gehen. “Würden wir jetzt über das Berufsrecht hinausgehen, bestünde die Gefahr, dass wir die Palliativmedizin in den Bereich des Strafrechts rücken. Wir würden dann riskieren, dass der Mut zu einer intensiven Schmerztherapie und einer intensiven palliativen Sedierung wieder sinken würde. Daher glaube ich, dass das Standesrecht hier ausreicht. Es gibt keinen Grund für eine strafrechtliche Regulierung”, stellte Montgomery im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst klar. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung warnte er ausserdem vor den möglichen gesellschaftlichen Konsequenzen des assistierten Suizids:

“Einmal auf die schiefe ethische Ebene gelangt, kann ein vermeintlich individuelles Recht durch gesellschaftlichen Druck zur Pflicht werden.”

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