Communiqué

In Sachen Adebar

Gottesmutter KorsunskajaDas Bistum Chur und Generalvikar Martin Grichting werden das Urteil der Rekurskommission der “Katholischen Landeskirche von Graubünden” vom 2. Oktober 2013 im Fall “adebar” an das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden weiterziehen. Nach eingehendem Studium des Urteils strebt das Bistum damit weiterhin eine abschliessende rechtliche Klärung durch eine unabhängige Gerichtsinstanz an. Diese Voraussetzung ist bei der Rekurskommission nur beschränkt der Fall, waren doch drei der fünf Rekurskommissionsmitglieder während vieler Jahre selbst Mitglieder des Corpus Catholicum und haben die Budgets der “Landeskirche” jeweils verabschiedet. Es geht dem Bistum um die Grundsatzfrage, ob es in der Schweiz zulässig ist, dass eine staatskirchenrechtliche Körperschaft entgegen ihrer eigenen Zwecksetzung eine Organisation unterstützt, die in mehreren Tätigkeitsfeldern im offenen Widerspruch zur kirchlichen Lehre handelt.

Der Weiterzug ist umso mehr geboten, als die Rekurskommission in ihrer Entscheidung nicht auf die detaillierte Kritik des Bistums am Entscheid des Parlaments der “Landeskirche” (Corpus Catholicum) eingegangen ist (vgl. dazu die Medienmitteilung vom 1. Dezember 2012. Dieses hatte entschieden, der Beitrag der “Landeskirche” könne weiterhin gesprochen werden, wenn der Verein “adebar” die Geldmittel der “Landeskirche” nicht verwende für Beratertätigkeiten über Abtreibungsmethoden oder die Begleitung von Abtreibungen. Ebenfalls hat sich die Rekurskommission nicht mit der Frage befasst, ob überhaupt und allenfalls in wieweit die Tätigkeit von “adebar” mit der Lehre und Ordnung der katholischen Kirche in Übereinstimmung steht.

Chur, 24. Oktober 2013
Giuseppe Gracia
Beauftragter für Medien und Kommunikation
gracia@bistum-chur.ch
079 632 61 81

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